Beate Zschäpe wird auf die Fragen des Gerichts nur schriftlich antworten. Außerdem in der Presseschau: EGMR zu Recht auf Konfrontation, Freispruch für Marine Le Pen und der bayerische Dialekt eines Polizisten.
Thema des Tages
OLG München – NSU: Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl akzeptiert, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München Fragen nur schriftlich beantwortet. Antworten werde es wahrscheinlich aber erst im neuen Jahr geben. Götzl hatte zunächst versucht, direkt Antworten von Zschäpe zu ihrer Aussage von letztem Mittwoch zu erhalten und ließ sich nicht auf die Bitte des Verteidigers Grasel ein, ihm einen schriftlichen Fragekatalog zu übermitteln. Zschäpe ließ aber über ihren Anwalt erklären, dass sie sich dazu nicht in der Lage sähe, schreiben zeit.de (Tom Sundermann), die SZ (Annette Ramelsberger), die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de.
Die Fragen fassen unter anderem zeit.de (Tom Sundermann) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) zusammen. So will Götzl von Zschäpe unter anderem genauer wissen, wie es um die Beziehung zwischen ihr, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestellt war. Sowie, was Zschäpe über das rassistische "Pogromly"- Spiel wusste, welches das Trio einst hergestellt haben soll.
Zschäpe hatte am vergangenen Mittwoch angegeben, am Tag ihres Untertauchens im Januar 1998 mit Mundlos und Böhnhardt in der Wohnung der Eltern des am gestrigen Dienstag geladenen Zeugen gewesen zu sein. Das könne nicht stimmen. Damals sei die Wohnung schon aufgelöst gewesen, gibt spiegel.de die Aussage des Zeugen wieder.
In seiner Kolumne auf zeit.de schreibt Bundesrichter Thomas Fischer "vom Zustand unseres Rechtsstaats und der wehrhaften Demokratie" vor dem Hintergrund der Aussage Beate Zschäpes.
Rechtspolitik
EU-Datenschutz: Nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, welche voraussichtlich 2018 in Kraft treten wird, müssen Unternehmen, die gegen EU-Datenschutzbestimmungen verstoßen, in Zukunft mit Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen. Alle in der EU tätigen Unternehmen müssen ausdrücklich die Zustimmung der Nutzer zur Verwendung ihrer Daten einholen. Auf Verlangen müssen sie diese wieder löschen. Die Nutzer haben außerdem das Recht auf "Portabilität" und können damit Daten von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen, berichtet das Hbl (D. Helde u.a).
Im Interview mit zeit.de (Karsten Polke-Majewski) spricht sich EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) gegen neue digitale Grundrechte aus und spricht über Datenschutz, Netzneutralität, Geheimdienste und Vorratsdatenspeicherung.
Cybersecurity: Rechtsreferendar Philipp Roos stellt auf lto.de die Regelungen der europäischen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit vor. "Wesentliche Ziele der Richtlinie sind die Eindämmung wirtschaftlicher Schäden durch Cyberkriminalität,[...] und der Schutz der Internetnutzer vor den Gefahren aus dem Cyberraum."
EU-Grenzschutz: Die EU-Kommission legte einen Vorschlag zum besseren Schutz der EU-Außengrenzen vor. Danach müssen sich auch EU-Bürger wieder auf systematische Grenzkontrollen einstellen. Außerdem soll die Grenzschutzagentur Frontex in einen europäischen Grenz- und Küstenschutz mit weitreichenden Befugnissen umgewandelt werden. Notfalls soll Frontex auch gegen den Willen einzelner Staaten handeln dürfen, berichten zeit.de und die taz (Eric Bonse).
Die Welt (Andre Tauber) stellt im Antwort-Frage-Format den Vorschlag der Europäischen Kommission vor.
Justiz
EGMR zu Recht auf Konfrontation: Angeklagte haben ein Recht die entscheidenden Zeugen ihres Strafprozesses mit Fragen zu konfrontieren, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Beanstandet wird ein Urteil des Landgerichts Göttingen, durch welches ein Georgier wegen schweren Raubes zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. In dem Prozess wurden die einzigen Augenzeuginnen lediglich während des Ermittlungsverfahrens durch Polizeibeamte und den Ermittlungsrichter befragt, ohne dass der Angeklagte oder sein Anwalt Gelegenheit gehabt hätten, sie mit ihren Fragen zu konfrontieren, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch).
