Die juristische Presseschau vom 30. April 2014: Maas will "Mord und Totschlag" reformieren – Pro Köln wegen bandenmäßigem Betrug vor Gericht – Videoüberwachung im Wald

30.04.2014

Justizminister Maas (SPD) will den Mordparagrafen entnazifizieren und reformieren. Außerdem in der Presseschau: Kritik am geplanten Verbot bloßstellender Bildaufnahmen, BGH bejaht Bankenhaftung für Anlageberatung, Kommunalpolitiker von Pro Köln sollen sich Sitzungsgelder erschlichen haben, Castle-Doctrine erleichtert Notwehr in den USA und warum die Piraten gegen das Filmen von Rehen sind.

Thema des Tages

Reform des Mordparagrafen: Der Mordparagraf soll noch in der laufenden Legislaturperiode überarbeitet werden. Das habe Justizminister Heiko Maas (SPD) auf einer Tagung des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin angekündigt, berichtet die taz (Christian Rath). Problematisch sei zum einen, dass die Paragrafen 211 fortfolgende des Strafgesetzbuches – die auf die Zeit des Nationalsozialismus zurückgehen – den Tätertyp anstatt die Tat beschreiben. Außerdem benachteilige das Mordmerkmal der "Heimtücke" körperlich schwache Täter, insbesondere Frauen, weil starke Täter nicht die Arglosigkeit des Opfers ausnutzen müssen. Zur Ausarbeitung einer Reform habe der Minister eine 15-köpfige Expertenkommission eingesetzt, die in einem Jahr Vorschläge vorlegen soll.

Rechtspolitik

Fahreignungsregister: Am 1. Mai wird das Verkehrszentralregister in Flensburg auf ein neues Punktesystem mit dem Namen Fahreignungsregister umgestellt. Punkte soll es nur noch geben, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet ist. Andere Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Das und weitere Änderungen stellt die SZ (Daniela Kuhr) mit einem Schaubild versehen in einem ausführlichen Beitrag vor.

Bloßstellende Bildaufnahmen: Nach der geplanten Reform des Strafgesetzbuchs zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie sollen auch bloßstellende Bildaufnahmen und solche von unbekleideten Personen unter Strafe gestellt werden. In einem Gastbeitrag im Staat-und-Recht-Teil der FAZ stellt der Rechtsprofessor Arnd Koch den Referentenentwurf der bisherigen Rechtslage in Paragraf 201a des Strafgesetzbuches gegenüber. Problematisch sei die Aufhebung der räumlichen Einschränkung des Tatbestands auf einen höchstpersönlichen Lebensbereich und die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. Maas Gesetzentwurf sei ein "unausgereifter Schnellschuss".

TTIP – Streit um Abschlusskompetenz: Vor dem Hintergrund der Kritik an Investorenschutzklauseln im geplanten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU ist nun die Abschlusskompetenz des Abkommens strittig geworden. Sollte der Vertrag die Zustimmung einzelner Mitgliedsstaaten erfordern, könnte beispielsweise der Bundestag den Abschluss des Abkommens verhindern. Aus diesem Grund will der Handelskommissar Karel De Gucht den Europäischen Gerichtshof anrufen, um die Frage zu entscheiden, berichten SZ (Silvia Liebrich) und taz.de.

Die SZ (Johannes Brühl) bringt aktuelle Zahlen der Handelsbehörde der Vereinten Nationen zu den umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren. Die Zahl der Klagen habe sich in den letzten 20 Jahren verzehnfacht. In einem Gastbeitrag im Handelsblatt stellt der General Electric-Lobbyist Hendrik Bourgeois die Vorteile der Investitionsschutzklauseln in den Vordergrund.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April 2014: Maas will "Mord und Totschlag" reformieren – Pro Köln wegen bandenmäßigem Betrug vor Gericht – Videoüberwachung im Wald . In: Legal Tribune Online, 30.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11827/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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