Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2015: BVerfG stärkt Rechte von Demon­s­tranten – Käufer von Exa­mens­lö­sungen ver­ur­teilt – Aus­set­zung des NSU-Pro­zesses?

09.10.2015

Recht in der Welt

IStGH – Ermittlungen zu Georgienkrieg: Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs Fatou Bensouda will die Richter zeitnah darum bitten, Ermittlungen zum Georgienkrieg zwischen Russland und Georgien zu genehmigen. Die Vorermittlungen zu Südossetien hätten ergeben, dass in dem Konflikt Verbrechen begangen wurden, welche in die Zuständigkeit des IStGH fallen. Die Welt meldet, dies wäre das erste Ermittlungsverfahren des IStGH außerhalb Afrikas.

EuGH zu Safe Harbor: zeit.de (Patrick Beuth) befasst sich ausführlich mit den Konsequenzen der Safe Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für datenverarbeitende Unternehmen und die Datenschutzpolitik. Problematisch sei, dass derzeitige alternative Regelungen sowie künftige Datenschutzvereinbarungen zwischen USA und EU wohl nicht den Anforderungen der Luxemburger Richtern entsprechen können, solange US-Recht den US-Behörden Zugang zu Nutzerdaten aus der EU gewährt.

Im Interview mit der FAZ (Fridtjof Küchemann) meint der Datenschützer Chris Conolly, die Entscheidung des EuGH setze "neue Maßstäbe für alle internationalen Datentransfers". Er sieht zahlreiche Optionen für betroffene Unternehmen, ihr Vorgehen mit deutschem Datenschutzrecht abzustimmen. Eine neue Datenschutzvereinbarung hält Conolly für möglich, allerdings unter der Voraussetzung, dass die USA "eigene grundlegende Datenschutzgesetze" verabschieden.

Juristische Ausbildung

AG Celle zu Käufer der Examenslösungen: Das Amtsgericht Celle hat den ersten Käufer der Examenslösungen von Richter Jörg L. zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen Bestechung verurteilt. Der Angeklagte habe gestanden, dem Richter einen Betrag von 10.000 Euro für die Examenslösungen gezahlt zu haben, meldet lto.de.

Sonstiges

VW-Abgasskandal und KfZ-Steuer: Die BadZ (Christian Rath) erläutert, unter welchen Umständen VW-Fahrer Kraftfahrzeugsteuer nachzahlen müssen. Zuständig sei der Zoll, der Finanzminister Schäuble untersteht, der wiederum noch auf Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamts wartet. Etwaige Steuer-Nachforderungen könnten einen Schadensersatzanspruch der Kfz-Halter gegen VW begründen.

Grenzen des Notstandsrechts: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat "wirksame Notwehr" gegen die weitere Aufnahme von Flüchtlingen angekündigt. Die SZ (Heribert Prantl) warnt, der Begriff Notwehr signalisiere in der Politik stets, "dass ein Politiker etwas tun will, was eigentlich absolut nicht rechtens ist – er selbst es aber für geboten hält." Deutschland habe als demokratischer Rechtsstaat ein Notstandsrecht – dessen "genau bezeichnete Fälle" allerdings die Bewältigung steigender Flüchtlingszahlen nicht umfassten.

Digitaler Datenschutz: Anlässlich der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu Safe Harbor und Google betont der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, es brauche "rechtliche Regelungsstrukturen", da der Markt Datenschutz nicht gewährleiste. Sicheres Internet sei Teil der staatlichen Daseinsfürsorge – Hoffmann-Riem sieht hier einen verfassungsrechtlichen Schutzauftrag. Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt im Ressort Medien fest, Gerichte könnten daraus unter bestimmten Umständen eine durchsetzbare Pflicht herleiten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2015: BVerfG stärkt Rechte von Demonstranten – Käufer von Examenssungen verurteilt – Aussetzung des NSU-Prozesses? . In: Legal Tribune Online, 09.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17152/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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