Geht es Uli Hoeneß mit seiner Selbstanzeige am Ende wie Peter Graf? Außerdem in der Presseschau: Die Bundesregierung sperrt sich gegen die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft, eine Historikerkommission untersucht die Geschichte des BMJ, Soldaten als Freizeitsöldner und wie ein Rechtsanwalt die "Golden Ager" der Großkanzleien vor Diskriminierung schützen will.
Fall Hoeneß: Wenn Uli Hoeneß seine Selbstanzeige "vermurkst" hat, ist er so nah am Gefängnis wie einst Peter Graf, so der Spiegel (J. Dahlkamp/C. Neumann/H. Knaup/B. Schmid/J. Schmitt) in einem umfassenden Beitrag zum Fall, der seine "wahre Schubkraft" erst für die Justiz entfalte. Er platze rein in deren "zarten, zähen" Wandel im Umgang mit Steuerhinterziehung und -hinterziehern. Im Jahr 2008 habe der BGH zwar eine neue Härte gefordert und entschieden, ab einer Millionen Euro hinterzogener Steuern sei die Regel Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Wirklichkeit bleibe aber das "krasse Gegenteil", die "Sozialstrukturen in den Gefängnissen" seien noch die Gleichen. Steuerrechtsanwälte meinten laut Spiegel, meist werde doch gedealt, Richter "bettelten" geradezu darum. Steuerermittler suchten wiederum "kreative Wege", die Hürde der Millionengrenze – auch mal augenzwinkernd - zu unterwandern.
Wie das Handelsblatt (Christoph Schlautmann) informiert, hat die Bochumer Staatsanwaltschaft Hoeneß mit Blick auf den Zeitpunkt seiner Selbstanzeige entlastet: Sein Name habe sich nicht auf einer bereits im Jahr 2012 angekauften Steuer-CD befunden, die an die Staatsanwaltschaft München weitergeleitet worden war.
Chronologisch fasst die Montags-SZ (Hans Leyendecker) die Ereignisse zum Fall Hoeneß vor dem Hintergrund der steuerpolitischen Entwicklungen der vergangenen zwölf Jahre zusammen.
Angemessene Strafjustiz?: In einem Gastbeitrag für den Focus befasst sich Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, mit der Bedeutung von Fällen wie dem von Hoeneß für die Betroffenen und die Strafjustiz. Im Angesicht der mächtigen Presse und einer einzigartigen Aufmerksamkeit der Bevölkerung müsse letztere die "Botschaft eines modernen Rechtsstaates vernehmlich machen". Es könne das "Vertrauen der Bevölkerung in Stetigkeit und Angemessenheit" ihres Handelns gestärkt werden.
"Oberschichtenkriminalität" und Klassenjustiz?: In seinem Leitartikel in der Welt am Sonntag fragt sich Olaf Gersemann angesichts des Umgangs mit Uli Hoeneß, Klaus Zumwinkel und Co., "ob die viel beschworene Klassenjustiz nicht immer häufiger auf links gedreht in Erscheinung tritt". Gersemann meint "vor dem Gesetz sind nicht mehr alle gleich, wenn der Volkssport Steuerhinterziehung als "Oberschichtenkriminalität" behandelt wird", wie es die SPD machen wolle.
Selbstanzeige für Steuersünder?: Im Wirtschaftsteil der FAS findet sich ein Pro (Christian Siedenbiedel) und Contra (Dyrk Scherff) zur Frage: "Selbstanzeige für Steuersünder abschaffen?"
Weitere Themen – Rechtspolitik
Mehr Väterrechte: Wie die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) informiert, hat der Bundestag die Umgangsrechte leiblicher Väter gestärkt: Hat der Erzeuger ein "ernsthaftes Interesse" am Umgang gezeigt, könne er nun grundsätzlich ein Umgangsrecht durchsetzen. Auch wenn sein Kind in einer anderen "rechtlichen" Familie lebe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe die bisherige Rechtslage mehrfach kritisiert. Eingeführt worden seien außerdem Auskunftsrechte des biologischen Vaters sowie ein Recht auf Feststellung der Vaterschaft.
Bundesregierung "stellt sich dumm": Beim Thema steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe stelle sich die Bundesregierung "dumm", findet die Samstags-SZ (Guido Bohsem). Neben "dutzenden Finanzgerichten" habe auch das Bundesverfassungsgericht alles getan, um klarzustellen, dass sie die Regelung für falsch hielten – außer einer Rede ihres Präsidenten Andreas Voßkuhle auf dem Christopher Street Day. Auf eine Anfrage der Linken habe die Regierung erklärt, so die SZ weiter, sie befinde sich noch im Prozess der "Meinungsbildung" dazu, ob aus dem jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil "Konsequenzen für steuerrechtliche Fragen zu ziehen seien".
