Die juristische Presseschau vom 30. April 2014: Maas will "Mord und Totschlag" reformieren – Pro Köln wegen bandenmäßigem Betrug vor Gericht – Videoüberwachung im Wald

30.04.2014

Justiz

BVerfG zu Flashmobs: Der Professor Thomas Lobinger kritisiert in einem Gastbeitrag in der FAZ den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall von Supermarkt-Flashmobs. Der Arbeitgeberverband hatte Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erhoben, das die Rechtmäßigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel bestätigte, solange ein tarifliches Ziel zu erkennen sei. Lobinger befürchtet die Einkehr des Faustrechts in den Arbeitskampf. "Dann würde der Arbeitskampf tatsächlich zum Klassenkampf."

BGH zu fehlerhafter Anlageberatung: Am gestrigen Dienstag bejahte der Bundesgerichtshof in einem Urteil die Haftung von Banken bei fehlerhafter Anlageberatung. In dem Fall ging es um Anteile an Immobilienfonds, deren Rücknahme durch Anleger bei Liquiditätsengpässen ausgesetzt werden kann. Davon hatten Immobilienfonds in der Finanzkrise Gebrauch gemacht. Die Kläger machten Schadensersatz gegen die beratenden Banken geltend, weil sie unzureichend aufgeklärt worden seien. Es habe ein Liquiditätsrisiko bestanden, über das die Anleger hätten informiert werden müssen, zitiert die SZ (Wolfgang Janisch) den Senatsvorsitzenden Ulrich Wiechers. Auch lto.de berichtet.

BGH zu "gebrauchter" Software: Der Rechtsanwalt Hauke Hansen stellt in der FAZ eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Secondhand-Software" vor. Die Parteien stritten in dem Fall um die Frage, ob Softwarelizenzen gebraucht weiterverkauft werden können, was normalerweise in den Verträgen ausgeschlossen wird. Der Bundesgerichtshof sprach den Erwerbern ein gesetzliches Nutzungsrecht unter bestimmten Gesichtspunkten zu; der Fall wurde zur weiteren Sachverhaltsermittlung an die Vorinstanz verwiesen.

VG Berlin zu rechtsextremer Wahlwerbung: Das Verwaltungsgericht Berlin erlaubte dem RBB in einer Eilentscheidung, einen fremdenfeindlichen Werbespot von Pro NRW nicht auszustrahlen, weil er den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle. Die Ausstrahlung könne jedoch nur bei "Evidenz" des Verstoßes gegen Strafgesetze verweigert werden, so dass der Spot nun in abgeschwächter Variante gesendet wurde, berichtet sueddeutsche.de (Carolin Gasteiger).

EuGH – Abschiebungshaft: Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs Anfang April in den Fällen "Bero" und "Pham" hinsichtlich der Vereinbarkeit der Durchführung von Abschiebungshaft in Deutschland mit EU-Recht, arbeitet der wissenschaftliche Mitarbeiter Carsten Hörich auf juwiss.de die problematischen Aspekte der Abschiebungshaft heraus. EU-rechtswidrig sei auch die in Deutschland mögliche ausnahmsweise Unterbringung in Justizvollzugsanstalten, weil die Abschiebungshaft anderen Zwecken diene. "Sie beinhaltet einen rein präventiven Zweck und trägt keinerlei Straf- oder Sühnecharakter".

LG Köln – bandenmäßiger Betrug bei Pro Köln: Der Vizechef der Ratsfraktion und weitere Ratsmitglieder der rechtsextremistischen Wählervereinigung Pro Köln stehen wegen bandenmäßigen Betrugs vor dem Landgericht Köln. Ihnen wird vorgeworfen, hunderte von Fraktions- und Arbeitskreistreffen vorgetäuscht zu haben, um Sitzungsgeld zu erhalten, berichtet die taz (Pascal Beucker).

Kritik des BVerfG: In der FAZ geht der Professor Uwe Volkmann den in letzter Zeit vorgebrachten Kritikpunkten am Bundesverfassungsgericht nach. Dabei macht er vier wesentliche Argumente der Kritiker aus: Kompetenzüberschreitung, politische und moralisierende Argumentation und die Stärkung des Ressentiments gegen den politischen Prozess. Volkmann weist die Vorwürfe zurück und benennt als Aufgabe eines Verfassungsgerichts, "die Grundprinzipien des gesellschaftlichen Lebens in periodischen Abständen in den politischen Diskurs einzuspeisen".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April 2014: Maas will "Mord und Totschlag" reformieren – Pro Köln wegen bandenmäßigem Betrug vor Gericht – Videoüberwachung im Wald . In: Legal Tribune Online, 30.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11827/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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