Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2015: Richterdurchwahl bleibt geheim – Berufskrankheit Krebs – Fremdsprachlicher Einspruch gegen Strafbefehl?

08.05.2015

Das OVG Münster hat entschieden, dass kein Anspruch auf Durchwahlnummern zu Richtern besteht. Außerdem in der Presseschau: an Krebs erkrankte Radarmechaniker der Bundeswehr können Entschädigung beanspruchen, Generalanwalt am EuGH sieht auch schriftliche Übersetzungspflicht beim Gericht, Unterbrechung des Auschwitz-Prozesses wegen Erkrankung des Angeklagten, ein US-Gericht erklärt NSA-Inlandsüberwachung für rechtswidrig und Post vom reumütigen Gauner.

Thema des Tages

OVG Münster zu Nichtweitergabe von Richterdurchwahl: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass kein Anspruch auf die Herausgabe der Durchwahl von Richtern besteht. Ein Rechtsanwalt hatte sich auf das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) berufen. Nach Auffassung des Gerichts liege jedoch eine Ausnahme nach § 6 IFG NRW vor: Geheimhaltung im Interesse der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen als Teil der öffentlichen Sicherheit. Die Freigabe der Nummern könne zu einer nachhaltigen Störung der Arbeit der Richter führen, dem eine arbeitsteilige Filterung der Anrufe – wie etwa auch in Anwaltskanzleien oder Arztpraxen – vorbeugen solle. Bei nichtrichterlichem Personal sei die Weitergabe der Durchwahl von individueller Einwilligung abhängig. Es berichten rechtsindex.de, lawblow.de (Udo Vetter) und lto.de.

Rechtspolitik

Aktienrechtsnovelle 2014 und Delisting: Bei der Anhörung zur Aktienrechtsnovelle 2014 im Rechtsausschuss des Bundestages am vergangenen Mittwoch hat sich abgezeichnet, dass auch das sogenannte Delisting zukünftig geregelt werden soll, berichtet Rechtsprofessor Ulrich Noack auf dem Handelsblatt-Rechtsboard mit Einzelheiten. Die Novelle solle nun aber nach fast fünf Jahren vor der Sommerpause endlich verabschiedet werden. Die komplexe Regelung des Delisting werde daher nicht mehr in die Novelle aufgenommen.

Schiedsgerichte verfassungswidrig: Auch die Rechtsprofessoren Kathrin Groh und Daniel-Erasmus Khan kommen in einem Gutachten zu dem Schluss, die im Freihandelsabkommen TTIP geplanten Schiedsgerichte seien verfassungswidrig, berichtet lto.de. Dass nicht ein (inner-) staatliches Gericht das letzte Wort habe, verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2015: Richterdurchwahl bleibt geheim – Berufskrankheit Krebs – Fremdsprachlicher Einspruch gegen Strafbefehl? . In: Legal Tribune Online, 08.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15485/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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