OLG Hamm zu Telefonieren am Steuer: Handynutzung erlaubt bei Start-Stopp-Automatik

28.10.2014

Vielfach diskutiert, nun entschieden: Hat der Automotor sich infolge automatischer Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet, darf auch am Steuer telefoniert werden. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des OLG Hamm hervor.

Auch künftig muss es erlaubt sein, als Fahrzeugführer zu telefonieren und das Handy zu benutzen, wenn das Auto steht und der Motor abgeschaltet ist – selbst, wenn dies nur mittels automatischer Start-Stopp-Funktion geschieht.

Als der heute 22 Jahre alte Betroffene im April 2013 an einer Ampel wegen Rotlichts halten musste, schaltete sich der Motor seines Fahrzeugs auf Grund einer ECO Start-Stopp-Funktion aus. Während des Haltevorganges und der Zeit des abgeschalteten Motors nutzte der Betroffene sein Mobiltelefon, indem er es an sein Ohr hielt und sprach. Daraufhin verurteilte ihn das Amtsgericht (AG) Dortmund in erster Instanz zu einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro.

Mit seiner hiergegen eingelegten Rechtsbeschwerde war der Betroffene erfolgreich. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sprach ihn von dem Vorwurf frei und erklärte gleichzeitig, warum das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot der Nutzung des Mobiltelefons nicht gelte:

Allein abgeschalteter Motor maßgeblich

Ausschlaggebend sei, dass der Motor nicht laufe. Der Gesetzeswortlaut differenziere nicht danach, ob der Motor manuell oder automatisch abgeschaltet worden sei. Ebenso wenig komme es darauf an, ob zum erneuten Starten des Motors der Schlüssel im Zündschloss gedreht, oder das Gaspedal betätigt werden müsse.

Sinn und Zweck der Verbotsvorschrift sei es, unnötige Gefahren zu vermeiden, die daraus resultieren, dass der Fahrzeugführer bei laufendem Motor sein Handy nutze. Ihm sollten dann beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs zur Verfügung stehen (Beschl. v. 09.09.2014, Az.: 1 RBs 1/14).

Die Frage, wie die Start-Stopp-Automatik rechtlich einzuordnen sei, war bislang ungeklärt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Telefonieren am Steuer: Handynutzung erlaubt bei Start-Stopp-Automatik . In: Legal Tribune Online, 28.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13621/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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