Die juristische Presseschau vom 26. - 28. April 2014: ADAC-Sumpf mit Vertragsanwälten – Mehr "sichere Herkunftsstaaten" – Schulen ohne Gesichtsschleier

28.04.2014

Justiz

BayVGH zu Gesichtsschleier: Eine bayerische Berufsoberschule durfte einer muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) während des Unterrichts verbieten. Das entschied jetzt laut lto.de der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Der Gesichtsschleier, der nur die Augen freilässt, behindere die - auch nonverbale - Kommunikation im Unterricht zwischen Lehrer und Schülern.

LG Stuttgart zu Porsche: Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den Ex-Finanzvorstand Holger Härter nicht zugelassen. Ihnen war im Zuge der geplanten Übernahme von VW Marktmanipulation durch Falschinformation vorgeworfen worden. Das Landgericht hielt dagegen die Behauptung der Manager für unwiderlegbar, dass die Dementis einer VW-Übernahme stets die Beschlusslage der Porsche-Gremien korrekt wiedergaben. Anhängig sind in dieser Sache noch zivilrechtliche Schadensersatzklagen. Es berichten die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) und die Samstags-SZ (Max Hägler/Hans Leyendecker).

LG Bremen zu Sportgerichtsbarkeit: Der Anwalt Hartmut H. Schneider stellt auf lto.de eine Entscheidung des Landgerichts Bremen vor. Dort hatte der Fußball-Verein SV Wilhelmshaven geklagt, dem auf Geheiß des Fußball-Weltverbands FIFA Punkte abgezogen worden waren, nachdem er sich geweigert hatte, eine Ausbildungsentschädigung für zwei südamerikanische Clubs zu zahlen. Das Landgericht Bremen wies die Klage des deutschen Vereins ab. Durch die Teilnahme am Spielbetrieb habe sich der SV Wilhelmshaven den Satzungsregelungen der Fußballverbände unterworfen.Schneider kann sich vorstellen, dass der Verein im Instanzenweg noch Erfolg hat, weil Ausbildungsentschädigungen für übernommene Jugendspieler rechtlich umstritten seien.

OLG München - Beate Zschäpe: Gisela Friedrichsen (Spiegel) wirft die Frage auf, ob Beate Zschäpe als Angeklagte im NSU-Prozess gut beraten ist, wenn sie weiter schweige. Bisher zeige das Gericht noch keine Zweifel an der von ihm zugelassenen Anklage. Friedrichsen diskutiert, ob Zschäpe eine Narzisstin ist, die sich vor Gericht in der Rolle als rätselhafte Angeklagte gefalle. Sie hält es für denkbar, dass Zschäpe von den Mordtaten ihrer beiden Gefährten wirklich nichts wusste und mit ihnen vor allem deshalb zusammenlebte, weil sie sich dort materiell gut aufgehoben fand.

LG Augsburg - Amazon-Bewertung: zeit.de (Ingo Pagalski) stellt einen Rechtstreit vor, der im Juni beim Landgericht Augsburg verhandelt wird. Dabei hatte ein Kunde, der via Amazons Marketplace ein Fliegenschutzgitter bestellt hatte, anschließend eine ungünstige Bewertung über den Verkäufer gepostet. Nachdem Amazon diesem das Verkäuferkonto gesperrt hat, verklagte der Verkäufer jetzt den Kunden auf 70.000 Euro Schadensersatz.

OLG Hamburg - Max Mosley: Der ehemaliger Autosport-Funktionär Max Mosley verlangt von Google, dass die Suchmaschine mit einem Filter verhindern soll, Bilder anzuzeigen, die Mosley bei einer SM-Orgie mit Prostituierten zeigen. Beim Landgericht Hamburg hatte Mosley weitgehend Erfolg, doch Google ging in Berufung zum Oberlandesgericht. Die Wams (Holger Kreitling) schildert den Konflikt ausführlich.

FG Kassel - Luftverkehrsabgabe: Seit 2010 verlangt der deutsche Fiskus für jeden Passagier, der in Deutschland mit einem Flugzeug startet, eine Abgabe. Dagegen haben ausländische Airlines geklagt, unter anderem beim Finanzgericht Kassel. In einem Gutachten für das Finanzministerium sollte der Luftverkehrsrechtler Elmar Giemulla belege, dass die Abgabe völkerrechtskonform ist. Er kam aber zum Ergebnis, dass die Abgabe gegen das Chicagoer Abkommen über die Zivilluftfahrt verstößt. Nun hat das Finanzministerium den Vertrag mit Giemulla gekündigt, berichtet der Spiegel (Gerald Traufetter, Zusammenfassung).

Heino - Nazi? Durfte der Rapper Jan Delay den Schlagersänger Heino als "Nazi" titulieren? Heino verlangt Unterlassung und hat Strafanzeige gestellt. Thomas Stadler (internet-law.de) und Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tagesspiegel) sehen die Äußerung im Ergebnis gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Anlegeranwalt Klaus Nieding: Die FAS (Dennis Kremer) portraitiert den "bekanntesten Anlegeranwalt der Republik", Klaus Nieding. Dieser präsentiere sich "als Verteidiger der kleinen Leute gegen die mächtigen Firmenbosse da oben", habe aber auch "ein perfekt funktionierendes Geschäftsmodell entwickelt". Dabei nutze er seine Funktion als Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. - 28. April 2014: ADAC-Sumpf mit Vertragsanwälten – Mehr "sichere Herkunftsstaaten" – Schulen ohne Gesichtsschleier . In: Legal Tribune Online, 28.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11803/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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