Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2014: Urteil gegen Kreml-Kritiker – Maut und Diskriminierungsverbot – Humor am BVerwG

31.12.2014

Justiz

BVerwG - kleiner Jahresrückblick: welt.de (Sven Eichstädt) erzählt humorvolle Anekdoten über einige Bundesverwaltungsrichter und von unkonventionellen Erklärungen in verschiedenen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2014.

Beweisaufnahme im Auschwitz-Prozess: Im Rahmen des ersten Auschwitz-Prozesses reiste im Winter 1964 eine Delegation, unter anderem aus dem zuständigen Richter, drei Staatsanwälten und elf Verteidigern, zur Beweisaufnahme nach Auschwitz. Darüber schreibt die FAZ (Alexander Haneke).

"Abmahnanwalt" verliert Zulassung: Der als "Abmahnanwalt" bekannt gewordene Thomas Urmann hat seine Rechtsanwaltszulassung verloren. Dies berichtet die Mainzer Kanzlei GGR und beruft sich dabei auf ein Schreiben der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg. Grund seien die von Urmann und seiner Kanzlei getätigten Abmahnungen gegen Nutzer der Plattform Redtube. Darüber informieren die FAZ (Joachim Jahn) und spiegel.de (Markus Böhm).

Thomas Urmann teilte welt.de (Christian Eckl) auf Anfrage mit, dass er seine Anwaltszulassung freiwillig abgegeben habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2014: Urteil gegen Kreml-Kritiker – Maut und Diskriminierungsverbot – Humor am BVerwG . In: Legal Tribune Online, 31.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14247/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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