Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2013: Brüderles teurer Brief? - NATO im digitalen Krieg – Kleine Nadelstiche des BVerfG

30.07.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Großbritannien – Sauberes Internet für alle: Sehr besorgt über die Pläne des britischen Regierungschefs David Cameron, jeden Internetanschluss künftig mit einem eingebauten Filter zu versehen, zeigt sich Udo Vetter (lawblog.de). Der Filter umfasse nicht nur die von Cameron öffentlich thematisierte "Pornografie", vielmehr würden in der Voreinstellung auch Themen wie Essstörungen, Rauchen und Alkohol erfasst. Dass jeder Nutzer die gewünschte Inhalte selbstständig wieder frei schalten könne, beruhigt Vetter nicht: Mache sich künftig nicht jeder "verdächtig", der für ein freies Netz optiere? Dazu auch spiegel.de.

Italien – Berlusconi-Verurteilung: Wie die FR (Regina Kerner) berichtet, will das römische Kassationsgericht am Dienstag im sogenannten Mediaset-Prozess in letzter Instanz gegen Silvio Berlusconi verhandeln. Es drohten eine Verurteilung zu einer vierjährigen Haftstrafe sowie zu einem fünfjährigen Ausschluss von öffentlichen Ämtern. Indes, so erläutert die FR, müsse Berlusconi die Haft keinesfalls antreten: Auf Grund einer Amnestieregelung würden ihm im Falle einer Verurteilung drei Jahre Haft entlassen, die restliche Strafe würde aufgrund seines Alters wohl in Hausarrest umgewandelt. Die Entscheidung werde für Mittwoch oder Donnerstag erwartet. Auch spiegel.de (Fabian Reinbold) berichtet vorab.

Türkei – Kein Spaziergang für Schwangere: Auf dem Titel der SZ (Christiane Schlötzer) wird über die Forderung des "islamischen Mystikers" und Rechtsanwaltes Ömer Tugrul Inancer im türkischen Staatsfernsehen berichtet, Frauen sollten ihre Schwangerschaft nicht öffentlich zeigen. So sollten Frauen, die etwa im siebten Monat sind, nicht mehr spazieren gehen, sondern sich abends von ihren Männern "zum Luft holen" im Auto herumfahren lassen.

USA – Bradley Manning: Über die Militär-Richterin Denise R. Lind im Prozess gegen den Wikileaks-Informanten Bradley Manning berichtet die FR (Thomas Spang): Sie entscheide ganz alleine, "nach ihrem eigenen Fahrplan".

Sonstiges

Kita-Platz-Anspruch: Im Wirtschaftsteil der FAZ erläutert Corinna Budras "Was die Klage auf einen Krippenplatz bringt". Ab dem 1. August gibt es für Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. "Einen Kita-Platz einklagen" geht aber nicht, so Budras: Verwaltungsgerichtlich geltend gemacht werden könne aber Schadenersatz für erhöhte Kosten für eine Unterbringen in einer privaten Kita oder die Betreuung durch eine Tagesmutter. Ob ein elterlicher Verdienstausfall schadenersatzfähig ist, sei umstritten, dafür seien aber die Zivilgerichte zuständig. Erfolgversprechend seien Klagen indes nur, wenn sich die Eltern frühzeitig um einen Kita-Platz bemüht hätten und die Unaufschiebbarkeit des Betreuungsbedarf bewiesen werde. Die Zumutbarkeit alternativer Angebote richte sich nach der Entfernung zum Wohnort, wobei die Grenzen strittig seien; so auch die Frage, ob der behördliche Verweis auf eine Tagesmutter-Betreuung zulässig ist. Das Verwaltungsgericht Köln etwa habe unlängst entschieden, zumutbar sei eine Anfahrt zur Kita nur bis fünf Kilometer vom Wohnort weg und die Wahl zwischen Kita und Tagesmutter läge bei den Eltern.

Deutsche Bank/ Compliance und Datenschutz: Im Rahmen ihres Compliance-System werden bei der Deutschen Bank mit einem Red-Flag-Überwachungsprogramm Verstöße gespeichert und auch bei Entscheidungen zu Gehaltserhöhungen oder Beförderungen beachtet. Die Bank will dieses Red-Flag-System auf die gesamte Belegschaft ausweiten, der Betriebsrat indes hat datenschutzrechtliche Bedenken. Mit diesem "alten Lied: Compliance gegen Datenschutz" befasst sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Tibor Lelley für lto.de.  

Das Letzte zum Schluss

Einer oder Alle?: Angeblich holt sich die NSA 500 Millionen Datensätze monatlich aus Deutschland, Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) spricht dagegen von zwei an die USA weitergegeben Datensätze. netzpolitik.org  (Jan-Peter Kleinhans) wundert sich da ein wenig und stellt "die unglaubliche Diskrepanz" 2:500.000.000 mittels Vergleichen dar.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den heutigen Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2013: Brüderles teurer Brief? - NATO im digitalen Krieg – Kleine Nadelstiche des BVerfG . In: Legal Tribune Online, 30.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9238/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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