Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2016: EGMR zu Siche­rungs­ver­wah­rung / vier Ausch­witz­pro­zesse / kein Affen-Urhe­ber­recht

08.01.2016

Recht in der Welt

Polen – Verfassungskrise: Mit den Entwicklungen in Polen, insbesondere hinsichtlich des Verfassungsgerichts, befasst sich die Habilitandin Paulina Starski auf juwiss.de. In englischer Sprache vertritt sie die Ansicht, die aktuelle Krise und das Aufbegehren der Bevölkerung sowie des Verfassungsgerichts könne auch eine Chance für Polen sein, die nun umkämpften Verfassungswerte wirksam zu verinnerlichen. Es handelt sich um Teil I eines fortzusetzenden Textes.

Wie u.a. spiegel.de meldet, hat der polnische Präsident das umstrittene Mediengesetz nun unterzeichnet.

USA – tierisches Urheberrecht: Ein US-Gericht hat die von der Tierschutzorganisation PETA erhobene Klage, auf Anerkennung des Urheberrechts des Affenweibchens Naruto an den von ihr geschossenen Selfis, abgewiesen, melden u.a. spiegel.de und FAZ. Der Gesetzgeber könne Rechte auf Tiere erweitern, es bestünden jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass dies beim Urheberrecht geschehen sei, so das Gericht.

USA/GB – Manipulierter Anleihenkauf: Wegen vermutlicher Manipulationen an Preisen für Staatsanleihen und Papieren, die von staatsnahen Banken wie der KfW Bankengruppe und der Europäischen Investmentbank herausgegeben wurden, ermittelt die US-Justiz mit Hilfe der britischen Finanzaufsicht FCA. Die Ermittlungen richten sich primär gegen einzelne Händler, wohl wegen befürchteter Destabilisierung des Finanzsystems durch hohe Bankenbußen, berichtet das HBl (K. Slodczyk/F. Wiebe), was Daniel Schäfer (Hbl) kritisiert. Es müsse weiterhin auch gegen die Banken selbst vorgegangen und Strafen verhängt werden, weil die wiederholten Manipulationen nur mit mangelnder Kontrolle oder gar willentlicher Unterstützung der Institute geschehen könnten.

USA – VW: Wegen unterschiedlicher Grenzwerte, speziell für Stickoxide, könnten deutsche VW-Kunden dort mit Nachrüstungen abgespeist werden, wo US-Kunden ein Rückkauf der Wagen durch VW ermöglicht werde. Je aufwendiger der Umbau, desto eher werde der Rückkauf für den Autobauer die günstigere Variante. Sollte durch den Umbau die Leistung zu stark abfallen oder der Verbrauch steigen hätten Kunden in jedem Fall ein Recht den Wagen zurückzugeben, auch in Deutschland, wo bei 10 Prozent höherem Verbrauch ein erheblicher Mangel vorliegt, der zum Rücktritt berechtigt, schreibt die Welt (Nikolaus Doll/Philipp Vetter).

Sonstiges

BAG-Präsidentin zu Tarifeinheit: Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, äußert sich im Kurzinterview mit nwzonline.de (Annett Gehler) zum Tarifeinheitsgesetz. In manchen Fällen, etwa hinsichtlich der Pilotengewerkschaft Cockpit, könne das Gesetz nicht wirken, weil es zu anderen Gewerkschaften keine Überschneidungen gebe. Die Schwierigkeiten schon bei der Feststellung von Mehrheitsverhältnissen in Betreiben seien "mit den Händen zu greifen". Insofern erwarte die Arbeitsgerichtsbarkeit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz mit Spannung.

Datenschutz bei Google: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine Unterlassungserklärung von Google, sonst werde Klage erhoben, berichtet lawblog.de (Udo Vetter). Ohne spezifische Einwilligung der Nutzer dürfe Google keine E-Mail Inhalte automatisiert scannen, um Werbung besser personalisieren zu können. Auch eine Klausel, nach der nur für die Weitergabe sensibler persönlicher Daten eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, sei unzulässig. Die Unterscheidung in sensible und nicht sensible personenbezogene Daten gebe es nach deutschen Datenschutzrecht nicht.

Online-Streitbeilegung: Ab dem morgigen Samstag tritt die Informationspflicht über die EU-Plattform zur Online Streitbeilegung in Kraft. Unternehmer, die mit Verbrauchern handeln, müssen zu dieser Plattform "leicht zugänglich" verlinken, obwohl die Plattform erst ab dem 15. Februar verfügbar sein wird, berichtet beckmannundnorda.de (Markus Beckmann).

Das Letzte zum Schluss

Einer, der es aushält: Die Polizei in Bad Hersfeld wurde gerufen, weil sich ein Anwohner sorgen machte, dass der nackte Mann, den er auf einen Balkon stehen sah, erfrieren würde. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass es sich um eine Schaufensterpuppe handelte. Der wurde dann etwas angezogen, um weiteren besorgten Anrufen vorzugreifen, schreibt die taz.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2016: EGMR zu Sicherungsverwahrung / vier Auschwitzprozesse / kein Affen-Urheberrecht . In: Legal Tribune Online, 08.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18073/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen