Die juristische Presseschau vom 28.-30. November 2015: Gene­ral­staats­an­wälte unter Ver­dacht / kein Robenzwang / BRAK ver­tagt E-Post­fach

30.11.2015

Justiz

BSG zu Apothekenwahlrecht: Krankenkassen dürfen durch Exklusivlieferverträge bestimmen, von welcher Apotheke ein Arzt seine Chemotherapie-Infusionen bezieht. Bei dieser direkten Lieferung an den Arzt hätten die Patienten kein schützenswertes Apothekenwahlrecht, entschied das Bundessozialgericht am vergangenen Donnerstag. Die Vereinbarungen ermöglichten insgesamt eine günstigere Medikamentenversorgung, schreibt lto.de.

OLG Celle – Syrien-Rückkehrer: Am 7. Dezember wird das Oberlandesgericht Celle voraussichtlich das Urteil im IS-Verfahren gegen zwei Syrien-Rückkehrer fällen. Mit den Motiven der jungen Männer, ihrer Radikalisierung, ihrer Reise nach Syrien und der späteren Flucht beschäftigt sich die Samstags-taz (Andrea Müller-Kudelka).

OLG München – Robenzwang: Das Oberlandesgericht München hat im Streit um die Robenpflicht vor Amtsgerichten in Zivilsachen verlauten lassen, dass keine solche Pflicht bestehe, berichtet justillon.de (Andreas Stephan). Das Gericht stützt sich dabei auf den eindeutigen Wortlaut des § 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, den eine gewohnheitsrechtliche Pflicht nicht aushebeln könne. Dem klagenden Anwalt ging es "um's Prinzip" und er nahm seine Schadensersatzklage nach diesen Äußerungen des Gerichts zurück.

OLG München – NSU-Prozess: Wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds wird der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München erst am 8. Dezember fortgesetzt, meldet spiegel.de.

LG München – Deutsche-Bank-Prozess: Im Prozess gegen (Ex-)Vorstände der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs im Schadensersatzprozess um die Kirch-Pleite, hat das Landgericht München bis Jahresende einen zusätzlichen wöchentlichen Verhandlungstag angesetzt, um das Verfahren zügiger zu beenden. Das meldet das Handelsblatt.

Libor/Euribor-Klagen: Im Gegensatz zu den USA, wo sich Schadensersatzklagen wegen der Libor-Manipulationen häufen, liegen in Europa wenige und in Deutschland keine Klagen wegen der Euribor-Manipulationen vor, berichtet die Samstags-FAZ (Christian Siedenbiedel). Die schwere Beweisbarkeit eines Schadens und die geringen individuellen Schäden werden als Gründe angeführt.

AG Saarbrücken zu Bagatelldiebstahl: Über die Reaktion der saarländischen Justiz auf den Diebstahl von Schokolade und Frischkäse im Wert von 6,25 Euro schreibt der Spiegel (Gisela Friedrichsen). Erst weigerte sich die Staatsanwaltschaft, einzustellen und dann erließ das Amtsgericht Saarbrücken einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, obwohl die 98-jährige Beschuldigte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

EGMR zu Abtreibungskritik: Die Jurastudentinnen Barbora Budinska und Laura Weidlich stellen auf verfassungsblog.de die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Kontext seiner früheren Entscheidung zum gleichen Kläger und weisen auf das deutlich ablehnende Minderheitenvotum der Richterinnen Yudkivska und Jäderblom hin.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28.-30. November 2015: Generalstaatsanwälte unter Verdacht / kein Robenzwang / BRAK vertagt E-Postfach . In: Legal Tribune Online, 30.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17703/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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