Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2015: BVerfG stärkt Rechte von Demon­s­tranten – Käufer von Exa­mens­lö­sungen ver­ur­teilt – Aus­set­zung des NSU-Pro­zesses?

09.10.2015

Justiz

OLG Stuttgart zu FDLR: Der Völkerrechtler Andreas Schüller zieht auf juwiss.de eine ausführliche Bilanz des mit Freiheitsstrafen von acht und zwölf Jahren abgeschlossenen Prozesses vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen zwei hochrangige ehemalige Mitglieder der ruandischen Rebellengruppe FDLR. Das Urteil, welches im September fiel, ist das erste zu Anklagepunkten aus dem Völkerstrafgesetzbuch.

LG Potsdam zu Horst Mahler: Das Landgericht Potsdam hat beschlossen, den Strafrest der zwölfjährigen Freiheitsstrafe von Horst Mahler zur Bewährung auszusetzen, so die taz (Andreas Speit) – er wurde mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Inhaftierte bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt habe und sein Gesundheitszustand ebenso für die Freilassung spreche. Die Staatsanwaltschaft München II soll sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt haben.

LG Hamburg zu Mutter vergiftet Sohn: Das Landgericht Hamburg hat eine Mutter, die ihren Sohn mehrfach vergiftete, um ihn krank zu machen, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Laut Verteidigung konnte der Gutachter nicht feststellen, ob die Verurteilte vermindert schuldfähig war. Dies meldet spiegel.de.

OLG München – NSU: Ralf Wohllebens Verteidiger, Wolfram Narath, hat beantragt, den NSU-Prozess auszusetzen. Das Gericht verstoße gegen das Recht auf ein faires Verfahren, eine ordnungsgemäße Verteidigung von Beate Zschäpe sei angesichts fehlender Kommunikation zwischen den Verteidigern und der Angeklagten nicht gewährleistet. Während diese sich dem Antrag anschloss, widersprach die Bundesanwaltschaft. Narath beantragte zudem, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben oder zumindest außer Vollzug zu setzen. Seine Anträge werden wohl keinen Erfolg haben, spekulieren spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die SZ (Tanjev Schultz). Auch die taz (Konrad Litschko) berichtet.

spiegel.de (Jörg Diehls/Wiebke Ramm) resümiert die "merkwürdigen Umstände" in Sachen Meral K. und beschäftigt sich mit dem Verteidiger Ralph Willms und der Frage, wer von der Täuschung über die vermeintliche Nebenklägerin profitiert hat. In einem weiteren Beitrag zeichnet spiegel.de (Jörg Diehls/Wiebke Ramm) nach, wie es dazu kam, dass Willms Meral K. vertrat und schließlich erfuhr, dass diese nicht existiert.

LG Berlin – Mord an Schwangeren: Die beiden Angeklagten vor der Jugendstrafkammer am Landgericht Berlin, welche des Mordes an einer schwangeren Frau verdächtigt werden, haben sich geweigert auszusagen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Partner und einem seiner Freunde vor, das Opfer aus niedrigen Beweggründen, grausam und heimtückisch ermordet zu haben, teilen SZ (Verena Mayer), die Welt (Christine Kensche) und FAZ (Mechthild Küpper) mit.

Prozesse gegen Syrien-Rückkehrer: Die Strafverfahren gegen Syrienrückkehrer nehmen zu, stellt die BerlZ (Christian Bommarius) fest. Der Beitrag erklärt, dass zwar einzelne Urteile zu milde erscheinen mögen, die Strafjustiz allerdings nicht "zu zimperlich" sei, sondern es mit Beweisschwierigkeiten oder Jugendstrafverfahren zu tun habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2015: BVerfG stärkt Rechte von Demonstranten – Käufer von Examenssungen verurteilt – Aussetzung des NSU-Prozesses? . In: Legal Tribune Online, 09.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17152/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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