Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2015: Revision im Fall Sal. Oppenheim – Robe ist werbefreie Zone – Arbeitsrecht für Flüchtlinge

14.07.2015

Recht in der Welt

Rumänien – Ermittlungen wegen Korruption: Gegen den rumänischen Ministerpräsidenten Victor Ponta wird unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung ermittelt. Die FAZ (Karl-Peter Schwarz) kennt die Vorwürfe und weist zudem darauf hin, dass dem rumänischen Parlament 25 Änderungsentwürfe für Strafrecht und Strafprozessrecht vorliegen, die bezweckten, Ermittlungen gegen korruptionsverdächtige Politiker zu erschweren.

Griechenland - Schuldenschnitt: Der Senior Research Fellow Armin Steinbach analysiert auf verfassungsblog.de fünf verschiedene Möglichkeiten des Schuldenschnitts für Griechenland auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht hin – mit besonderem Blick auf das Bail-Out-Verbot. Zwei davon seien gerade noch so rechtmäßig, einer befinde sich in einer Grauzone, zwei weitere hält Steinbach für rechtswidrig.

"Was würde Karlsruhe sagen", wenn die Agenda des EU-Gipfels nicht Griechenland, sondern Deutschland betreffen würde, fragt lawblog.de. Beispielsweise soll die griechische Regierung künftig für alle relevanten Initiativen, bevor diese im Parlament eingebracht oder veröffentlicht werden, das Einverständnis der Institutionen einholen. Das Bundesverfassungsgericht würde darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Volkssouveränität sehen. Dies sei allerdings nicht der einzige Punkt, bei dem "deutsche Verfassungsrechtler sich vor Schmerzen winden müssten".

China – Festnahme von Anwälten: spiegel.de meldet jetzt auch, dass chinesische Sicherheitsbehörden in der vergangenen Woche mehrere Menschen inhaftierten – darunter Bürgerrechtsanwälte, Mitarbeiter von Kanzleien und Menschenrechtsaktivisten. Grundlage für die Verhaftungen sei das vor Kurzem verabschiedete, umstrittene Sicherheitsgesetz – die Behörden verdächtigen die Inhaftierten unter anderem der Störung der öffentlichen Ordnung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Sonstiges

Arbeitsrecht für Flüchtlinge: Anlässlich der arbeitsrechtlichen Neuerungen für Flüchtlinge vom vergangenen November, erklärt die Juristin und Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW Birgit Naujoks auf lto.de unter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten dürfen. Sie verweist zudem auf tatsächliche Probleme, welche ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, und gibt einen Überblick über den unterschiedlichen rechtlichen Status der Flüchtlinge in Deutschland.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2015: Revision im Fall Sal. Oppenheim – Robe ist werbefreie Zone – Arbeitsrecht für Flüchtlinge . In: Legal Tribune Online, 14.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16215/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen