Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. April 2013: Hoeneß und Oberschichtenkriminalität – Platzauslosung für NSU-Prozess – "Golden Ager" in Großkanzleien

29.04.2013

Sonstiges

"Soldaten als Freizeitsöldner"?: Laut einer Reportage der FAS (Marco Seliger, Kurzmeldung auf faz.net) arbeiten dutzende aktive Bundeswehrsoldaten und Polizisten aus Deutschland illegal für deutsche und ausländische "militärische" Sicherheitsfirmen im Ausland und auf Handelsschiffen. Dies sei jedenfalls ein Verstoß gegen das Soldaten- und Beamtengesetz. Auch arbeiteten ehemalige Soldaten, darunter Ex-Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) für Sicherheitsdienste, ohne dies anzuzeigen, wie es das Gesetz für fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst vorsehe. Separat schildert Marco Seliger (FAS) das Geschäft und die Motivation der Sicherheitsfirmen sowie ihrer Angestellten, die besonders häufig auf Handelsschiffen arbeiteten und erläutert dabei den Sinn "schwimmender Waffendepots" auf dem Meer. Diese erleichterten die Bewaffnung an Bord der Schiffe, seit einige Länder um das Horn von Afrika die Einfuhr von Waffen nicht mehr zuließen.

Grundstücke auf dem Mond: Mit dem Weltraumrechtler und Rechtsprofessor Stephan Hobe spricht lto.de (Andreas Schmitt/Claudia Kornmeier) über Dennis Hope, der Mond-Grundstücke verkauft. Völkerrechtlich betrachtet, so Hobe, sei dies verboten. Der Mond bzw. der Weltraum gehöre "niemandem und allen". Weiter geht es um die Eintragung Hopes als Eigentümer des Mondes und aller Himmelskörper bei einem kalifornischen Grundstücksamt, die mangelhafte Regelung der wirtschaftlichen Nutzung des Weltraums und die Möglichkeit eines Zusatzabkommens zum völkerrechtlichen Mondabkommen.

Das letzte zum Schluss

Gewinn der Golden Ager: Im Beruf und Chancen-Teil der Samstags-FAZ (Corrina Budras) findet sich ein Beitrag zur finanziellen Schlechterstellung von Seniorpartnern gegenüber jüngeren Kollegen in manchen Großkanzleien: die sogenannte "abschmelzende Gewinnbeteiligung" für "Golden Ager". Dem wollten die mit dem "Mangold-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes bekannt gewordenen Münchener Rechtsanwälte, Rüdiger Helm und Werner Mangold, "an den Kragen". Sie selbst arbeiteten aber nicht in einer "diskriminierenden Anwaltsfabrik" und hätten sich über einen diesbezüglichen Beitrag in der Fachzeitschrift "Arbeit & Recht" auch gleich an ein geeignet erscheinendes Diskriminierungsopfer gewandt: Jobst-Hubertus Bauer, ein 68-jährige Partner bei Gleiss Lutz. Dieser antwortete, ebenfalls in "Arbeit & Recht": Eine "Bauer-Entscheidung" könne ein "krönender Abschluss" seiner Karriere sein, seine aktuelle Kanzlei wolle er aber nur ungern verklagen, er genieße seine Altersteilzeit, die mit weniger Gewinn einhergehe. Weiter schlägt er - wohl im Scherz - vor, Helms Kanzlei solle ihn zu diskriminierenden Bedingungen zum Seniorpartner machen.

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lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. April 2013: Hoeneß und Oberschichtenkriminalität – Platzauslosung für NSU-Prozess – "Golden Ager" in Großkanzleien . In: Legal Tribune Online, 29.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8624/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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