BVerfG zu juristischen Personen des Privatrechts: Juristische Personen des Privatrechts, die in der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind, müssen bei einer Verfassungsbeschwerde von sich aus ihre Grundrechtsfähigkeit darlegen, wenn es auf Grund äußerer Umstände nahe liegt, dass sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen. Dies meldet lto.de.
BSG zu Erstattung von Mistelpräparaten: Wie die taz (Christian Rath) berichtet hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Krankenkassen nicht verpflichtet sind, anthroposophische Mistelpräparate in der Krebstherapie zu finanzieren. Bei der Frage der Erstattung sei die Liste der Medikamente des Gemeinsamen Bundesausschusses, welcher nach Ansicht des Gerichts ausreichend demokratisch legitimiert sei, ausschlaggebend und nicht die Empfehlung der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte.
BSG zu Sozialhilfe für EU-Zuwanderer: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Florian Wilksch bespricht auf juwiss.de das Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.12.2015, wonach EU-Zuwanderer einen Anspruch auf Sozialhilfe haben können. Der erste Teil der Besprechung befasst sich mit den Erwägungen des Bundessozialgerichts zur Bestimmung der anwendbaren Normen für die Gruppen der arbeitssuchenden und "wirtschaftlich inaktiven" EU-Bürger.
LG München zur Veröffentlichung von Facebook-Identitäten: Das Landgericht München hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Springer-Konzern entschieden, dass Verlage Bilder von Facebook-Nutzern, die im Netz ausländerfeindliche Beiträge gegen Flüchtlinge eingestellt haben, veröffentlichen dürfen. Damit habe erstmals ein Gericht ausdrücklich entschieden, dass die Presse nicht nur die Hetzbeiträge, sondern auch die Identität der Verfasser öffentlich machen darf. Das Informationsinteresse der Leser überwöge das Recht am eigenen Bild, so die FAZ (Corinna Budras).
VG Berlin zu Hundeverbot am Schlachtensee: Die SZ (Verena Mayer) hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, welches das Hundeverbot am Schlachtensee aufhebt, zynisch aus dem Chaos, welches Berlin zur Zeit regiere, heraus. In der Urteilsbegründung heiße es, die umstrittene Regelung werde gekippt, "weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne." Auch die Welt (Henryk M. Broder) schreibt über die Verhandlung.
Jost Müller-Neuhof (Tsp) fordert ein Gesetz, welches die Bezirke ermächtigt, hundefreie Zonen auszuweisen.
VGH NRW – Auskunftsklage: Oppositionspolitiker der CDU, FDP und Piraten sind mit ihrem Auskunftsbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens gescheitert. Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe die Fragen zum "Effizienzteam" rund um die Einsparmöglichkeiten im Haushalt 2011 bis 2014 ausreichend beantwortet, entschied das Gericht. In dem Arbeitskreis saßen neben Experten und Beamten nur Abgeordnete von SPD und Grünen, so lto.de und die taz (Claudia Hennen).
LG Waldshut-Tiengen – Antibabypille: Am Donnerstag beginnt der Prozess einer 31-jährigen Frau gegen den Pharmakonzern Bayer vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Sie verklagt den Pharmakonzern in einem Präzedenzfall auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro. Die Klägerin war auf Grund einer Embolie bereits klinisch tot. Die Antibabypille Yasminelle von Bayer steht im Verdacht, das Risiko von Thrombosen im Vergleich zu den Pillen aus erster und zweiter Generation um ein Vielfaches zu erhöhen, berichtet die SZ (Helga Einecke). Die Angabe des erhöhten Risikos stehe nicht im Beipackzettel; auch werde die Pille mit Zusatznutzen, wie einem "Figur-Bonus" und schöneren Haaren, beworben.
