Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2015: Lam­mert lobt Ver­fas­sungs­ge­richte / CSU will Flücht­linge zurück­weisen / Gericht stoppt Etihad

31.12.2015

Justiz

VG Braunschweig zu Code-Sharing mit Etihad: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat eine Genehmigung der Codesharing-Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways auf 31 Strecken verboten. Diese Verbindungen - unter anderem nach Berlin und Stuttgart - seien nicht vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gedeckt. Etihad hat aber nur deshalb Geld bei Air Berlin investiert, weil es so Zugang zum deutschen Markt bekommen wollte. Das Bundesverkehrsministerium hatte das Codesharing jahrelang genehmigt, dann aber auf Wunsch von Lufthansa und Condor seine Rechtsauffassung geändert. Es wird erwartet, das Etihad in dem Eilverfahren in Berufung geht. Es berichten die SZ (Jens Flottau) und die FAZ (Timo Kotowski).

Caspar Busse (SZ) kommentiert: "Juristisch gesehen ist die Entscheidung in Ordnung", es sei auch richtig, gegenüber staatlich subventionierten Fluggesellschaften wie Etihad nicht nachzugeben, denn dies schade privaten Gesellschaften wie der Lufthansa.

VG Gelsenkirchen zu Fackelverbot: Bei einer rechtsextremen Demonstration gegen Flüchtlingsheime in Dortmund dürfen keine Fackeln mitgeführt werden. Ein entsprechendes Verbot der Polizei hat jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt, meldet der wdr.de.

BGH zu Helmpflicht für Radfahrer: Anwalt Michael Schmidl (meyerhuber.info) sieht die Diskussion um eine de-facto-Helmpflicht für Radfahrer nach dem BGH-Urteil vom Juni 2014 nicht für abgeschlossen. Der BGH hatte damals das Mitverschulden einer unbehelmten Fahrradfahrerin an ihren schweren Kopfverletzungen verneint. Schmidl argumentiert, das maßgebliche Verkehrsbewusstsein sei nicht statisch, und präsentiert Beispiele hierfür. Die Haftfplichtversicherer würden wohl einen neuen Anlauf zum BGH unternehmen, wenn sich nach ihrer Ansicht das Verkehrsbewusstsein geändert hat.

VG Freiburg zu Beschränkungen für Fußballfans: rechtslupe.de stellt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg aus dem September vor. Das Gericht erklärte es für rechtswidrig, dass die Polizei zwei Freiburger Ultra-Fans für mehrere Monate an Heimspieltagen des SC Freiburg den Aufenthalt in Stadionnähe und in der Innenstadt verbot. Die Tatsache, dass sich die beiden Fans bereits zweimal mit Hooligans von anderen Verein weitab vom Stadion bei so genannten "Drittortauseinandersetzungen" zu Prügeleien verabredet und getroffen hatten, sei kein Indiz dafür, dass sie sich auch im oder beim Stadion an Ausschreitungen beteiligen werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2015: Lammert lobt Verfassungsgerichte / CSU will Flüchtlinge zurückweisen / Gericht stoppt Etihad . In: Legal Tribune Online, 31.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18014/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen