Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2014: Urteil gegen Kreml-Kritiker – Maut und Diskriminierungsverbot – Humor am BVerwG

31.12.2014

Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny wurde zu einer Bewährungsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil eines Moskauer Gerichts wurde nicht ohne Kritik aufgenommen. Außerdem in der heutigen Presseschau: Warum die Maut nicht unbedingt gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, BVerwG beweist Humor, "Abmahnanwalt" Thomas Urmann verliert Anwaltszulassung und die verflixte Verjährung kann Jahresenden ungemütlich machen.

Thema des Tages

Russland - Kreml-Kritiker verurteilt: Am gestrigen Dienstag verurteilte ein Moskauer Gericht den russischen Oppositionspolitiker und Anwalt Alexej Nawalny unter anderem wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren auf Bewährung. Sein Bruder Oleg Nawalny erhielt ebenso eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, allerdings ohne Bewährung. Den Brüdern wurde vorgeworfen, das Unternehmen Yves Rocher um 430.000 Euro betrogen zu haben. Kritiker sind der Ansicht, das Verfahren sei politisch motiviert. Denn das vermeintliche Opfer sagte im Verfahren aus, dass kein Schaden entstanden sei. Die Urteilsverkündung hätte am 15. Januar stattfinden sollen und wurde kurzfristig auf den gestrigen Dienstag verschoben. Es wird vermutet, dass auf diese Weise die Möglichkeit großer Demonstrationen verringert werden sollte. Die SZ (Julian Hans) und die FAZ (Friedrich Schmidt) berichten.

Barbara Oertel (taz) moniert, das Urteil gegen die Brüder Nawalny sei "ein weiteres Beispiel für Willkürjustiz" bei der "von ganz oben souffliert" werde. Es handele sich um Sippenhaft. Ziel sei es den Kritiker "mundtot" zu machen. Frank Nienhuysen (SZ) sieht sowohl in dem Zeitpunkt der Verkündung als auch in Urteil und Prozess selbst politisches Kalkül, um Proteste klein und den Kritiker unter Kontrolle zu halten. Reinhard Veser (FAZ) ist der Ansicht, die Verhandlung sei nur "die Imitation eines ordentlichen Gerichtsverfahrens" gewesen.

Rechtspolitik

Maut und Diskriminierungsverbot: Der Professor für Zivilrecht und europäisches Wirtschaftsrecht Friedemann Kainer erläutert in der FAZ, weshalb das Mautgesetz mit dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar sein kann.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2014: Urteil gegen Kreml-Kritiker – Maut und Diskriminierungsverbot – Humor am BVerwG . In: Legal Tribune Online, 31.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14247/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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