Eilantrag abgewiesen: VG Berlin bestä­tigt Kon­zert­verbot einst­weilen

03.11.2020

Zwei Pianisten werden ihre für Dienstag geplanten Auftritte absagen müssen. Das Konzertverbot der neuen Corona-Verordnung sei einstweilen nicht zu beanstanden, wie das VG Berlin entschied.

Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) hat das in der am Montag in Kraft getretenen Corona-Verordnung vorgesehene Konzertverbot des Berliner Senats einstweilen bestätigt. Einen Eilantrag zweier Pianisten gegen das in der neuen Verordnung festgelegte Verbot wies das Gericht am Dienstag zurück. Die Musiker wollten damit ein geplantes Konzert am Dienstagabend im Appollo-Saal der Staatsoper unter den Linden durchsetzen, wie das Gericht mitteilte (Beschl. v. 03.11.2020, Az. 14 L 508.20). Bei einem der Pianisten handelt es sich dem Gericht zufolge um einen Sechsjährigen. Bei der anderen um eine erwachsene Musikerin.

In dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sei nicht mit der erforderlichen sehr hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich das angegriffene Verbot in einem etwaigen Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen werde, hieß es. Das Verbot dient dem Gericht zufolge gemeinsam mit anderen Vorschriften "dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit der Krankheit Covid-19 soweit als möglich vorzubeugen, deren Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verringern und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems zu schützen". Das Verbot erscheine geeignet, dieses Ziel zu erfüllen.

Die neue Verordnung gilt seit dieser Woche und schreibt neben dem Verbot der Konzerte auch vor, dass Kneipen, Restaurants und Bars sowie weitere Freizeitorte während des Novembers schließen müssen. Dagegen liegen beim Verwaltungsgericht mehrere Dutzend Eilanträge vor. Wann über diese entschieden wird, war am Dienstag zunächst nicht klar.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eilantrag abgewiesen: VG Berlin bestätigt Konzertverbot einstweilen . In: Legal Tribune Online, 03.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43308/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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