Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2015: Richterdurchwahl bleibt geheim – Berufskrankheit Krebs – Fremdsprachlicher Einspruch gegen Strafbefehl?

08.05.2015

Recht in der Welt

USA – Inlandsüberwachung rechtswidrig: Erstmals hat ein höheres US-Gericht entschieden, dass die massenhafte Speicherung von inländischen Telekommunikationsdaten durch die National Security Agency (NSA) nicht vom Patriot Act gedeckt ist, auf welchen sich die NSA beruft. Das melden FAZ und zeit.de.

Spanien – Strafzahlungen? Seit Ende 2011 können Mitgliedstaaten Strafgelder auferlegt werden, wenn sie oder ihre Unterteilungen zumindest fahrlässig falsche Angaben zu Haushaltsdefiziten machen. Für solche Angaben aus der Region Valencia will die zuständige EU-Kommissarin Spanien 19 Millionen Euro Strafe auferlegen. Die Euro-Mitgliedsstaaten – ohne Spanien – müssen darüber erst noch abstimmen, meldet die FAZ (hkm).

Ungarn – Europäische Werte: Der ungarische Rechtsprofessor Gábor Halmai äußert sich auf verfassungsblog.de in einem Beitrag auf Englisch zu aktuellen (rechts-)politischen Entwicklungen in Ungarn und der Frage, wie die EU auf Mitgliedstaat reagieren kann, der in dieser Weise ihre Werte verletzt.

Sonstiges

Nach dem Krieg: Zum 70-jährigen Kriegsende zeichnet Reinhard Müller (FAZ) nach, warum auch die heutige Bundesrepublik mit dem deutschen Reich identisch ist und zeigt auf, wo die Geschichte – über den Streit um Reparationszahlungen hinaus – im Recht noch sichtbar ist.

Befreiungskämpfer im Interview: Der griechische Befreiungskämpfer Manolis Glezos spricht im Interview mit der taz (Pascal Beuckert) über den zweiten Weltkrieg, das Kriegsende und die deutsche Verpflichtung zu Entschädigungszahlungen an Griechenland.

Aussageverweigerung des BND: Rechtswissenschaftler Sebastian Roßner schreibt auf lto.de, aus welchen Gründen der Bundesnachrichtendienst Aussagen gegenüber dem Parlament verweigern kann und warum dem NSA-Untersuchungsausschuss kaum Informationen verweigert werden dürften.

BND/NSA: Seit Wochenbeginn soll der Bundesnachrichtendienst nur noch nach Selektoren überwachen für die eine Begründung aus den USA gegeben wird, berichten FAZ (Eckard Lohse) und taz (Konrad Litschko). In der gestrigen Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss haben sich kaum Erkenntnisse ergeben, berichtet auch zeit.de (Lisa Caspari) und spiegel.de (Anett Meiritz). Christian Rath (taz) hält es für unglaubwürdig, dass keine Aufzeichnungen über die Kooperation der Geheimdienste vorhanden sein soll – dazu berichtet spiegel.de (Matthias Gebauer/Veit Medick).

Rechtsetzung im Vergleich: Rechtswissenschaftlerin Hannah Birkenkötter berichtet auf juwiss.de von der Vorstellung des Buches "The Law of Law Making" von Susan Rose-Ackerman u.a. am vergangenen Montag.

Das Letzte zum Schluss

Tätige Reue per Post: Einer Frau aus Celle war beim Einkaufen die Handtasche gestohlen worden. Per Post bekam sie sie zurück, mitsamt Inhalt und einem handschriftlichen Zettel mit der Bitte um Entschuldigung und guten Wünschen. Das meldet die Welt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2015: Richterdurchwahl bleibt geheim – Berufskrankheit Krebs – Fremdsprachlicher Einspruch gegen Strafbefehl? . In: Legal Tribune Online, 08.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15485/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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