Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2013: Brüderles teurer Brief? - NATO im digitalen Krieg – Kleine Nadelstiche des BVerfG

30.07.2013

 

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BVerfG – Kleine Nadelstiche zum Unterbringungsrecht: Anlässlich der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unterbringung Gustl Mollath befasst sich die Wolfgang Janisch (SZ) mit dem Thema: Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 Grundsätze zur psychiatrischen Unterbringung formuliert – dass es einer fundierten Begründung der Anordnung bedürfe, dass eine greifbare Gefährlichkeit vorliegen müsse und dass mit der Länge der Unterbringung die Begründungsanforderungen stiegen – daran halte sich aber offenkundig niemand. Heute verfolge es eine "Taktik der kleinen Nadelstiche": Immer häufiger bekomme Karlsruhe Verfassungsbeschwerden von Menschen, die seit vielen Jahren in der Psychiatrie weggesperrt sind. "In aller Regel kassiert" das Gericht dann die oft "lustlosen" und mangelhaften gerichtlichen Anordnungen mit Verweis auf eine Verletzung der Freiheit der Person. Weiter geht es um die Reformpläne der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Unterbringungsrecht, die die "späte Erkenntnis" enthielten, dass mit kürzeren von den Krankenkassen finanzierten Behandlungen in der allgemeinem Psychiatrie die Zahl der chronisch an Schizophrenie Erkrankten steige - die immerhin die Hälfte der zwangsweise Untergebrachten ausmachten. Experten rieten ohnehin zu einem flexiblen System mit weiteren Vollzugsmöglichkeiten neben der geschlossenen Psychiatrie.

LG Regensburg zu Mollath: "Im Zweifel für den Richter" - Diesen "Ungeist" atme der Beschluss des Landgerichts Regensburg, das gegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath entschieden hatte, so Albert Schäffer auf dem FAZ-Titel. Im Fall Mollath könne man argwöhnen, es sei eine "Kaste am Werk, die sich nur sich selbst verpflichtet weiß". Vielleicht, so Schäffer, müsse darüber nachgedacht werden, "ob es klug" ist, dass Richter meist ihr gesamtes Berufsleben in der Justiz verbringen. "Im Kern" gehe es in diesem Fall jedenfalls "darum, dass Richter ordentlich arbeiten und nicht zur Lupe greifen, um ein Urteil zu retten" - darüber solle auch nicht die Diskussion um neue Regel für den Maßregelvollzug hinwegsehen lassen.

BVerfG – Solidaritätszuschlag: Bereits zum zweiten Mal wolle das Finanzgericht Niedersachsen dem Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag zur Verfassungsmäßigkeitsprüfung vorlegen, sogar in ein und demselben Verfahren. Die erste Vorlage war 2009 als unzulässig zurückgewiesen worden. Mit den wohl geringen Erfolgsaussichten befasst sich Rechtsanwalt Tibor Schober für lto.de. Die entscheidende Frage für die Beurteilung der Steuer sei, ob es sich noch um eine "ergänzende Abgabe" im Sinne des Artikel 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz handele. Das BVerfG werde wohl auf die bereits 1973 eigens beschriebene Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Finanzplanung verweisen.

LG Hamburg – Angeklagte HSH-Vorstände: Im Prozess um die sechs ehemaligen Vorstände der HSH Nordbank, die sich wegen schwerer Untreue und in zwei Fällen wegen Bilanzfälschung vor dem Landgericht Hamburg verantworten müssen, hielten sich alle Angeklagten für unschuldig. Die SZ (Kristina Läsker) widmet ihnen im Geld-Teil eine halbe Seite und "stellt die Banker und ihre Argumente" einzeln vor. Auch spiegel.de (Stefan Kaiser) berichtet mit Fokus auf Hans Berger, Jochen Friedrich und Dirk Jens Nonnenmacher.

Anja Sturm wechselt Kanzlei: Am Montag hat die Kanzlei Weimann & Meyer das Arbeitsverhältnis mit Anja Sturm beendet, berichtet die taz (Andreas Speit). Sturm war wegen der Übernahme des Mandates im NSU-Prozess - sie verteidigt zusammen mit den Anwälten Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl die Angeklagte Beate Zschäpe - in die Kritik geraten. Nun wechsele sie in die Kanzlei von Heer nach Köln. Ausführlich dazu auch spiegel.de (Jörg Diehl/Gisela Friedrichsen/Julia Jüttner) Focus.de berichtet, Sturm und Heer wollten eine neue Kanzlei gründen, die bereits im August in Köln ihre Pforten öffne.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2013: Brüderles teurer Brief? - NATO im digitalen Krieg – Kleine Nadelstiche des BVerfG . In: Legal Tribune Online, 30.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9238/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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