Diskussion Netzneutralität: Thomas Lohninger stellt auf netzpolitik.org die Studie der österreichischen Kampagne usernetz.at zur Netzneutralität vor. Darin würden Gesetze zur Netzneutralität aus Chile, den Niederlanden und Slowenien verglichen. Deren gemeinsamer "Kern" sei die "Pflicht für Provider Datenpakete in ihrem Netz gleich zu behandeln". Es sei an der Zeit, in Deutschland und Österreich den Schutz der Netzneutralität gesetzlich zu sichern, so Lohninger.
Experten für Vorratsdatenspeicherung: Über die Einsetzung einer neuen Expertengruppe "für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung" durch die EU-Kommission zur Sicherung einer "effektiven, effizienten Umsetzung" der entsprechenden Richtlinie berichtet netzpolitik.org (Andre Meister). Die Gruppe solle mit 20 Sachverständigen besetzt werden, vor allem aus den Strafverfolgungsbehörden. Thomas Stadler (internet-law.de) kommentiert insbesondere mit Blick auf die Zusammensetzung der Gruppe: "Mein Eindruck, dass die Kommission mehrheitlich aus Technokraten und Antidemokraten besteht, verstärkt sich weiter."
Alternative für Deutschland?: Heribert Prantl (Samstags-SZ) findet, die drei Prozent Wählerzustimmung, auf welche die "Alternative für Deutschland" (AfD) bereits kurz nach der Gründung komme, gar nicht so "mickrig". "Misstrauen gegen Europa" ist für Prantl aber keine wirkliche Alternative. Die EU müsse endlich Europa-Politik betreiben und den Menschen nicht die "nationale Heimat" nehmen, sondern eine zweite geben: Europa.
Frauenquote im Rechtsstaat?: In deutlichen Worten setzt sich Gerd Held (Welt am Sonntag) mit dem Thema Frauenquote auseinander. Mit einer Quote könne die "Grundannahme der Gleichheit vor dem Gesetz außer Kraft gesetzt", die Geltung des Rechts auf dem Arbeitsmarkt beschnitten, "ein Eckstein der demokratischen Rechtskultur" geopfert werden. Die "Person im Sinne der Grundrechte" würde zweitrangig und der Gleichheitssatz ausgehebelt.
Weitere Themen – Justiz
NSU-Prozess/ Platzauslosung: Die an diesem Montag stattfindende Auslosung der Presseplätze im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München erläutert die Montags-FAZ (Peter Carstens). Nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe sich das OLG zu einer vollständigen Neuverteilung der noch immer 50 Presseplätze entschieden und diese in Kontingente aufgeteilt. So stünden nun jedenfalls vier Plätze für türkischsprachige Medien zur Verfügung. Ausgelost werde unter notarieller Aufsicht und in Anwesenheit von Hans-Jochen Vogel, ehemals Bundesjustizminister und SPD-Vorsitzender.
Möglichkeiten im "Fall Wulff": Die Möglichkeiten der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover, welcher der "Fall Wulff" zugeteilt wurde, erläutert die Samstags-FAZ (Robert von Lucius): Sie könne die Anklage wegen Bestechlichkeit zulassen oder ablehnen. Auch könnte sie die Anklage mit einem anderen, als dem vorgelegten Tatbestand zulassen oder den Ermittlern einen "zweiten Versuch vorgeben", mit einem "neuerlichen Angebot" an Wulff das Verfahren einzustellen. Ginge es "nur" noch um den Vorwurf der Vorteilsannahme, würde der Ex-Bundespräsident das Angebot vielleicht erneut bedenken und einem langwierigen Prozess vorziehen. Laut FAZ spricht der Ruf des Vorsitzenden Richters Frank Rosenow für ein flexibles Vorgehen der Kammer.
Groenewold fordert Unterlassungserklärung von Generalstaatsanwalt: Wie die Montags-SZ (Hans Leyendecker) berichtet, fordern die Anwälte des Filmproduzenten David Groenewold im Zusammenhang mit dem Fall Wulff eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" des Celler Generalstaatsanwaltes Frank Lüttig. Dieser habe behauptet, Groenewold habe versucht "Beweise aus der Welt zu schaffen", so die SZ.
