Das BVerfG hat die Rechte von Demonstranten gestärkt. Außerdem in der Presseschau: Wohllebens Verteidiger will NSU-Prozess aussetzen lassen, Käufer von Examenslösungen verurteilt und Grenzen des staatlichen Notstandsrechts.
Thema des Tages
BVerfG zu Identitätsfeststellung von Demonstranten: Polizisten sind nur dann dazu befugt, die Identität von Personen, die einen Polizeieinsatz filmen, festzustellen, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Eine solche bestehe erst dann, wenn "hinreichend tragfähige Anhaltspunkte" dafür sprechen, dass die Betroffenen das Material entgegen der Regelungen des Kunsturhebergesetzes verbreiten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss vom vergangenen Juli und kam damit der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen nach – die Maßnahme habe sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die taz (Christian Rath) und zeit.de informieren.
Rechtspolitik
EU-Asylpolitik: Die EU-Innenminister planen eine gemeinsame "EU-Rückführungspolitik", Abschiebungen von Flüchtlingen sollen beschleunigt und ausgeweitet werden. Das Konzept sieht gemeinsame Rückführungsflüge vor; zudem soll eine "feine Balance aus Anreizen und Druck" die Herkunftsländer von Geflüchteten dazu bewegen, diese wieder aufzunehmen. Der Plan betreffe allerdings nicht Schutzbedürftige im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, schreiben SZ (Thomas Kirchner) und FAZ (Hendrik Kafsack).
Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2015: BVerfG stärkt Rechte von Demonstranten – Käufer von Examenslösungen verurteilt – Aussetzung des NSU-Prozesses? . In: Legal Tribune Online, 09.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17152/ (abgerufen am: 07.05.2024 )
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