Die StA Köln ist im Fall Sal. Oppenheim in Revision gegangen. Außerdem in der Presseschau: Anwälte dürfen nicht auf ihren Roben werben, "heilloses Durcheinander" nach Kopftuch-Beschluss und Bundesrat billigt IT-Sicherheitsgesetz.
Thema des Tages
LG Köln – Revision im Fall Sal. Oppenheim: Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen das Urteil im Fall Sal. Oppenheim Revision eingelegt, weiß das Handelsblatt (Volker Votsmeier). Das Landgericht Köln hatte vier Ex-Gesellschafter der Bank Sal. Oppenheim vergangenen Donnerstag wegen Untreue zulasten der Bank verurteilt. Matthias Graf von Krockow, Dieter Pfundt und Christopher von Oppenheim erhielten Bewährungsstrafen; Friedrich Carl Janssen verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf höhere Haftstrafen ohne Bewährung für alle Angeklagten plädiert, daher sei die Revision nicht überraschend, so das Handelsblatt.
Rechtspolitik
Syndikusanwälte: Das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) bespricht Für und Wider der geplanten Reform des Rechts der Syndikusanwälte. Positiv aufgenommen werde, dass Unternehmensanwälte sich künftig von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Kritisiert werde insbesondere, dass Syndizi künftig eine gesonderte Zulassung als "Syndikusrechtsanwalt" beantragen müssen, deren Voraussetzungen relativ hoch seien.
IT-Sicherheitsgesetz: netzpolitik.org (Anna Biselli) und beck.blog.de (Axel Spies) weisen darauf hin, dass das umstrittene IT-Sicherheitsgesetz, in der vom Bundestag angenommen Form, vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat. Kritiker beanstandeten unter anderem die Einführung einer "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung".
Prostitution: Das Prostitutiertenschutzgesetz soll verschärft werden, berichtet jetzt auch die taz (Simone Schmollack). So sollen die im Entwurf geplanten Pflichten, wie etwa die Meldepflicht, auch für Gelegenheitsprostituierte gelten. Verstöße gegen besagte Meldepflicht sollen mit Geldbußen geahndet werden. Die Verhandlungen in der Koalition liefen schleppend – einige Punkte seien zudem noch nicht geklärt, beispielsweise, welche Behörde für die Anmeldung zuständig sein soll.
"Was haben eine Kondompflicht für Freier, Anmeldepflichten für Sexarbeiterinnen, Standortvorgaben für Sexfahrzeuge mit dem Schutz von Prostituierten zu tun?" Dies fragt sich Simone Schmollack (taz) in einem separaten Kommentar. Unter dem Titel "von wegen Schutz der Frauen" betont sie, sie bekomme den Eindruck, das Ziel des geplanten Gesetzes sei nicht der Schutz von Prostituierten, sondern das grundsätzliche Verbot der Prostitution.
TTIP: Die taz (Julia Maria Amberger) beschäftigt sich mit dem Datenschutz im Freihandelsabkommens TTIP und stellt die verschiedenen Positionen von USA und EU dar. Das EU-Parlament hatte in seiner Resolution vergangene Woche angekündigt, dass seine Zustimmung zu TTIP gefährdet sei, wenn der Datenschutz nicht angemessen berücksichtigt werde.
In einem separaten Beitrag fasst die taz kurz die Fakten zur TTIP-Resolution im EU-Parlament zusammen.
Reform des Betriebsrentenrechts: Das Kabinett hat Anfang Juli eine Reform des Betriebsrentenrechts beschlossen, um die Mobilitätsrichtlinie umzusetzen. Der Rechtsanwalt Thomas Frank erläutert auf lto.de ausführlich die Einzelheiten der neuen Regelungen.
Smart-Cars: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am gestrigen Montag Prinzipien vorgestellt, mit denen Datenschutz in digitalisierten Autos gewährleistet werden könne. Heribert Prantl (SZ) hält die Umsetzung dieses Plans für "eine Art Resozialisierungsaufgabe" des Ministers, nachdem dieser der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hatte.
EU-Verordnung zu Fingerabdrücken: Am 20. Juli tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Polizei und Justiz erlauben soll, Fingerabdrücke von Flüchtlingen mit der Zentralen Fingerabdruckdatei abzugleichen, wenn dies dazu diene, Terrorismus und andere schwere Straftaten aufzudecken oder zu verhindern. Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dieser Datenabgleich dürfe nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden; es sei nicht legitim Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen, meldet die SZ.
