Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2015: Revision im Fall Sal. Oppenheim – Robe ist werbefreie Zone – Arbeitsrecht für Flüchtlinge

14.07.2015

Die StA Köln ist im Fall Sal. Oppenheim in Revision gegangen. Außerdem in der Presseschau: Anwälte dürfen nicht auf ihren Roben werben, "heilloses Durcheinander" nach Kopftuch-Beschluss und Bundesrat billigt IT-Sicherheitsgesetz.

Thema des Tages

LG Köln – Revision im Fall Sal. Oppenheim: Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen das Urteil im Fall Sal. Oppenheim Revision eingelegt, weiß das Handelsblatt (Volker Votsmeier). Das Landgericht Köln hatte vier Ex-Gesellschafter der Bank Sal. Oppenheim vergangenen Donnerstag wegen Untreue zulasten der Bank verurteilt. Matthias Graf von Krockow, Dieter Pfundt und Christopher von Oppenheim erhielten Bewährungsstrafen; Friedrich Carl Janssen verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf höhere Haftstrafen ohne Bewährung für alle Angeklagten plädiert, daher sei die Revision nicht überraschend, so das Handelsblatt.

Rechtspolitik

Syndikusanwälte: Das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) bespricht Für und Wider der geplanten Reform des Rechts der Syndikusanwälte. Positiv aufgenommen werde, dass Unternehmensanwälte sich künftig von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Kritisiert werde insbesondere, dass Syndizi künftig eine gesonderte Zulassung als "Syndikusrechtsanwalt" beantragen müssen, deren Voraussetzungen relativ hoch seien.

IT-Sicherheitsgesetz: netzpolitik.org (Anna Biselli) und beck.blog.de (Axel Spies) weisen darauf hin, dass das umstrittene IT-Sicherheitsgesetz, in der vom Bundestag angenommen Form, vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat. Kritiker beanstandeten unter anderem die Einführung einer "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung".

Prostitution: Das Prostitutiertenschutzgesetz soll verschärft werden, berichtet jetzt auch die taz (Simone Schmollack). So sollen die im Entwurf geplanten Pflichten, wie etwa die Meldepflicht, auch für Gelegenheitsprostituierte gelten. Verstöße gegen besagte Meldepflicht sollen mit Geldbußen geahndet werden. Die Verhandlungen in der Koalition liefen schleppend – einige Punkte seien zudem noch nicht geklärt, beispielsweise, welche Behörde für die Anmeldung zuständig sein soll.

"Was haben eine Kondompflicht für Freier, Anmeldepflichten für Sexarbeiterinnen, Standortvorgaben für Sexfahrzeuge mit dem Schutz von Prostituierten zu tun?" Dies fragt sich Simone Schmollack (taz) in einem separaten Kommentar. Unter dem Titel "von wegen Schutz der Frauen" betont sie, sie bekomme den Eindruck, das Ziel des geplanten Gesetzes sei nicht der Schutz von Prostituierten, sondern das grundsätzliche Verbot der Prostitution.

TTIP: Die taz (Julia Maria Amberger) beschäftigt sich mit dem Datenschutz im Freihandelsabkommens TTIP und stellt die verschiedenen Positionen von USA und EU dar. Das EU-Parlament hatte in seiner Resolution vergangene Woche angekündigt, dass seine Zustimmung zu TTIP gefährdet sei, wenn der Datenschutz nicht angemessen berücksichtigt werde.

In einem separaten Beitrag fasst die taz kurz die Fakten zur TTIP-Resolution im EU-Parlament zusammen.

Reform des Betriebsrentenrechts: Das Kabinett hat Anfang Juli eine Reform des Betriebsrentenrechts beschlossen, um die Mobilitätsrichtlinie umzusetzen. Der Rechtsanwalt Thomas Frank erläutert auf lto.de ausführlich die Einzelheiten der neuen Regelungen.

Smart-Cars: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am gestrigen Montag Prinzipien vorgestellt, mit denen Datenschutz in digitalisierten Autos gewährleistet werden könne. Heribert Prantl (SZ) hält die Umsetzung dieses Plans für "eine Art Resozialisierungsaufgabe" des Ministers, nachdem dieser der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hatte.

EU-Verordnung zu Fingerabdrücken: Am 20. Juli tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Polizei und Justiz erlauben soll, Fingerabdrücke von Flüchtlingen mit der Zentralen Fingerabdruckdatei abzugleichen, wenn dies dazu diene, Terrorismus und andere schwere Straftaten aufzudecken oder zu verhindern. Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dieser Datenabgleich dürfe nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden; es sei nicht legitim Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen, meldet die SZ.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2015: Revision im Fall Sal. Oppenheim – Robe ist werbefreie Zone – Arbeitsrecht für Flüchtlinge . In: Legal Tribune Online, 14.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16215/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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