LG Hamburg – Sterbehilfe-Befürworter: Die Anklage gegen Ex-Senator Kusch, dem Mitbegründer des Vereins Sterbehilfe Deutschland und den Psychiater Johann Friedrich Spittler, wegen Totschlags hat das Hamburger Landgericht nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde dagegen ein, so dass nun das Oberlandesgericht Hamburg über die Zulassung zu entscheiden hat, so spiegel.de und die SZ. Hintergrund ist der Selbstmord zweier Frauen, die sich mit Hilfe des Vereins 2012 das Leben genommen hatten. Nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis sei diese Sterbehilfe aber zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar gewesen, erklärte das Landgericht
LG Berlin - AfD-Politikerin gegen Berliner Schaubühne: Die Berliner AfD-Politikerin und EU-Abgeordnete Beatrix von Storch und die homophobe christliche Fundamentalistin Hedwig Freifrau von Beverfoerde scheiterten mit ihrer Klage vor dem Landgericht Berlin auf Änderung des Theaterstücks "Fear" in der Berliner Schaubühne wegen Persönlichkeitsverletzungen durch Nennung ihrer Namen und Zeigen von Fotos. Es wurde nur öffentlich zugängliches Bild- und Textmaterial verwendet. Die einstweilige Verfügung hob das Berliner Landgericht auf. Zu Prozess und Theaterstück schreiben die SZ (Peter Laudenbach) und die BerlZ (Christian Bommarius).
AG Kassel – Volksverhetzung: Michael Viehmann, ein führender Pegida-Funktionär muss sich vor dem Amtsgericht Kassel wegen Volksverhetzung verantworten. Er soll auf Facebook von "dem Judenpack" gesprochen haben, für dessen Unterstützung Kanzlerin Merkel gesteinigt gehöre, so spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt). Gegen einen Strafbefehl über 120 Tagessätze hatte Viehmann Einspruch eingelegt.
BAW – Salafist Lau: Die Bundesanwaltschaft hat den radikalen Islamisten Sven Lau in Mönchengladbach festnehmen lassen. Der 35-jährige Prediger soll 2013 von Deutschland aus als verlängerter Arm für die in Syrien aktive Terrororganisation "Jamwa" tätig gewesen sein. Er sei dringend verdächtig, in vier Fällen eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Lau gilt als einer der bekanntesten Köpfe der Salafistenszene in Deutschland und wurde als Initiator der "Scharia-Polizei" bekannt, berichten die SZ (Matthias Drobinski/Kristiana Ludwig), die taz (Sabine am Orde) und die FAZ (Reiner Burger).
Anwaltshaftung: Die Anwältin Barbara Helten schreibt in einem FAZ-Gastbeitrag über die Zunahme der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen von Mandanten gegen Anwälte. Durchschnittlich werde jeder vierte Anwalt jährlich mit einem Regressanspruch konfrontiert; hauptsächlich wegen Fristversäumnisse. Sie zeichnet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Fristenkontrolle nach. Ein weiteres Risiko sei die fehlende "24-Stunden-Deckung" bei Rechtsrat nach Feierabend.
Recht in der Welt
ICTY – Stanisic/Simatovic: Wie die BadZ (Christian Rath) berichtet hat das UN-Jugoslawien-Tribunal in Den Haag in zweiter Instanz den Freispruch für Jovica Stanisic, den ehemaligen Chef des serbischen Geheimdienstes, wegen schwerer rechtlicher Fehler aufgehoben. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden. Stanisic, einst enger Vertrauter Milosevics und sein Mitarbeiter Franko Simatovic wurden direkt nach der Urteilsverkündung festgenommen. Sie werden der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Zehntausenden Muslimen und Kroaten in Bosnien-Herzegowina und Kroatien von 1991 bis 1995 beschuldigt. Stanisic und Simatovic waren jedoch 2013 von allen Anklagepunkten freigesprochen worden, da eine entsprechende Absicht nicht nachgewiesen werden konnte.
Frankreich – Le Pen: Die rechtsextreme französische Politikerin Marine Le Pen (Vorsitzende des Front National) ist in einem Prozess um islamkritische Äußerungen freigesprochen worden. Nach Ansicht der Richter habe sie nicht zu Diskriminierung, Gewalt oder Hass gegen Muslime aufgerufen. Le Pen hatte Ende 2010 Gebete von Muslimen mit der NS-Besatzung Frankreichs verglichen, so die FAZ (Michaela Wiegel) und spiegel.de. Auch die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch, da die Politikerin "von einer Minderheit" gesprochen habe und nicht von der gesamten muslimischen Gemeinschaft; sie habe lediglich "ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt."