BVerfG in Europa: Laut Focus möchte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Rolle des Bundesverfassungsgerichts gestärkt sehen. In einem "zusammenwachsenden Europa" brauche man auch ein "bedeutungsvolles, gewichtiges Verfassungsgericht zur Achtung und Verteidigung unserer Grundrechte", so die Ministerin. Es dürfe keine "Sogwirkung" beim Europäischen Gerichtshof entstehen.
Die Montags-Welt (Thorsten Jungholt) befasst sich unter dem Titel "Erbitterter Machtkampf zwischen Karlsruhe und Europa" mit dem Verhältnis von BVerfG und EuGH. Sie lägen zurzeit auf "Konfrontationskurs". Die Angst vor Kompetenzverlusten an den EuGH werde noch verstärkt von "persönliche Animositäten der beiden Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle und Vasilios Skouris".
BVerfG zu Anti-Terror-Datei: Auf dem JuWiss-Blog findet sich unter dem Titel "Autoritative Erziehung im europäischen Verfassungsgerichtsverbund" eine Anmerkung des Rechtswissenschaftlers Hannes Rathke zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei aus der vergangenen Woche.
OVG Berlin-Brandenburg zu BER-Lärmkonzept: Über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Lärmschutz für Anwohner des neuen Flughafens BER in Schönefeld berichtet die Samstags-FAZ (Mechthild Küpper): Die Flughafengesellschaft habe "die planfestgestellten Schutzauflagen systematisch verfehlt", so das Gericht laut FAZ. Nach Klagen mehrerer Anwohner und Gemeinden habe das Gericht bereits im Eilverfahren im vergangenen Jahr entschieden, dass es die strengen Lärmschutz-Maßstäbe im Planfeststellungsbeschluss für geboten halte.
Commerzbank muss zahlen: Ein Berufungsgericht in London entschied zugunsten von 104 ehemaligen Investmentbankern, dass die Commerzbank ihnen nachträglich insgesamt 52 Millionen Euro Boni zahlen muss, so die Samstags-SZ (Andrea Rexer). Die Boni seien im Jahr 2008 noch vor Ausbruch der Finanzkrise von der Dresdener Kleinwort zugesagt worden. Diese machte noch im selben Jahr etwa sechs Milliarden Euro Verlust. Die Commerzbank kaufte die Bank später auf und zahlte nur einen Teil der vereinbarten Summe aus, unter Berufung auf die veränderte wirtschaftliche Lage. spiegel.de berichtet ebenfalls.
BGH zu Neonazi-Freispruch: Für lto.de erläutert der Strafrechtsprofessor Armin Engländer die Gründe des Bundesgerichtshofes, den Freispruch eines süddeutschen Neonazis durch das Landgericht Freiburg aufzuheben und zurück zu verweisen. Der BGH kritisiere u.a., das LG hätte sich intensiver mit dem Vorliegen eines Verteidigungswillen befassen müssen.
BAG zu Kündigung wegen Kirchenaustritt: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung eines Caritas-Mitarbeiters, nach dessen Kirchen-Austritt erläutert für lto.de der Rechtsprofessor Hermann Reichold. Das BAG hielt die Kündigung des Sozialpädagogen für zulässig, der u.a. wegen des kirchlichen Missbrauchsskandals ausgetreten war.
Bundesbank und EZB an BVerfG: Über die Bundesbank-Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Verfahren um die Rechtmäßigkeit des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) informiert die Samstags-FAZ (Stefan Ruhkamp/Philip Plickert/Joachim Jahn). In der Stellungnahme habe die Bank das "Anleihenkaufprogramm" der Europäischen Zentralbank (EZB) angegriffen. Unter anderem würden durch den gezielten Ankauf von Anleihen schlechter Bonität Risiken gesteigert und die EZB gefährde ihre Unabhängigkeit. Am 11. Juni werde der Präsident der Bundesbank, Jens Weidmann, vor dem BVerfG aussagen, so die FAZ. Die EZB verteidige ihr Vorgehen in einer eigenen Stellungnahme, verfasst vom Göttinger Rechtsprofessor Frank Schorkopf. Dazu auch spiegel.de. Das Handelsblatt (Donata Riedel/Michael Inacker) berichtet ebenfalls ausführlich und bietet das EZB-Gutachten (Handelbslatt.de).
Neue Ermittlungen gegen Zschäpe: Wie die Montags-taz (Andreas Speit) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Ermittlungsverfahren wegen "versuchten mittäterschaftlichen Mordes oder Totschlags" gegen Beate Zschäpe eingeleitet. Möglicherweise hätten Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Jahr 1996 am Hauptbahnhof Erfurt auf zwei Punks geschossen. Dazu auch Fr-Online.de sowie spiegel.de (Julia Jüttner).
