Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2016: EGMR zu Siche­rungs­ver­wah­rung / vier Ausch­witz­pro­zesse / kein Affen-Urhe­ber­recht

08.01.2016

Der EGMR hat die neue Regelung zur rückwirkenden Sicherungsverwahrung gebilligt. Außerdem in der Presseschau: 2016 wird es vier weitere Auschwitzprozesse geben, Affe Naruto hat kein Urheberrecht und ein Nackter auf einem Winterbalkon.

Thema des Tages

EGMR zu rückwirkender Sicherungsverwahrung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach den Regeln des Therapieunterbringungsgesetzes auch für Altfälle mit der Menschenrechtskonvention (MRK) vereinbar ist. Die nach dem Urteil des EGMR von 2009 geschaffene Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung psychisch Kranker sei Grundlage für einen "rechtmäßigen" Freiheitsentzug "auf gesetzlich vorgeschriebene Weise" und aufgrund der Ausrichtung auf Behandlung liege in diesen Fällen keine Strafe vor. Daher werde weder gegen Art. 5 noch Art. 7 der MRK verstoßen. Es berichten FAZ (Helene Bubrowski), SZ,  Tsp (Jost Müller-Neuhof), spiegel.de und lto.de.

Rechtspolitik

Vergewaltigungsstrafrecht: Das Kanzleramt hat – bereits kurz vor Weihnachten – nun doch den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Verschärfung des Vergewaltigungsstrafrechts an Länder und verbände weitergeleitet. Zwar soll nach dem Entwurf nicht "Nein heißt Nein" strafrechtlich relevant werden, aber einige Schutzlücken geschlossen werden, berichtet die taz (Christian Rath).

Silvesterübergriffe: Hinsichtlich der Übergriffe in der Silvesternacht beschreiben SZ (Wolfgang Janisch), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und BadZ (Christian Rath) die geltende Rechtslage zur Ausweisung und Abschiebung straffälliger Asylbewerber und anerkannter Flüchtlinge. spiegel.de und Welt (Robin Alexander) fassen die Forderungen der CDU nach Ausweitung des Strafrechts zusammen, die am Samstag in Mainz verabschiedet werden sollen.

Heribert Prantl (SZ) meint "Abschiebediskussion ist Ablenkungsdiskussion; sie schiebt Verantwortung ab." Thomas Stadler (internet-law.de) kritisiert die mediale Debatte und meint, das Strafrecht bedürfe keiner populistisch gestützten Verschärfung.

Mindestlohn: Die Einführung der von Arbeitgeberseite geforderten Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose hält Bundesarbeitsgerichtspräsidentin Ingrid Schmidt im Hinblick auf den Gleichheitssatz für schwer begründbar, schreibt lto.de. Zur bisherigen, seit einem Jahr gültigen, Mindestlohnregelung seien wenige Klagen anhängig, die Rechtslage sei nicht kompliziert.

Bezuschussung künstlicher Befruchtung: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat mit sofortiger Wirkung die staatliche Bezuschussung von künstlicher Befruchtung auch auf unverheiratete Paare ausgeweitet, berichten SZ (ada) und zeit.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2016: EGMR zu Sicherungsverwahrung / vier Auschwitzprozesse / kein Affen-Urheberrecht . In: Legal Tribune Online, 08.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18073/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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