Saudi-Arabien – Menschenrechte: Thema des Tages ist in der SZ (Paul-Anton Krüger), sowie SZ (Paul-Anton Kruger) die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien, der Prozess gegen den saudischen Blogger Raif Badawi und der Kampf seiner Ehefrau Ensaf Haidar für seine Freiheit. Im Januar war Badawi 50 Mal öffentlich geschlagen worden. Damit wurde ein Urteil vollstreckt, das auf 1.000 Schläge lautet – neben zehn Jahren Haft, zehn Jahren Reiseverbot und einer Geldstrafe von 250.000 Euro.
Europäische Anti-Korruptions-Behörde – VW: Wie die SZ (Alexander Mühlauer) weiß, ermittelt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung gegen Volkswagen. Dabei gehe es um die Frage, ob Volkswagen EU-Mittel für Forschung und Entwicklung umweltfreundlicher Motoren zweckentfremdet und damit möglicherweise rechtswidrig eingesetzt habe.
USA – Militärgericht: Wie zeit.de und die FAZ (Andreas Ross) schreiben, droht dem US-Soldaten Bergdahl, der fünf Jahre lang Gefangener der Taliban in Afghanistan war, eine lebenslange Haftstrafe in den USA. Er kommt wegen des Vorwurfs der Fahnenflucht und des unpassenden Umgangs mit dem Feind vor das Militärgericht. Bergdahl war 2009 von den Taliban entführt worden, nachdem er sich von seiner Einheit entfernt hatte. Er wurde gegen mehrere Gefangene aus dem US-Lager Guantanamo ausgetauscht.
Russland – EGMR-Urteile: Der russische Präsident Wladimir Putin hat nun ein Gesetz unterzeichnet, wonach Russland Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte außer Kraft setzen könne, so spiegel.de.
Sonstiges
Task Force: Bundesjustizminister Heiko Mass hat sich mit Facebook, Twitter, YouTube und Google auf Maßnahmen gegen Hasskommentare geeinigt, darüber schreiben unter anderem lto.de (Constantin van Lijnden), zeit.de, die SZ (Stefan Braun) und die Welt (Thorsten Jungholt/Claus Christian Malzahn). So gelte deutsches Recht beim Vorgehen gegen Hassparolen und nicht die eigenen "Community-Guidelines". Außerdem sei vereinbart worden, dass rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen sind. Die sozialen Plattformen müssen Möglichkeiten zum einfachen Melden von Hassbotschaften einrichten.
Johannes Boie (SZ) meint, das Ergebnis der Task Force könne man mit den Worten "Alles bleibt beim Alten" zusammenfassen. Außerdem würden Facebook und Google das ganze Leben digitalisieren, so eben auch "die Stammtische der Nation." Reinhard Müller (FAZ) zeige schon das Verfahren zur Einigung, die "wahren Machtverhältnisse: Mit transnationalen Großkonzernen verhandelt die demokratisch legitimierte Regierung über die Durchsetzung des nationalen Rechts." Außerdem befürwortet er den Vorstoß der EU-Kommission ein Mindestalter von 16 Jahren für die "eher asozialen Netzwerke" vorzusehen.
Das Letzte zum Schluss
Na oder Ja?: Eine Radfahrerin aus Münster wehrte sich vor dem Amtsgericht München gegen einen Bußgeldbescheid, weil sie in München bei Rot mit dem Rad über eine Ampel gefahren ist. Angeblich habe sie einen bayerischen Polizisten nicht richtig verstanden. Sie fragte den Polizisten bei roter Auto-Ampel und grüner Fußgänger-Ampel, ob Radfahrer denn weiterfahren dürften. Dieser antwortete im Dialekt mit "Na". Sie verstand aber "Ja" und fuhr los, so justillon.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ps
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2015: Zschäpes Weihnachtspause / Recht auf Konfrontation / Freispruch für Le Pen . In: Legal Tribune Online, 16.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17874/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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