Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny wurde zu einer Bewährungsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil eines Moskauer Gerichts wurde nicht ohne Kritik aufgenommen. Außerdem in der heutigen Presseschau: Warum die Maut nicht unbedingt gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, BVerwG beweist Humor, "Abmahnanwalt" Thomas Urmann verliert Anwaltszulassung und die verflixte Verjährung kann Jahresenden ungemütlich machen.
Thema des Tages
Russland - Kreml-Kritiker verurteilt: Am gestrigen Dienstag verurteilte ein Moskauer Gericht den russischen Oppositionspolitiker und Anwalt Alexej Nawalny unter anderem wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren auf Bewährung. Sein Bruder Oleg Nawalny erhielt ebenso eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, allerdings ohne Bewährung. Den Brüdern wurde vorgeworfen, das Unternehmen Yves Rocher um 430.000 Euro betrogen zu haben. Kritiker sind der Ansicht, das Verfahren sei politisch motiviert. Denn das vermeintliche Opfer sagte im Verfahren aus, dass kein Schaden entstanden sei. Die Urteilsverkündung hätte am 15. Januar stattfinden sollen und wurde kurzfristig auf den gestrigen Dienstag verschoben. Es wird vermutet, dass auf diese Weise die Möglichkeit großer Demonstrationen verringert werden sollte. Die SZ (Julian Hans) und die FAZ (Friedrich Schmidt) berichten.
Barbara Oertel (taz) moniert, das Urteil gegen die Brüder Nawalny sei "ein weiteres Beispiel für Willkürjustiz" bei der "von ganz oben souffliert" werde. Es handele sich um Sippenhaft. Ziel sei es den Kritiker "mundtot" zu machen. Frank Nienhuysen (SZ) sieht sowohl in dem Zeitpunkt der Verkündung als auch in Urteil und Prozess selbst politisches Kalkül, um Proteste klein und den Kritiker unter Kontrolle zu halten. Reinhard Veser (FAZ) ist der Ansicht, die Verhandlung sei nur "die Imitation eines ordentlichen Gerichtsverfahrens" gewesen.
Rechtspolitik
Maut und Diskriminierungsverbot: Der Professor für Zivilrecht und europäisches Wirtschaftsrecht Friedemann Kainer erläutert in der FAZ, weshalb das Mautgesetz mit dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar sein kann.
Justiz
BVerwG - kleiner Jahresrückblick: welt.de (Sven Eichstädt) erzählt humorvolle Anekdoten über einige Bundesverwaltungsrichter und von unkonventionellen Erklärungen in verschiedenen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2014.
Beweisaufnahme im Auschwitz-Prozess: Im Rahmen des ersten Auschwitz-Prozesses reiste im Winter 1964 eine Delegation, unter anderem aus dem zuständigen Richter, drei Staatsanwälten und elf Verteidigern, zur Beweisaufnahme nach Auschwitz. Darüber schreibt die FAZ (Alexander Haneke).
"Abmahnanwalt" verliert Zulassung: Der als "Abmahnanwalt" bekannt gewordene Thomas Urmann hat seine Rechtsanwaltszulassung verloren. Dies berichtet die Mainzer Kanzlei GGR und beruft sich dabei auf ein Schreiben der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg. Grund seien die von Urmann und seiner Kanzlei getätigten Abmahnungen gegen Nutzer der Plattform Redtube. Darüber informieren die FAZ (Joachim Jahn) und spiegel.de (Markus Böhm).
Thomas Urmann teilte welt.de (Christian Eckl) auf Anfrage mit, dass er seine Anwaltszulassung freiwillig abgegeben habe.
Recht in der Welt
EuGH zu Fettleibigkeit: Der Rechtsanwalt Stefan Lingemann setzt sich in der FAZ kritisch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Fettleibigkeit auseinander. Das Gericht entschied, dass Adipositas als Behinderung gelten könne, wenn sie den Betroffenen dauerhaft an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben hindere. Lingemann befürchtet unter anderem, dass manche Arbeitgeber dazu veranlasst werden könnten, Übergewichtige nicht einzustellen und der gewollte Schutz somit "in sein Gegenteil verkehrt" werde.
Bangladesch - Todesurteil: Der Oppositionspolitiker A.T.M. Azharul Islam wurde am gestrigen Dienstag von einem Sondertribunal zur Aufklärung von Kriegsverbrechen in Bangladesch zum Tode verurteilt. Er trage die Verantwortung für Massenmorde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Unabhängigkeitskriegs im Jahre 1971. Dies meldet spiegel.de.
Sonstiges
Lebensmittelspenden: lto.de (Anne Herr) erläutert, warum Lebensmittelspenden für Unternehmen steuerlich und finanziell sinnvoll sind. Ebenso wird die lebensmittelrechtliche Regelung von Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum von Lebensmitteln dargestellt. Ein Produkt könne auch gespendet werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde – es sei allerdings ein entsprechender Hinweis nötig.
Silvesternacht: handelsblatt.com erklärt, welche Ge- und Verbote man in der Silvesternacht beachten sollte.
Das Letzte zum Schluss
Achtung Verjährung: Zum Jahresende hin neigen viele Menschen dazu das vergangene Jahr zu resümieren. Einige entdecken dabei leider, dass sie wichtige Angelegenheiten vernachlässigt haben. So berichtet die Anwältin Alexandra Braun bei jurablogs.com von zwei panischen Mandanten, die wegen drohender Verjährung schnell noch Klage einreichen wollten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Am 2. Januar erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2014: Urteil gegen Kreml-Kritiker – Maut und Diskriminierungsverbot – Humor am BVerwG . In: Legal Tribune Online, 31.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14247/ (abgerufen am: 19.05.2024 )
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