Justiz
OLG Stuttgart zu Mord an Buback: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Antrag auf Klageerzwingung der Angehörigen des von der Roten Armee Fraktion ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback abgelehnt. Es sei rechtmäßig gewesen, dass der Generalbundesanwalt kein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder Siegfried Haag und Roland Mayer einleitete. Dies meldet die Welt.
LG Frankfurt a.M. zu Sofortüberweisung: Die Sofortüberweisung gilt nicht als gängiges und zumutbares Zahlungsmittel. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main, schreibt die SZ (Meike Schreiber). Die Sofortüberweisung sei zwar gängig, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zumutbar, da die Verbraucher dem Anbieter PIN und TAN übermitteln müssen. Unternehmer müssen ihren Kunden beim Online-Einkauf mindestens eine kostenfreie, gängige und zumutbare Zahlungsmethode anbieten.
AGH Nordrhein-Westfalen zu Werbung auf Robe: Anwälte dürfen auf ihrer Robe nicht werben. Dies entschied der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen am 29. Mai diesen Jahres. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsanwaltskammer Köln auf eine entsprechende Anfrage eines Rechtsanwalts hin beschieden, dass das Berufsrecht es verbiete, eine Robe zu tragen, die mit seinem Namen und seiner Internetadresse bestickt ist. Diese Entscheidung focht der Betroffene vor dem AGH an. internet-law.de (Thomas Stadler) verweist auf das Urteil.
BGH zu Kohl-Tonbänder: Der Fachanwalt für Urheberrecht Martin Gerecke befasst sich auf lto.de mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Kohl-Tonbänder. Er legt die Hintergründe des Falls und die Argumente der Karlsruher Richter dar. Diese nahmen einen Herausgabeanspruch Kohls bezüglich der Tonbänder aus dem Auftragsverhältnis mit Schwan an.
BVerfG – Kopftuch-Beschluss: Die Welt (Mathias Kamann – Online-Zusammenfassung) schildert, wie die Bundesländer den Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts interpretieren und umsetzen. Da es hier keine einheitliche Rechtsauffassung gebe, entstehe ein "heilloses Durcheinander".
Recht in der Welt
Rumänien – Ermittlungen wegen Korruption: Gegen den rumänischen Ministerpräsidenten Victor Ponta wird unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung ermittelt. Die FAZ (Karl-Peter Schwarz) kennt die Vorwürfe und weist zudem darauf hin, dass dem rumänischen Parlament 25 Änderungsentwürfe für Strafrecht und Strafprozessrecht vorliegen, die bezweckten, Ermittlungen gegen korruptionsverdächtige Politiker zu erschweren.
Griechenland - Schuldenschnitt: Der Senior Research Fellow Armin Steinbach analysiert auf verfassungsblog.de fünf verschiedene Möglichkeiten des Schuldenschnitts für Griechenland auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht hin – mit besonderem Blick auf das Bail-Out-Verbot. Zwei davon seien gerade noch so rechtmäßig, einer befinde sich in einer Grauzone, zwei weitere hält Steinbach für rechtswidrig.
"Was würde Karlsruhe sagen", wenn die Agenda des EU-Gipfels nicht Griechenland, sondern Deutschland betreffen würde, fragt lawblog.de. Beispielsweise soll die griechische Regierung künftig für alle relevanten Initiativen, bevor diese im Parlament eingebracht oder veröffentlicht werden, das Einverständnis der Institutionen einholen. Das Bundesverfassungsgericht würde darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Volkssouveränität sehen. Dies sei allerdings nicht der einzige Punkt, bei dem "deutsche Verfassungsrechtler sich vor Schmerzen winden müssten".
China – Festnahme von Anwälten: spiegel.de meldet jetzt auch, dass chinesische Sicherheitsbehörden in der vergangenen Woche mehrere Menschen inhaftierten – darunter Bürgerrechtsanwälte, Mitarbeiter von Kanzleien und Menschenrechtsaktivisten. Grundlage für die Verhaftungen sei das vor Kurzem verabschiedete, umstrittene Sicherheitsgesetz – die Behörden verdächtigen die Inhaftierten unter anderem der Störung der öffentlichen Ordnung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Sonstiges
Arbeitsrecht für Flüchtlinge: Anlässlich der arbeitsrechtlichen Neuerungen für Flüchtlinge vom vergangenen November, erklärt die Juristin und Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW Birgit Naujoks auf lto.de unter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten dürfen. Sie verweist zudem auf tatsächliche Probleme, welche ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, und gibt einen Überblick über den unterschiedlichen rechtlichen Status der Flüchtlinge in Deutschland.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2015: Revision im Fall Sal. Oppenheim – Robe ist werbefreie Zone – Arbeitsrecht für Flüchtlinge . In: Legal Tribune Online, 14.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16215/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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