Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2014: Geld zurück dank BGH – Thomas Fischer antwortet – BVerfG beschleunigt Presseauskünfte

29.10.2014

Justiz

BVerfG zum Eilschutz für Journalisten: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Journalisten einen Auskunftsanspruch gegen Behörden schon dann im Eilverfahren durchsetzen können, wenn "ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung" bestehe. Es korrigierte damit das Bundesverwaltungsgericht, das ein "unaufschiebbares Interesse" gefordert hatte, etwa bei Berichten über schwere staatliche Rechtsbrüche. Über den Beschluss informieren der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof), der geklagt hatte, sowie die taz (Christian Rath) und der Verfassungsblog (Maximilian Steinbeis).

OLG Hamm zu Handy am Steuer: Im stehenden PKW darf nur telefoniert werden, wenn der Motor abgeschaltet ist. Dies gelte auch, wenn der Motor aufgrund einer Start-Stop-Automatik an Ampeln automatisch ab- und wieder angeschalten werde, entschied jetzt laut lto.de das Oberlandesgericht Hamm. Auf ein Umdrehen des Zündschlüssels komme es nicht an.

OLG München zu Ebay-Kommentaren: Das Oberlandesgericht München stellte strenge Anforderungen für die Zulässigkeit von Nutzer-Kommentaren auf der Verkaufsplattform ebay auf. Wer seinen Verkäufer bewertet, müsse eindeutige und beweisbare Aussagen treffen. Ein Kunde, der ein angeblich "schwergängiges" Schraubgewinde an einem Beschlag monierte, musste den Eintrag entfernen und die Verfahrenskosten bezahlen, berichtet die SZ (Ekkehard Müller-Jentsch) im Bayern-Teil.

BGH - IP-Adressen: Der Bundesgerichtshof legte die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind, dem Europäischen Gerichtshof vor. Es geht um die Frage, ob Webseitenbetreiber, die die IP-Adressen ihrer Nutzer speichern, dafür eine gesetzliche Erlaubnis benötigen. Es berichten die taz (Christian Rath) und zeit.de (Patrick Beuth).

LG Stuttgart - Mappus: Am Landgericht Stuttgart begann am Dienstag die Verhandlung über die Schadensersatzansprüche des Ex-Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus (CDU). Er hatte seinen früheren Anwalt Andreas Schockenhoff (Gleiss Lutz) auf Schadensersatz verklagt, weil dieser ihn beim Kauf der EnBW-Anteile bezüglich der notwendigen Parlamentsbeteiligung schlecht beraten habe. Im Prozess warfen sich beide Seiten vor, den Vorgang falsch zu schildern, berichten die Badische Zeitung (Andreas Böhme) und lto.de. Der Prozess wird nicht-öffentlich fortgeführt.

StA Stuttgart - Mappus: Wie die FAZ meldet, will die Stuttgarter Staatsanwaltschaft an diesem Mittwoch ihr Ermittlungsverfahren gegen Mappus einstellen. Mappus war Untreue vorgeworfen worden, weil er für den Kauf der EnBW-Anteile zu viel Geld ausgegeben habe.

LG Stade zu Notwehr: Mit dem Urteil des Landgerichts Stade, das einen Rentner, der auf flüchtende Räuber geschossen hatte, wegen Totschlags verurteilte, befasst sich jetzt auch Henning-Ernst Müller (blog.beck.de). Nach seiner Einschätzung wäre ein Freispruch wegen Notwehrexzess gemäß § 33 des Strafgesetzbuches naheliegend gewesen.

BGH zu Unterbringung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Martin Heidebach kritisiert auf juwiss.de ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2012. Der BGH hatte dem Verfahrenspfleger eines psychisch Kranken das Recht abgesprochen, in dessen Namen nachträglichen Rechtsschutz gegen eine zwangsweise Unterbringung zu beantragen, wenn der Betroffene schon wieder entlassen worden war. Hier komme es auf die persönliche Erfahrung an, die der Betreuer nicht habe, so der BGH. Der Autor ruft zu Verfassungsbeschwerden auf.

RA Prinz im Koma: Der Medienanwalt Matthias Prinz ist am Dienstag morgen beim Joggen zusammengebrochen. Ärzte stellten einen Herzstillstand fest, aber keinen Herzinfakt, berichtet bild.de. Er liege jetzt im künstlichen Koma.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2014: Geld zurück dank BGH – Thomas Fischer antwortet – BVerfG beschleunigt Presseauskünfte . In: Legal Tribune Online, 29.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13630/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen