Die juristische Presseschau vom 6.-8. Juni 2015: Streikrecht der Wenigen – Mangelvermutung – G 10-Kommission streikt

08.06.2015

Ist ein spontaner Arbeitskampf nicht auch legitimer Streik? Außerdem in der Presseschau: EGMR zu Sterbehilfe, nach Unionsrecht wird auch der Mangel selbst vermutet und das Urteil gegen Jörg L. ist rechtskräftig.

Thema des Tages

ArbG Bremen – Streikrecht: Weil Arbeitsplätze in ihrem Werk über Werkverträge ausgegliedert werden sollten, versammelten sich Mercedes-Mitarbeiter während der Arbeitszeit, um darüber zu diskutieren und gingen anschließend nach Hause. Für diesen "wilden Streik" bekamen sie eine Abmahnung, gegen die einige von ihnen nun vor dem Arbeitsgericht Bremen klagen. Während das Gesetz zur Tarifeinheit auf dem Weg ist könnte hier laut Spiegel (Markus Dettmer/Dietmar Hipp) Rechtsgeschichte geschrieben werden, wenn das Gericht der Argumentation der Kläger folgt und die Arbeitsniederlegung als legitimen Streik einer "Ad-hoc-Koalition" anerkennt. Die bisherige deutsche Rechtsprechung steht dagegen, aber aus der Europäischen Sozialcharta könnte sich etwas anderes ergeben, zur Not mithilfe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: offenenetze.de meldet, dass sich der Entwurf zum Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission befindet und informiert über das Verfahren, aufgrund dessen das Gesetz frühestens im September verabschiedet werden dürfe.

Fracking-Kommission verfassungswidrig? Die Samstags-SZ (miba) berichtet über ein ihr vorliegendes Kurzgutachten des Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler. Danach ist die geplante Expertenkommission zur Beurteilung von Fracking-Vorhaben möglicherweise grundgesetzwidrig. Die Kommission erhalte Entscheidungskompetenzen, die dem Parlament zustünden. Die Bundesregierung verweise hingegen darauf, dass keine Bindung an das Kommissionsvotum besteht, meldet auch lto.de.

Homo-Ehe: Die Berliner Zeitung (Christian Bommarius) zeigt auf, dass Veränderungen des rechtlichen Eheverständnisses historisch bereits stattgefunden haben und insofern eine Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare nur eine weitere Veränderung wäre. Die Samstags-taz sammelt Leserbriefe zur Debatte.

Gutachter in Familienstreitigkeiten: Nach einem vergangene Woche vom Justizministerium veröffentlichten Gesetzentwurf sollen in familienrechtlichen Verfahren nur noch Gutachter bestimmter Berufsgruppen zugelassen werden. Rechtsprofessoren hatten im vergangenen Jahr in einer Studie erhebliche Gutachtenmängel belegt. Eine nachweislich höhere Qualität bescheinigten die Professoren allein den Gutachten zertifizierter "Rechtspsychologen", welche in dem Gesetzentwurf laut Montags-taz (Christian Rath) allerdings keine Erwähnung finden.

Familienförderung: Die finanzielle Unterstützung der Ehe unabhängig von Kindern durch das Ehegattensplitting greift Jakob Schulz (Samstags-SZ) an. Es sollten nur die entlastet werden, "die mit Kindern die Gesellschaft stärken", etwa durch ein Familiensplitting oder durch hohes, mit weiteren Geschwistern ansteigendes Kindergeld.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6.-8. Juni 2015: Streikrecht der Wenigen – Mangelvermutung – G 10-Kommission streikt . In: Legal Tribune Online, 08.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15768/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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