Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2013: Geldstrafe für Ex-Porsche-Finanzchef– Carsten S. sagt aus – KAS-Mitarbeiter verurteilt

05.06.2013

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NSU-Verfahren – Aussage von Carsten S.: Am gestrigen Verhandlungstag im NSU-Verfahren hat Carsten S., der wegen Beihilfe zum Mord an neun Personen angeklagt ist, ausgesagt. Wie bereits im Ermittlungsverfahren gab er zu, für den NSU die Tatwaffe samt Schalldämpfer besorgt zu haben. Dass sie für Mord benutzt werden könnte, habe er nie geglaubt. S., der sich im Jahr 2000 von der rechtsextremen Szene löste, ist im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamts, weil er von den Rechtsradikalen als Verräter angesehen wird. Unter anderem die Welt (Hannelore Crolly und Per Heinrichs) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) geben die Einzelheiten der Aussage wieder.

NSU-Verfahren – Einstellungsantrag: Vor der Aussage von Carsten S. hatten die Verteidiger von Beate Zschäpe beantragt, das Verfahren einzustellen. Zur Begründung führten sie laut taz (Wolf Schmidt) aus, wegen der unklaren Rolle der V-Leute, vernichteter Akten und der Vorverurteilung der Angeklagten lägen "unheilbare Verfahrenshindernisse" vor.

NSU-Verfahren – Verfassungsschutz im Saal?: Zudem hat am gestrigen Verhandlungstag ein Nebenklagevertreter die Besorgnis geäußert, dass Verfassungsschützer oder BKA-Beamte im Verhandlungssaal sitzen und mitschreiben. Nach Schilderung des SWR-Terrorismus-Blogs (Holger Schmidt) offenbarte sich auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters Götzl in Richtung der Zuschauertribüne niemand. In der Folge stellten die Verteidiger von Beate Zschäpe den Antrag, der Vorsitzende möge nun täglich klären, ob und welche Behörde Beobachter entsende.

BVerfG – Braunkohletagebau: Die FAZ (Corinna Budras) berichtet von der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit von Enteignungen für den Braunkohletagebau Garzweiler II. Geklagt hatte ein betroffener Anwohner sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die taz (Christian Rath) prognostiziert, dass die Interessen von Tagebaubetroffenen bei der Genehmigung neuer Tagebaue künftig stärker gewichtet und ihre Klagemöglichkeiten verbessert werden. Die SZ (Wolfgang Janisch) vermutet, das Gericht schicke sich an, in dem Urteil erstmals ein "Recht auf Heimat" zu formulieren.

BVerfG – ESM/EZB: Vor der mündlichen Verhandlung über die die Notprogramme zur Eurorettung vor dem Verfassungsgericht in der nächsten Woche meint Donata Riedel (Handelsblatt), es sei realistisch, dass das Gericht für künftige Krisen und für die weitere fiskal- und wirtschaftspolitische Integration der Euro-Zone die Grenzen des Grundgesetz aufzeigen. Dass die Richter einen "Reset-Button" drücken, um die Euro-Rettung noch mal neu und ganz anders anzugehen, sei dagegen ziemlich irreal.

EuGH zur Einheimischenprivilegierung: Rechtsanwalt Thomas Mösinger befasst sich auf der Recht und Steuern-Seite der FAZ mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Privilegierung von ortsansässigen Immobilienkäufern durch Kommunen europarechtswidrig ist. Dies entschied das Gericht im Fall eines flämischen Gesetzes, das den Grundstückserwerb in bestimmten Gemeinden nur für Käufer mit einer "ausreichenden Bindung" zur Gemeinde erlaubt. Mösinger meint, der Gerichtshof werde daher auch die in Deutschland praktizierten Einheimischenmodelle, die Ortsansässigen eine finanzielle Vergünstigung beim Immobilienkauf gewähren, für unzulässig erklären. Dazu läuft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland.

VerfGH RP zu Renteneintrittsalter von Anwälten: Nach Bericht von lto.de ist die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten durch eine Satzungsänderung seines Versorgungswerks wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses abgewiesen worden. So lege bereits das Rechtsanwaltsversorgungsgesetz ohne weiteren Umsetzungsbedarf verbindlich die Altersgrenzen für den Bezug der Altersrente fest; der inhaltsgleichen Satzungsvorschrift komme nur deklaratorische Wirkung zu.

BGH zu Überwachung mit GPS: Wie internet-law.de (Thomas Stadler) meldet, hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden, dass sich ein Privatermittler, der am Auto der von ihm observierten "Zielperson” einen GPS-Empfänger anbringt und dadurch ermittelt, wann sich das Fahrzeug wo aufhält, grundsätzlich nach Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes strafbar macht. Nur ein besonders starkes Interesse an dieser Datenerhebung könne eine GPS-Überwachung von Fahrzeugen ausnahmsweise, etwa in notwehrähnlichen Situationen, rechtfertigen. Auch lawblog.de (Udo Vetter) und netzpolitik.org (Andre Meister) fassen das Urteil zusammen.

BGH zu Schrempp-Rücktritt: Wie die FAZ (Joachim Jahn) schildert, hat der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklagen früherer Daimler-Aktionäre an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen, damit die dortigen Richter ihre Beweisaufnahme ausweiten. Die Anleger werfen dem Autokonzern vor, den bevorstehenden Rücktritt des Vorstandschefs Jürgen Schrempp im Jahr 2005 zu spät bekanntgegeben zu haben, so dass sie aufgrund des Verkaufs von Aktien kurz zuvor nicht von dem danach steigenden Kurs profitiert hatten. Im Vorfeld hatte das Oberlandesgericht die Forderungen bereits zweimal abgewiesen, der Bundesgerichtshof aber beide Entscheidungen wieder aufgehoben.

Sozialgerichte zu Arbeitsunfällen: Das Sozialgericht Heilbronn hat es nach Meldung von lto.de als Arbeitsunfall anerkannt, dass einem KfZ-Mechaniker in einer Arbeitspause beim Eis essen die Achillessehne riss. Entscheidend sei gewesen, dass er sich nicht nur von seinem Arbeitsplatz entfernt habe, um ein Eis zu kaufen, sondern auch um frische Luft zu schnappen, weil er aufgrund der Hitze und der schlechten Raumluft in der Werkshalle seine schwere körperliche Arbeit bis zum Schichtende sonst nicht durchgehalten hätte.

In einem Fall des SG Mainz wurde laut spiegel.de der Impfschaden einer Krankenschwester aufgrund der Impfung gegen das Schweinegrippe-Virus H1N1 als Arbeitsunfall eingestuft. Der heute berufsunfähigen Frau hatte ihr Arbeitgeber im Pandemiejahr 2009 die Impfung empfohlen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2013: Geldstrafe für Ex-Porsche-Finanzchef– Carsten S. sagt aus – KAS-Mitarbeiter verurteilt . In: Legal Tribune Online, 05.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8850/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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