Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2015: Revision im Fall Sal. Oppenheim – Robe ist werbefreie Zone – Arbeitsrecht für Flüchtlinge

14.07.2015

Justiz

OLG Stuttgart zu Mord an Buback: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Antrag auf Klageerzwingung der Angehörigen des von der Roten Armee Fraktion ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback abgelehnt. Es sei rechtmäßig gewesen, dass der Generalbundesanwalt kein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder Siegfried Haag und Roland Mayer einleitete. Dies meldet die Welt.

LG Frankfurt a.M. zu Sofortüberweisung: Die Sofortüberweisung gilt nicht als gängiges und zumutbares Zahlungsmittel. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main, schreibt die SZ (Meike Schreiber). Die Sofortüberweisung sei zwar gängig, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zumutbar, da die Verbraucher dem Anbieter PIN und TAN übermitteln müssen. Unternehmer müssen ihren Kunden beim Online-Einkauf mindestens eine kostenfreie, gängige und zumutbare Zahlungsmethode anbieten.

AGH Nordrhein-Westfalen zu Werbung auf Robe: Anwälte dürfen auf ihrer Robe nicht werben. Dies entschied der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen am 29. Mai diesen Jahres. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsanwaltskammer Köln auf eine entsprechende Anfrage eines Rechtsanwalts hin beschieden, dass das Berufsrecht es verbiete, eine Robe zu tragen, die mit seinem Namen und seiner Internetadresse bestickt ist. Diese Entscheidung focht der Betroffene vor dem AGH an. internet-law.de (Thomas Stadler) verweist auf das Urteil.

BGH zu Kohl-Tonbänder: Der Fachanwalt für Urheberrecht Martin Gerecke befasst sich auf lto.de mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Kohl-Tonbänder. Er legt die Hintergründe des Falls und die Argumente der Karlsruher Richter dar. Diese nahmen einen Herausgabeanspruch Kohls bezüglich der Tonbänder aus dem Auftragsverhältnis mit Schwan an.

BVerfG – Kopftuch-Beschluss: Die Welt (Mathias Kamann – Online-Zusammenfassung) schildert, wie die Bundesländer den Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts interpretieren und umsetzen. Da es hier keine einheitliche Rechtsauffassung gebe, entstehe ein "heilloses Durcheinander".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2015: Revision im Fall Sal. Oppenheim – Robe ist werbefreie Zone – Arbeitsrecht für Flüchtlinge . In: Legal Tribune Online, 14.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16215/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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