Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2014: Geld zurück dank BGH – Thomas Fischer antwortet – BVerfG beschleunigt Presseauskünfte

29.10.2014

Recht in der Welt

EGMR - britischer Nacktwanderer: Der Brite Stephen Gough lehnt es ab, seinen Körper zu verhüllen und wanderte ab 2003 nackt durch England. Dabei wurde er mehr als 30 Mal festgenommen und saß von 2003 bis 2012 insgesamt rund sieben Jahre im Gefängnis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte konnte darin keine Verletzung seines Privatlebens und seiner Meinungsfreiheit erkennen, berichtet spiegel.de.

Chile - Colonia Dignidad: Die SZ (Peter Burghard) gibt einen Überblick über die Strafverfolgung gegen Mitglieder der ehemaligen Sekte Colonia Dignidad in Chile und Deutschland. In Chile habe ein neuer, diesmal engagierter, Staatsanwalt die Ermittlungen übernommen. Der frühere Sektenarzt Hartmut Hopp wurde 2013 in Chile wegen Beihilfe zur Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Hopp lebt heute in Deutschland und wird nicht ausgeliefert. Chile stellte jetzt aber einen Antrag, die Strafe in Deutschland zu vollstrecken.

Sonstiges

Versammlungsrecht: Nach dem es am Sonntag bei der Demonstration "Hooligans gegen Salafismus" zu Straßenschlachten kam, sprach lto.de (Anne-Christine Herr) mit dem Versammlungsrechtler Michael Kniesel. Die Kundgebung vom Wochenende hätte wohl nicht verboten werden können, bei weiteren Veranstaltungen mit dieser Klientel wäre ein Verbot dagegen möglich. 

Heribert Prantl (SZ) hält Verschärfungen des Versammlungsrechts für unnötig. Gerichte müssten es auch heute nicht hinnehmen, "dass eine geplante Massenschlägerei sich als Demonstration tarnt."

Das Letzte zum Schluss

AG Detmold zur Killer-Forke: Ein 75-jähriger Rentner hatte sich ein Gerät mit langen Nägeln anfertigen lassen, um damit im eigenen Garten Maulwürfe zu töten. Da Maulwürfe jedoch unter Naturschutz stehen, wurde er jetzt zur Zahlung von 1.500 Euro verurteilt, meldet bild.de. Es konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, dass er mit der Killer-Forke je einen Maulwurf getötet hat.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Oktober 2014: Geld zurück dank BGH – Thomas Fischer antwortet – BVerfG beschleunigt Presseauskünfte . In: Legal Tribune Online, 29.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13630/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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