Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2015: Zschäpes Weih­nachts­pause / Recht auf Kon­fron­ta­tion / Frei­spruch für Le Pen

16.12.2015

Beate Zschäpe wird auf die Fragen des Gerichts nur schriftlich antworten. Außerdem in der Presseschau: EGMR zu Recht auf Konfrontation, Freispruch für Marine Le Pen und der bayerische Dialekt eines Polizisten.

Thema des Tages

OLG München – NSU: Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl akzeptiert, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München Fragen nur schriftlich beantwortet. Antworten werde es wahrscheinlich aber erst im neuen Jahr geben. Götzl hatte zunächst versucht, direkt Antworten von Zschäpe zu ihrer Aussage von letztem Mittwoch zu erhalten und ließ sich nicht auf die Bitte des Verteidigers Grasel ein, ihm einen schriftlichen Fragekatalog zu übermitteln. Zschäpe ließ aber über ihren Anwalt erklären, dass sie sich dazu nicht in der Lage sähe, schreiben zeit.de (Tom Sundermann), die SZ (Annette Ramelsberger), die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de.

Die Fragen fassen unter anderem zeit.de (Tom Sundermann) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) zusammen. So will Götzl von Zschäpe unter anderem genauer wissen, wie es um die Beziehung zwischen ihr, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestellt war. Sowie, was Zschäpe über das rassistische "Pogromly"- Spiel wusste, welches das Trio einst hergestellt haben soll.

Zschäpe hatte am vergangenen Mittwoch angegeben, am Tag ihres Untertauchens im Januar 1998 mit Mundlos und Böhnhardt in der Wohnung der Eltern des am gestrigen Dienstag geladenen Zeugen gewesen zu sein. Das könne nicht stimmen. Damals sei die Wohnung schon aufgelöst gewesen, gibt spiegel.de die Aussage des Zeugen wieder.

In seiner Kolumne auf zeit.de schreibt Bundesrichter Thomas Fischer "vom Zustand unseres Rechtsstaats und der wehrhaften Demokratie" vor dem Hintergrund der Aussage Beate Zschäpes.

Rechtspolitik

EU-Datenschutz: Nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, welche voraussichtlich 2018 in Kraft treten wird, müssen Unternehmen, die gegen EU-Datenschutzbestimmungen verstoßen, in Zukunft mit Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen. Alle in der EU tätigen Unternehmen müssen ausdrücklich die Zustimmung der Nutzer zur Verwendung ihrer Daten einholen. Auf Verlangen müssen sie diese wieder löschen. Die Nutzer haben außerdem das Recht auf "Portabilität" und können damit Daten von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen, berichtet das Hbl (D. Helde u.a).

Im Interview mit zeit.de (Karsten Polke-Majewski) spricht sich EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) gegen neue digitale Grundrechte aus und spricht über Datenschutz, Netzneutralität, Geheimdienste und Vorratsdatenspeicherung.

Cybersecurity: Rechtsreferendar Philipp Roos stellt auf lto.de die Regelungen der europäischen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit vor. "Wesentliche Ziele der Richtlinie sind die Eindämmung wirtschaftlicher Schäden durch Cyberkriminalität,[...] und der Schutz der Internetnutzer vor den Gefahren aus dem Cyberraum."

EU-Grenzschutz: Die EU-Kommission legte einen Vorschlag zum besseren Schutz der EU-Außengrenzen vor. Danach müssen sich auch EU-Bürger wieder auf systematische Grenzkontrollen einstellen. Außerdem soll die Grenzschutzagentur Frontex in einen europäischen Grenz- und Küstenschutz mit weitreichenden Befugnissen umgewandelt werden. Notfalls soll Frontex auch gegen den Willen einzelner Staaten handeln dürfen, berichten zeit.de und die taz (Eric Bonse).

Die Welt (Andre Tauber) stellt im Antwort-Frage-Format den Vorschlag der Europäischen Kommission vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2015: Zschäpes Weihnachtspause / Recht auf Konfrontation / Freispruch für Le Pen . In: Legal Tribune Online, 16.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17874/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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