Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2015: Richterdurchwahl bleibt geheim – Berufskrankheit Krebs – Fremdsprachlicher Einspruch gegen Strafbefehl?

08.05.2015

Justiz

LSG Bayern zu Krebs als Berufskrankheit: Das Landessozialgericht Bayern hat die Krebserkrankung eines Radarmechanikers der Bundeswehr als Berufskrankheit anerkannt. Der Mann kann nun die ihm verwehrte Entschädigung geltend machen, meldet spiegel.de. Knapp 3.000 Anträge von an Krebs erkrankten Radarmechanikern habe die Bundeswehrverwaltung bisher abgelehnt.

EuGH – Fremdsprachlicher Einspruch gegen Strafbefehl: Auch der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss für einen nicht des Deutschen mächtigen Beschuldigten übersetzt werden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Bot in seiner Stellungnahme zu einerr Vorlagefrage des Landgerichts Laufen an den Europäischen Gerichtshof. Das meldet lto.de.

EuGH zu Rückforderung von Post-Subventionen: Die Bundesrepublik hat für ehemalige Beamte der Bundespost Pensionsbeiträge gezahlt – laut EU-Kommission eine unzulässige und daher zurückzufordernde Subvention an die Deutsche Post, jedenfalls im Fall von Bediensteten, die im nicht preisregulierten Dienst der Post arbeiten. Preisregulierung und damit keine Rückzahlungspflicht besteht, wo die Post eine marktbeherrschende Stellung hat, was Deutschland auch bei Postsendungen zwischen Unternehmern als gegeben ansah. Das sah die Kommission anders, klagte und der Europäische Gerichtshof gab ihr Recht. Vielleicht war der ganze Streit umsonst, denn über Klagen von Deutschland und der Post gegen die gesamte Rückzahlungsverpflichtung muss der EuGH noch entscheiden. Es berichtet lto.de.

LG Lüneburg – Auschwitz-Prozess unterbrochen: Wie FAZ (ahan) und taz melden, hat das Landgericht Lüneburg den Prozess gegen den SS-Mann Gröning unterbrochen, weil der 93-jährige Angeklagte zu krank war, um zur Verhandlung zu erscheinen.

StA Stuttgart – Ermittlungen gegen Heckler & Koch: Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch sollen zwischen 2003 und 2011 etwa die Hälfte der nach Mexiko gelieferten Waffen in verbotene Regionen geliefert haben. Das ergibt sich aus einem Fahndungsbericht des Zollkriminalamtes, der der SZ (Frederik Obermaier/Klaus Ott) vorliegt. Nach Informationen der Zeitung sei in diesem Sommer mit der Anklageerhebung wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu rechnen.

BGH – Heckler & Koch gegen Handelsblatt: Wegen eines 2012 auf handelsblatt.com unter dem Titel "Bundeswehr kaufte tausende untauglicher Waffen" erschienenen Berichts über das G36 klagte Heckler & Koch. Das Landgericht Köln hielt den Bericht in erster Instanz für zulässige Meinungsäußerung, das Oberlandesgericht Köln hingegen sah eine unzulässige Behauptung, es liege mangelhafte Ware im Rechtssinne vor. Nun muss laut Handelsblatt der Bundesgerichtshof entscheiden.

OLG München zu Zwangsabfindung für HRE-Aktie: Das Oberlandesgericht München hat bestätigt, dass die Zwangsabfindung von 1,30 Euro pro Aktie rechtmäßig und nicht zu erhöhen ist. Die 272 klagenden HRE-Aktionäre sind damit letztinstanzlich gescheitert, melden die FAZ (hpe) und focus.de.

OVG Münster zu Anwaltskosten in "derselben Angelegenheit": Werden in "derselben Angelegenheit" im Sinne des § 16 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zwei Anwälte in unterschiedlichen Prozessen tätig, sind die Kosten für zwei Vergütungsansprüche zu zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster laut blog.beck.de (Hans-Jochem Mayer) für die Eilentscheidung nach § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung und ihre Abänderung. Diese sind "dieselbe Angelegenheit" und ein einzelner Anwalt bekäme nach § 15 Absatz 2 RVG nur einmal Vergütung – die regelmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für zwei Anwälte auf die Kosten eines Anwalts nach § 91 Absatz 2 Satz 2 Zivilprozessordnung gelte aber nur innerhalb eines Prozesses.

Mutmaßliche Rechtsterroristen in U-Haft: Wie unter anderen die taz meldet, befinden sich zwei der am Mittwoch vorläufig festgenommenen mutmaßlichen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe "Oldschool Society" nun in Untersuchungshaft.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2015: Richterdurchwahl bleibt geheim – Berufskrankheit Krebs – Fremdsprachlicher Einspruch gegen Strafbefehl? . In: Legal Tribune Online, 08.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15485/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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