Die juristische Presseschau vom 6.-8. Juni 2015: Streikrecht der Wenigen – Mangelvermutung – G 10-Kommission streikt

08.06.2015

Recht in der Welt

USA – Zuständigkeit für Fifa-Ermittlungen: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) befasst sich mit der Frage, nach welchen Regeln die US-Ermittlungsbehörden für ihr Vorgehen gegen die Fifa zuständig sein können. Die US-Behörden ziehen den "Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act" heran. Sie  müssen aber nach der Rechtsprechung des Supreme Court wohl nachweisen, dass die einzelnen Taten, die das Muster der vermuteten kriminellen Machenschaften der Organisation ausmachen, nach amerikanischem Recht verfolgbar sind – etwa wegen Geldbewegungen über amerikanische Konten.

Frankreich – Sicherheitsgesetz: Der französische Rechtsprofessor Olivier Beaud spricht im Interview mit verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) über das in Frankreich geplante Sicherheitsgesetz, die richterliche Kontrolle von Gesetzen swie ihrer Umsetzung und die geringe Bedeutung rechtlicher Fragen für die französische Öffentlichkeit.

Belgien – BND/NSA-Affäre: Die belgische Bundesstaatsanwaltschaft hat laut SZ bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Straftaten durch Überwachung belgischer Staatsbürger durch den Bundesnachrichtendienst eingeleitet worden ist.

Saudi-Arabien – Raif Badawi: Wie spiegel.de meldet, hat das oberste Gericht Saudi-Arabiens das Urteil gegen den Blogger Raif Badawi bestätigt. Die Montags-taz gibt an, es sei noch nicht klar, ob auch die Strafe von 1000 Peitschenhieben bestehen bleibe. Das Urteil könne nur durch königliche Begnadigung aufgehoben werden.

Juristische Ausbildung

LG Lüneburg – Jörg L.: Er hatte Lösungen für das zweite Staatsexamen gegen Geld oder Sex an Referendare gegeben und war dafür zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nun hat der ehemalige Richter Jörg L. seine Revision zurückgenommen und das Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig, meldet lto.de.

Sonstiges

G 10-Kommission streikt: Auch die G 10-Kommission will die NSA-Selektorenliste einsehen, aber die Bundesregierung verweigert die Herausgabe. Die Kommission hat ihr daraufhin gedroht, Abhöraktionen des BND nicht mehr zu genehmigen. Die Frist ist am vergangenen Mittwoch abgelaufen. Am gleichen Tag sollen bereits zwei Überwachungsanträge des BND abgelehnt worden sein, berichtet zeit.de (Annelie Kaufmann).

Haftung bei Poststreik: Wer haftet, wenn die Sendung zu spät kommt, weil die Post streikt? fragt die Samstags-SZ (Daniela Kuhr). Jedenfalls regelmäßig nicht die Post, weil sie außer bei Express-Sendungen keine bestimmte Lieferfrist schuldet, so ein Unternehmenssprecher.

Parteiausschluss: Die Samstags-SZ (Jan Bielicki) erörtert vor dem Hintergrund des laufenden Parteiausschlussverfahrens gegen Sebastian Edathy die hohen rechtlichen Hürden eines solchen Ausschlusses und die entsprechend guten Chancen Edathys, sein Parteibuch zu behalten.

Dieter Simon: Zu seinem achtzigsten Geburtstag am Sonntag porträtiert die Samstags-FAZ (Jürgen Kaube) Rechtsprofessor Dieter Simon als "Förderer und Provokateur", der mit spitzem Esprit die Dummheit geißelt und dessen Anhänger dem Motto "keine Macht den Drögen" folgen.

Erbschaftssteuer: Finanzprofessor Reiner Eichenberger und Finanzwissenschaftler Marco Portmann schlagen in der FAS vor, die Erbschaftssteuer abzuschaffen und stattdessen den Staat zum gesetzlichen Erben zu machen. Den grundsätzlich feststehenden staatlichen Erbteil könne der Erblasser erhöhen, verringern oder ausschließen, sie nennen es "freiwillige Erbschaftssteuer".

Recht auf Vergessenwerden: Wie der Spiegel (ih) meldet, hat Google nach der Einigung mit Max Mosley dessen Sexbilder offenbar nur aus den europäischen Internetauftritten der Suchmaschine gelöscht. Über google.com sind sie weiter – auch von Europa aus – einsehbar.

Kopftuchstreit: Vor dem Hintergrund des Falles einer jungen Juristin, die wegen ihres Kopftuchs ihre Referendarsstation beim Bezirksamt Berlin-Neukölln wohl nicht wie geplant absolvieren darf, stellt der Tagesspiegel (Andrea Bernbach/Sidney Gennies/Jost Müller-Neuhof) die Regelungen des Berliner Neutralitätsgesetzes dar. Dessen Fortgeltung werde Blick auf den Kopftuchbeschluss des Bundesverfassungsgerichts überprüft. Auch zeit.de (Kerstin Decker) schreibt zum Fall und porträtiert die junge Frau.

Autonome Waffensysteme: Rechtsprofessor Robin Geiß schreibt in der Montags-SZ zu autonomen Waffensystemen und der Diskussion um ihren möglichen völkerrechtskonformen Einsatz. Er meint, die "Entscheidung über die Tötung eines Menschen muss in der Hand eines Menschen bleiben".

Mini-Flugdrohnen: Die Montags-Welt (Michael Fabricius) erklärt, welche Regeln seit dem 1. Juni in Deutschland für Mini-Flugdrohnen mit Videokameras gelten. Für die Drohnen als solche gelten im wesentlichen Regeln wie für Modellflugzeuge. Bei der Nutzung von Kameras ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer zu beachten.

Das Letzte zum Schluss

Wahnsinnig nach Schuhen? Ein Mann überfiel in New York vor Jahren einen Schuhladen und musste dafür ins Gefängnis. Einen Tag, nachdem er entlassen wurde, überfiel er eben jenes Geschäft erneut und wurde wieder zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, berichtet die Montags-Welt. Vielleicht war er wahnsinnig nach Schuhen - jedenfalls wohl schuldfähig.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6.-8. Juni 2015: Streikrecht der Wenigen – Mangelvermutung – G 10-Kommission streikt . In: Legal Tribune Online, 08.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15768/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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