Das Bundesland hatte während der Pandemie die Luca-App ohne Ausschreibung zwecks Kontaktnachverfolgung bestellt - und durfte das auch, so das OLG Rostock. Das dagegen klagende Unternehmen sei schon nicht konkurrenzfähig gewesen.
Nur weil ein Arbeitgeber seinen Angestellten erlaubte, wegen der Coronakrise zeitweise aus dem Homeoffice zu arbeiten, muss es dabei nicht bleiben. Er kann seine Weisung wieder ändern, so das LAG München.
FFP2-Masken für 8,90 Euro - das Stück! Weil das bayerische Gesundheitsministerium diese Summe im März 2020 zahlte, gab es einige Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren wegen Untreue nun eingestellt.
Im September beginnt der erste Prozess von Hinterbliebenen eines Österreichers, der sich in dem Tiroler Urlaubsort Ischgl mit dem Coronavirus infizierte und dann verstarb. Sie werfen der Republik Versäumnisse vor und fordern Schadensersatz.
Arbeitgebende sollen bei den Mitarbeitenden Werbung für die Corona-Impfung machen – und sie dafür auch freistellen. So sieht es ein Referentenentwurf aus dem BMAS vor. Michael Fuhlrott erklärt im Interview die Details.
Wer den vollständigen Impfschutz hat, muss sich nicht mehr testen lassen - eigentlich. Denn das OLG Celle hat entschieden, dass eine solche Testpflicht für Beteiligte, Zeugen und Zuschauer in Gerichtsverhandlungen rechtmäßig sein kann.
Ein Düsseldorfer Schüler kann nicht verlangen, wegen der aktuell hohen Inzidenz von über 100 vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Im Schulwesen gebe es hinreichende Schutzinstrumente, so das VG.
Ein Arbeitnehmer, der nicht krank ist, sich aber wegen eines Corona-Kontaktes in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Rückgewährung seines Urlaubs. In diesem Fall werden die Urlaubstage weiterhin angerechnet, so das ArbG.