Die juristische Presseschau vom 26. - 28. April 2014: ADAC-Sumpf mit Vertragsanwälten – Mehr "sichere Herkunftsstaaten" – Schulen ohne Gesichtsschleier

28.04.2014

Nur wenige Anwälte dürfen sich ADAC-Vertragsanwälte nennen - erstaunlich viele von ihnen sind dabei zugleich Funktionäre des Automobilclubs. Außerdem in der Presseschau: der Gesetzentwurf zu "sicheren Herkunftsstaaten", Gesichtsschleier kann an Schulen verboten werden, Prozess um Bewertung eines Amazon-Verkäufers - und warum ein Tätowierer auf Anhieb gute Arbeit liefern sollte.

Thema des Tages

ADAC-Vertragsanwälte: Der Automobilclub ADAC hat bundesweit 650 Vertragsanwälte. Viele von ihnen sind zugleich ADAC-Funktionäre. Manche von diesen sind sogar für die Aufsicht über die ADAC-Vertragsanwälte zuständig. Einen Überblick über diese "Interessenskonflikte" gibt die Samstags-SZ (Bastian Obermayer). Selbst innerhalb der privilegierten Gruppe der Vertragsanwälte sollen manche ADAC-Funktionäre zu besseren Konditionen abrechnen können als normale Vertragsanwälte.

Rechtspolitik

Sichere Herkunftsstaaten: Am Mittwoch will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) beschließen, wonach Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Dies soll die Bearbeitung aussichtsloser Asylanträge geringfügig beschleunigen, berichtet die Montags-taz (Christian Rath). Die Montags-SZ stellt vor allem die Kritik humanitärer Organisationen an dem Gesetzentwurf dar.

Geldwäsche: Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat vorgeschlagen, die Strafen und Kontrollen gegen Geldwäscher zu verschärfen. Außerdem solle die "Eigengeldwäsche" des Vortäters auch unter Strafe gestellt werden. Schäuble reagiert damit auf Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering der Wirtschaftsorganisation OECD, berichtet die Montags-FAZ (Joachim Jahn). In einem separaten Kommentar kritisiert Joachim Jahn (Montags-FAZ) den "sinnlosen Aktionismus" und fordert Datenschützer auf, die "Schnüffelei" nicht länger zu ignorieren.

Investorenschutz: verfassungsblog.de (Justus von Daniels) spricht mit dem spanischen Juristen Juan Armesto, der hauptberuflich als Schiedsrichter in internationalen Schiedsverfahren tätig ist. Er erläutert, dass das System von ad hoc-Schiedsgerichten vor allem von den betroffenen Staaten bevorzugt werde. Solche Schiedsgerichte sollten sich aber auf den Schutz von Investoren vor mutwilliger Enteignung im engeren Sinne konzentrieren. Gegenüber den USA oder den EU-Staaten sieht er zum Schutz von Investoren keine Notwendigkeit für Schiedsgerichte.

Strafschärfung für Rassisten: Nun berichtet auch die Samstags-SZ (Robert Roßmann) über den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), der für Taten aus rassistischen und menschenverachtenden Beweggründen explizit schärfere Strafen vorsehen will. Heribert Prantl (Samstags-SZ) glaubt, dass "ein paar neue Symbolwörter im Gesetz" nicht ausreichen, vielmehr seien Dienstanweisungen und Ermittlungsrichtlinien erforderlich; notfalls auch klar bezifferte Strafverschärfungen bei Hasskriminalität.

Vorratsdatenspeicherung: Thomas Stadler (internet-law.de) stellt acht angebliche Mythen der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung vor und beantwortet diese aus Sicht der Gegner. So gebe "es in keinem einzigen EU-Mitgliedsstaat empirische Belege dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einer erhöhten Aufklärungsquote geführt hat".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. - 28. April 2014: ADAC-Sumpf mit Vertragsanwälten – Mehr "sichere Herkunftsstaaten" – Schulen ohne Gesichtsschleier . In: Legal Tribune Online, 28.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11803/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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