Die juristische Presseschau vom 30. März 2016: Arbeits­recht fle­xi­bi­li­sieren? / Stal­king leichter strafbar? / EU-Bürger aus­lie­fern?

30.03.2016

Justiz

EuGH – Diskriminierung durch Auslieferung: Das Landgericht Berlin hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Deutschland Staatsangehörige anderer EU-Staaten bei der Auslieferung gegenüber seinen eigenen Bürgern benachteiligen darf. Der italienische Manager Romano Pisciotti, der von der Bundespolizei aufgrund eines US-Haftbefehls festgenommen, in die USA ausgeliefert und dort inhaftiert wurde, verlangt Schadensersatz, weil der Schutz vor Auslieferung nach Art. 16 des Grundgesetzes nur für Deutsche gilt. Das Bundesverfassungsgericht, das er vor der Auslieferung angerufen hatte, hatte darin keine nach EU-Recht verbotene Diskriminierung erkannt, berichtet die taz (Christian Rath).

BVerfG zu Maßregelvollzug NRW: In einem Beschluss aus Ende Februar äußert das Bundesverfassungsgericht Zweifel daran, dass die Regeln zur Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter im nordrhein-westfälischen Maßregelvollzugsgesetz verfassungsgemäß sind, meldet lto.de. Aus formalen Gründen wurde die Verfassungsbeschwerde zwar als unzulässig abgewiesen und keine Entscheidung in der Sache getroffen. Schon das vorbefasste Landgericht Düsseldorf hätte nach Ansicht des BVerfG aber die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz feststellen sollen.

BGH zu Kauf und WEG: Der Kauf eines fremden Grundstücks durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft fällt in die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, entschied der Bundesgerichtshof nach einer Meldung der FAZ (Joachim Jahn). Der zu entscheidende Kauf des Nachbargrundstücks mit Parkplätzen der Eigentümer entsprach dem Grundsatz "ordnungsmäßiger Verwaltung".

OLG Hamm zu Pachterhöhung: Gründe dafür, dass ein vereinbarter Pachtpreis "aufgrund geänderter wirtschaftlicher und geldlicher Verhältnisse nicht mehr angemessen" und zu erhöhen ist, können eine Steigerung der Lebenshaltungskosten und des Durchschnittspachtpreises sein. Dass bei einer Neuverpachtung gesteigerte Pachtpreise erzielt werden können, rechtfertigt eine Erhöhung hingegen nicht, entschied das Oberlandesgericht Hamm nach einem Bericht von lto.de.

LG Köln zur Diskriminierung durch Vermieter: Der Vermieter einer "Hochzeitsvilla" hätte an ein schwules Paar vermieten müssen – weil er ablehnte, wurde er vom Landgericht Köln aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu einer Entschädigung verurteilt. Sein "Moral- und Anstandsempfinden" sei kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Paaren, wie lto.de berichtet.

HambVerfG – Volksentscheid: Der Hamburger Senat lässt vom Landesverfassungsgericht überprüfen, ob die Vorlage der Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid" zulässig ist. Die geplanten Gesetzesänderungen, etwa dass mit niedrigen Quoren ein Gesetz gekippt werden könne, seien "nicht verfassungsgemäß", berichtet die taz Nord (Marco Carini).

AG Königstein zu Bombendrohung gegen Schröder: Weil er bei einer Feier zum 70. Geburtstag von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) telefonisch mit einer Bombe gedroht hatte, wurde ein 39-Jähriger zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten sowie Bedrohung verurteilt, meldet spiegel.de.

Anwaltsbezahlung: lto.de (Pia Lorenz) befasst sich mit einer Studie zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle zwischen angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Anwältinnen hätten danach bis zum 28. März umsonst gearbeitet, wenn sie den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen bekämen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. März 2016: Arbeitsrecht flexibilisieren? / Stalking leichter strafbar? / EU-Bürger ausliefern? . In: Legal Tribune Online, 30.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18914/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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