Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2014: Geld zurück dank BGH – Thomas Fischer antwortet – BVerfG beschleunigt Presseauskünfte

29.10.2014

Bis zum Jahr 2004 können Bankkunden rechtswidrige Kreditgebühren von ihrem Institut zurückverlangen, entschied der BGH. Außerdem in der Presseschau: Thomas Fischer zu Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht, das BVerfG zum Eilrechtsschutz für Journalisten, EuGH muss über IP-Adressen entscheiden, Rechtsanwalt Prinz im Koma, EGMR lehnte Beschwerde von Nacktwanderer ab - und warum ein Rentner aus Westfalen sich eine Killer-Forke bauen ließ.

Thema des Tages

BGH zu Kreditgebühren: Schon im Mai 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Bearbeitungsgebühren verlangen durften. Jetzt entschied der BGH, dass die Betroffenen die Gebühren bis zum Jahr 2004 zurückverlangen können. Die dreijährige Verjährungsfrist bei unrechtmäßiger Bereicherung fing erst 2011 zu laufen an, als sich die Rechtsprechung zu wandeln begann. Die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren ist damit nur durch die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren begrenzt. Es berichten unter anderem die FAZ (Joachim Jahn), der Tagesspiegel (Ursula Knapp) und die Welt (Kathrin Gotthold).

Rechtspolitik

Vergewaltigung: BGH-Richter Thomas Fischer antwortet seiner Kritikerin Tatjana Hörnle in den Kommentaren des Verfassungsblogs sowie (leichter zu finden und mit fast identischem Text) als Kommentar zur lto-Presseschau von Montag. Auch Hörnle sei bei anderen Sachverhalten gegen eine Bestrafung der nicht konsentierten Konfrontation mit unerwünschtem Verhalten. Bestimmte Handlungen, die Hörnle als derzeit nicht strafbar bezeichnet habe, seien als Nötigung durchaus strafbar. Neben der Schutzlücke bei der Vergewaltigung zählt Fischer ironisch weitere Schutzlücken auf, zum Beispiel fehlten Gesetze "gegen schlecht schmeckendes Essen". Er sehe keine Notwendigkeit die Schutzlücke gegen aufgedrängte Zungenküsse zu schließen. Strafverfolgung dürfe nicht zur "Karikatur von Freiheit" werden.

Tarifeinheit: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat am gestrigen Dienstag mit einem kurzen Statement ihren Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorgestellt. Unter anderem Die Welt (Stefan von Borstel/Flora Wisdorff) schildert die bisher bekannten Inhalte und die ausgelösten Diskussionen.

Gläserne Steuerzahler: An diesem Mittwoch werden mindestens 50 Staaten das internationale Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnen. Bastian Brinkmann (SZ) hält dies im Wirtschafts-Leitartikel für einen "enormen Fortschritt im Kampf gegen die Steuerhinterziehung – und einen begrüßenswerter Eingriff in die Privatsphäre." Es sei "kein Widerspruch, sich über die NSA-Überwachung aufzuregen, aber die Kontodaten-Kontrolle zu loben." Die Steuerfahnder könnten auf tatsächliche Schäden verweisen, die NSA nur auf ein abstraktes Terrorrisiko.

Nacktbilder: Christian Rath (Badische Zeitung) fasst die Kritik am geplanten Strafgesetz gegen die Anfertigung von Nacktfotos zusammen und stimmt ihr zu. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2014: Geld zurück dank BGH – Thomas Fischer antwortet – BVerfG beschleunigt Presseauskünfte . In: Legal Tribune Online, 29.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13630/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen