Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2014: Mollath-Anwälte bleiben – Arbeitnehmer und anwaltliche Hilfe – Yukos-Urteil gegen Russland

29.07.2014

Justiz

ArbG Dortmund zu anwaltlicher Hilfe: blog.beck.de (Christian Rolfs) berichtet über ein Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund, dem zufolge eine Kündigung wegen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches verstößt und daher unwirksam ist. Die Klägerin, eine Angestellte im Servicebereich, habe Urlaub antreten wollen und nach einer Unstimmigkeit mit ihrem Arbeitgeber einen Anwalt beauftragt, sich an den Arbeitgeber zu melden. Dieser kündigte, weil das Vertrauensverhältnis wegen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zerstört sei – zu Unrecht, so das ArbG Dortmund.

LG Braunschweig - Befangenheitsantrag gegen Porsche-Richter: Die FAZ (Joachim Jahn) meldet, dass ein Kläger im Milliarden-Prozess mehrerer Großinvestoren gegen Porsche einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Braunschweig Stefan Puhle gestellt hat. Der Kläger spiele damit auf Zeit: Als Verkündungstermin sei Mittwoch angesetzt gewesen, und das LG habe unter dem Vorsitz Puhles alle Klagen dieser Art in den vergangenen Jahren abgewiesen.

VG Berlin zu schulischer Integration: lto.de berichtet von einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin, nach dem Schulplätze für Berliner Integrationskinder nicht verlost werden dürfen. Die Klägerin hatte sich für eine siebte Klasse an einer Berliner Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf beworben und keinen Platz erhalten; die Schule hatte die Plätze verlost. Nach Ansicht des VG habe die Schule damit gegen das Schulgesetz verstoßen, das ein Losverfahren nicht vorsehe. Stattdessen müsse ein Ausschuss sämtliche Unterlagen sichten und die Betroffenen anhören.

LG München I zu Drosselung: Nach einem Urteil des Landgerichts München I führte eine Werbeanzeige des Netzbetreibers Kabel Deutschland Kunden in die Irre. In der vom Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich monierten Anzeige habe Kabel Deutschland seinen Kunden "extreme Geschwindigkeiten beim Surfen und Herunterladen im Netz" versprochen, während zugleich im Kleingedruckten eine Drosselung für Filesharing-Anwendungen vorgesehen gewesen war. sueddeutsche.de berichtet.

LG Essen – Middelhoff: handelsblatt.com und Die Welt (Michael Gassmann) berichten vom Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff vor dem Landgericht Essen wegen privater Charter- und Hubschrauberflüge auf Firmenkosten. Wer Middelhoffs Gläubiger sind, fasst die SZ (Uwe Ritzer) zusammen.

BVerfG – Bankenunion: Die SZ (Markus Zydra) berichtet über die Verfassungsbeschwerde einer Gruppe von Ökonomen um den Wirtschaftsprofessor Markus Kerber gegen die sogenannte Bankenunion. Die EZB soll die Aufsicht über Europas wichtigste Banken übernehmen; die Bundesregierung hat kürzlich ein Gesetzespaket zur Umsetzung auf den Weg gebracht. Nach der Ansicht Kerbers finde sich hierfür in den europäischen Verträgen keine Rechtsgrundlage.

BVerfG zu Rechten von Großeltern: Die Anwältin Jutta Wagner analysiert auf lto.de einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von vergangenem Freitag, wonach sich Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes für den Enkel zwar nicht auf das Elterngrundrecht, aber auf das Familiengrundrecht berufen können. Dabei hätten sie - aber nicht automatisch Vorrang vor anderen Verwandten, was Wagner begrüßt. Sie kritisiert jedoch, dass das BVerfG Großeltern kein Beschwerderecht gegen Entscheidungen des Familiengerichts einräumte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2014: Mollath-Anwälte bleiben – Arbeitnehmer und anwaltliche Hilfe – Yukos-Urteil gegen Russland . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12710/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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