Ermittlungen gegen Rechts: Laut einem Bericht des Spiegel (S. Röbel/ J. Schindler/ H. Stark, Vorabmeldung auf spiegel.de) ermittelt die Bundesanwaltschaft in 14 Verfahren gegen Neonazi-Terroristen oder deren Unterstützer. Zehn Verfahren stünden dabei "im Zusammenhang" mit dem NSU. Eine "ungewöhnliche wie juristische gewagte" Maßnahme sei eines der Verfahren, in welchem nicht gegen eine bestimmte Person oder Gruppe ermittelt werde; vielmehr würde "jedweder Hinweis auf militante Rechte" in einem "Kessel Braunes" gesammelt. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 friste §129a Strafgesetzbuch, die Bildung einer terroristischen Vereinigung, der die Grundlage für die Ermittlungen darstelle, ein "Nischendasein", so der Spiegel. Der habe BGH die Ermittler damals ermahnt, "zur Bildung einer terroristischen Vereinigung gehöre laut Gesetz der Tatzweck, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern".
Nazis im BMJ: Eine von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingesetzte Historikerkommission stellte fest, so der Spiegel (Felix Bohr, Vorabmeldung auf spiegel.de), dass das Justizministerium nach dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" noch lange durchsetzt war von alten Nazis. So waren etwa im Jahr 1950 "47 Prozent aller leitenden Beamten im Justizministerium ehemalige Parteigänger der Nazis", "1966 waren 60 Prozent der Abteilungsleiter […] ehemalige Mitglieder der NSDAP".
Justizirrtümer: Wie gut geht die Justiz mit einem Fehler um, der das Leben anderer zerstörte? Mit dieser Frage befasst sich Thomas Darnstädt (spiegel.de) mit Blick etwa auf den vor dem Landgericht Darmstadt begonnen Prozess um Freiheitsberaubung durch eine Lehrerin. Diese hatte einen Kollegen der Vergewaltigung beschuldigt, der daraufhin fünf Jahre unschuldig in Haft verbrachte. Rolf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, spricht laut Darnstädt gar von der "Lebenslüge" der Justiz, die behaupte, es gebe kaum Falschurteile. Eschelbach glaube, eines von vier Strafurteilen sei eine Falschentscheidung. Das würde bedeuten, so Darnstädt, dass es täglich etwa 650 Falschverurteilungen in Deutschland gäbe.
OLG Koblenz – Link zu Enthauptungsvideo: Wie Holger Schmidt auf dem SWR-Terrorismus-Blog informiert, hat der Verteidiger von Hussam S. Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz eingelegt. S. habe unter dem Decknamen "Gezogenes Schwert" Al Qaida durch die Verbreitung islamistischer Propaganda über das Internet unterstützt. Als Grund für die Revision habe der Verteidiger Verurteilung nach § 140 Strafgesetzbuch, der Billigung von Straftaten, angegeben: S. habe zwar einen Link zu einem Enthauptungsvideo verbreitet, dies könne aber, so die Verteidiger-Sicht, nicht automatisch bedeuten, dass S. sich die Intention des Videos zu eigen machen wollte.
Dividendenstripping: Anlässlich der Ermittlungen der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gegen die Hypo Vereinsbank, Rafael Roth und dessen Steueranwalt Hanno Berger befasst die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) ausführlich mit dem Streit um die rechtliche Zulässigkeit der Ausnutzung eines bis ins Jahr 2012 bestehenden Steuerschlupfloches. Dieses habe es Banken ermöglicht, "im großen Stil Aktien gezielt mit dem Umweg über das Ausland" hin und her zu verkaufen. Dies führte dazu, dass der Staat "mehreren Geschäftspartner die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen" gutschreiben, die er nur einmal von der jeweiligen Aktiengesellschaft erhielte. Justiz und Betroffene stritten darum, ob das sogenannte "Dividendenstripping" steuerrechtlich korrekt sei – oder gar eine Straftat.
Die Welt am Sonntag (Martin Greive/Anne Kunz) widmet dem Thema einen breit angelegten Beitrag unter dem Titel "Steinbrücks Schlupfloch". Der ehemalige Bundesfinanzminister habe im Jahr 2007 das Schlupfloch im Jahressteuergesetz nur zur Hälfte geschlossen, so waren etwa ausländische Banken von der Neuregelung ausgenommen. Gleichzeitig sei noch der letzte Investor auf die Lücke hingewiesen worden und diese von einer faktischen zu einer gesetzlichen gemacht, so die Welt am Sonntag. Dazu auch spiegel.de, die sich auf den Welt-Beitrag beziehen.
