Die juristische Presseschau vom 30. März 2016: Arbeits­recht fle­xi­bi­li­sieren? / Stal­king leichter strafbar? / EU-Bürger aus­lie­fern?

30.03.2016

Wie soll Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter aussehen? Außerdem in der Presseschau: Stalking-Strafbarkeit soll verschärft werden, Vermieter muss an Homosexuelle vermieten und EU-Bürger will sich auf Deutschen-Grundrecht berufen.

Thema des Tages

Arbeitszeitgesetz: Soll der Acht-Stunden-Tag einer Wochenarbeitszeit weichen? Dies fordert der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Ingo Kramer und regt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes an. Im Gegensatz zur neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine Wochenobergrenze von 48 Stunden festlegt, schreibt das Arbeitszeitgesetz bereits seit 1918 den Acht-Stunden-Tag vor, lässt aber schon jetzt viele Ausnahmen zu. Darauf weisen auch die Gewerkschaften hin und fordern, klare gesetzliche Schutzrechte zu erhalten. Die Diskussion um das Maß an Flexbilität des Arbeitsrechts im digitalen Zeitalter ist von Bedeutung, denn "die Verlagerung von Prozessen ins Digitale ermöglicht mehr Freiheiten, schafft aber auch neue Begehrlichkeiten", so das Hbl (Dana Heide/Donata Riedel).

Thomas Öchsner (SZ) meint dazu, der Gesetzgeber "sollte nicht einer Entgrenzung der Arbeitszeiten Tür und Tor öffnen" – flexible Arbeitszeitmodelle seien schon jetzt ebenso möglich wie unbezahlte Überstunden und das Lesen von E-Mails zu Hause.

Rechtspolitik

Stalking: Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas sieht vor, dass Nachstellungen bereits dann strafbar sind, wenn sie "geeignet sind", die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Bisher ist eine tatsächliche Einschränkung des Lebens des Opfers Strafbarkeitsvoraussetzung, die durch die Sanktionierung gerade verhindert werden soll, berichtet die taz (Christian Rath). In einem separaten Kommentar begrüßt Christian Rath (taz) die Verschärfung, kritisiert jedoch, dass stattdessen neue Strafbarkeitslücken eingebaut würden.

Integrationsgesetz: Das von Innenminister Thomas de Maizière geplante Integrationsgesetz, das verpflichtende Integrations- sowie Strafmaßnahmen bei Verstößen vorsieht, erläutert zeit.de (Frida Thurm). Heribert Prantl (SZ) bezeichnet es als ein "trauriges" Gesetz "ohne Elan, ohne Mut, ohne Tatkraft", das "diszipliniert und sanktioniert". Das sei keine Integration. Reinhard Müller (FAZ) hingegen meint, dass "zunächst derjenige, der sich eingliedern will, im eigenen Interesse zu seiner Integration beitragen muss."

Strafbarkeit des Kursbetrugs: Eine am 3. Juli in Kraft tretende EU-Verordnung ersetzt Teile des Wertpapierhandelsgesetzes unmittelbar, weitere Gesetzesänderungen sind durch den Deutschen Bundestag im April geplant. Insiderhandel und Kursmanipulation werden dann höher bestraft, letztere in manchen Fällen sogar als Verbrechen, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. März 2016: Arbeitsrecht flexibilisieren? / Stalking leichter strafbar? / EU-Bürger ausliefern? . In: Legal Tribune Online, 30.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18914/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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