Arbeit mit V-Leuten: Über die Kritik eines leitenden Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz an der Arbeit der Verfassungsschutzämter mit V-Leuten während einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bundestags-Untersuchungsausschusses, berichtet die Samstags-FR (Markus Decker). Die Betreuung der V-Personen sei teilweise mangelhaft, auch die Auswahl der Informanten, darunter Schwerkriminelle, sei unmöglich.
Finanzaufsicht zu Götze-Wechsel: Den BVB kommt der Wechsel von Mario Götze nach München vielleicht teuer zu stehen, wie die Samstags-SZ (Andrea Rexer) berichtet: Es könne in Bußgeld ein Höhe von sechs Millionen Euro durch die Finanzaufsicht Bafin drohen, wenn die BVB-Aktionäre zu spät über den Spielerwechsel informiert worden wären. Die Pressemitteilung sei bereits am vergangenen Dienstag raus gegangen, die offizielle Information der Aktionäre sei indes erst am Donnerstag erfolgt. Die Bafin schaue sich den Vorgang bislang aber nur "routinemäßig ergebnisoffen" an, so die SZ.
Sonstiges
"Soldaten als Freizeitsöldner"?: Laut einer Reportage der FAS (Marco Seliger, Kurzmeldung auf faz.net) arbeiten dutzende aktive Bundeswehrsoldaten und Polizisten aus Deutschland illegal für deutsche und ausländische "militärische" Sicherheitsfirmen im Ausland und auf Handelsschiffen. Dies sei jedenfalls ein Verstoß gegen das Soldaten- und Beamtengesetz. Auch arbeiteten ehemalige Soldaten, darunter Ex-Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) für Sicherheitsdienste, ohne dies anzuzeigen, wie es das Gesetz für fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst vorsehe. Separat schildert Marco Seliger (FAS) das Geschäft und die Motivation der Sicherheitsfirmen sowie ihrer Angestellten, die besonders häufig auf Handelsschiffen arbeiteten und erläutert dabei den Sinn "schwimmender Waffendepots" auf dem Meer. Diese erleichterten die Bewaffnung an Bord der Schiffe, seit einige Länder um das Horn von Afrika die Einfuhr von Waffen nicht mehr zuließen.
Grundstücke auf dem Mond: Mit dem Weltraumrechtler und Rechtsprofessor Stephan Hobe spricht lto.de (Andreas Schmitt/Claudia Kornmeier) über Dennis Hope, der Mond-Grundstücke verkauft. Völkerrechtlich betrachtet, so Hobe, sei dies verboten. Der Mond bzw. der Weltraum gehöre "niemandem und allen". Weiter geht es um die Eintragung Hopes als Eigentümer des Mondes und aller Himmelskörper bei einem kalifornischen Grundstücksamt, die mangelhafte Regelung der wirtschaftlichen Nutzung des Weltraums und die Möglichkeit eines Zusatzabkommens zum völkerrechtlichen Mondabkommen.
Das letzte zum Schluss
Gewinn der Golden Ager: Im Beruf und Chancen-Teil der Samstags-FAZ (Corrina Budras) findet sich ein Beitrag zur finanziellen Schlechterstellung von Seniorpartnern gegenüber jüngeren Kollegen in manchen Großkanzleien: die sogenannte "abschmelzende Gewinnbeteiligung" für "Golden Ager". Dem wollten die mit dem "Mangold-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes bekannt gewordenen Münchener Rechtsanwälte, Rüdiger Helm und Werner Mangold, "an den Kragen". Sie selbst arbeiteten aber nicht in einer "diskriminierenden Anwaltsfabrik" und hätten sich über einen diesbezüglichen Beitrag in der Fachzeitschrift "Arbeit & Recht" auch gleich an ein geeignet erscheinendes Diskriminierungsopfer gewandt: Jobst-Hubertus Bauer, ein 68-jährige Partner bei Gleiss Lutz. Dieser antwortete, ebenfalls in "Arbeit & Recht": Eine "Bauer-Entscheidung" könne ein "krönender Abschluss" seiner Karriere sein, seine aktuelle Kanzlei wolle er aber nur ungern verklagen, er genieße seine Altersteilzeit, die mit weniger Gewinn einhergehe. Weiter schlägt er - wohl im Scherz - vor, Helms Kanzlei solle ihn zu diskriminierenden Bedingungen zum Seniorpartner machen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. April 2013: Hoeneß und Oberschichtenkriminalität – Platzauslosung für NSU-Prozess – "Golden Ager" in Großkanzleien . In: Legal Tribune Online, 29.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8624/ (abgerufen am: 28.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag