Die juristische Presseschau vom 26. - 28. April 2014: ADAC-Sumpf mit Vertragsanwälten – Mehr "sichere Herkunftsstaaten" – Schulen ohne Gesichtsschleier

28.04.2014

Recht in der Welt

Russland - Ukraine: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) untersucht die Drohung Russlands, in der Ukraine Truppen zur Selbstverteidigung einzusetzen und kommt zum Schluss: "nach derzeitiger Lage wäre ein militärischer Angriff Russlands auf den Osten der Ukraine nicht durch das Selbstverteidigungsrecht zu rechtfertigen." Im Osten der Ukraine seien kürzlich zwar prorussische Separatisten getötet worden. "Doch sie sind offenbar keine russischen Staatsangehörigen. Die Rettung von Sympathisanten erlaubt das Völkerrecht nicht."

Großbritannien - Genitalverstümmelung: Seit 1985 ist Genitalverstümmelung in Großbritanien verboten. Nun gibt es zum ersten Mal eine Anklage, betroffen sind zwei Ärzte. Die Montags-taz (Daniel Zylbersztayn) berichtet.

Sonstiges

Vergewaltigung: Nun kritisiert auch Henning-Ernst Müller (blog.beck.de) die Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zum Rückgang der Verurteilungen wegen Vergewaltigung. Müller vermutet, dass die Zunahme von Strafanzeigen im Nahbereich zu einem höheren Anteil an Fällen mit Beweisproblemen geführt hat.

Kontenabfrage: Joachim Jahn (Samstags-FAZ) findet es unproblematisch, dass sich die Zahl der Kontenabfragen beim Bundeszentralamt für Steuern im Vergleich zu 2012 verdoppelt hat, denn der Anstieg gehe fast vollständig darauf zurück, dass nun auch Gerichtsvollzieher solche Auskünfte einholen können. Er erinnert daran, dass dabei "keine Buchungen abgefragt werden können, sondern nur die simple Tatsache, wer wo ein Konto besitzt".

WM 2014: Mit der Fußball-WM in Brasilien können nicht nur Sponsoren werben. Der Anwalt Fabian Reinholz beschreibt auf lto.de die Rechtslage. Danach darf nur nicht der Eindruck erweckt werden, der Werbende sei offizieller Sponsor des Turniers. So dürften zwar nur Lizenznehmer des Fußballverbandes Fifa die offiziellen Logos verwenden. Abgewandelte Logos und Bezeichnungen seien aber nicht geschützt. Eine Fifa-Lizenz sei auch erforderlich, wenn WM-Spiele öffentlich gegen Eintritt übertragen werden.

Klaus Volk: Die Montags-SZ (Heribert Prantl) portraitiert den emeritierten Strafrechtsprofessor und Strafverteidiger Klaus Volk zum 70. Geburtstag an diesem Dienstag: "Er kann sehr komplizierte Dinge sehr einfach erklären" und für "seine Mandanten aus Hochfinanz und Wirtschaft kann er die Paragrafen zum Tanzen bringen, bis den Sitzungs-Staatsanwälten schwindlig wird".

Das Letzte zum Schluss

Missglücktes Tattoo: Wenn ein Tätowierer schlecht arbeitet, hat er keinen zweiten Versuch frei. Das entschied laut lawblog.de (Udo Vetter) das Oberlandesgericht Hamm. Bei Arbeiten, die körperliche Schmerzen verursachen, sei Vertrauen erforderlich. Deshalb könne der Tätowierer keine Möglichkeit zur Nachbesserung verlangen. Im konkreten Fall wurde der betroffenen Kundin ein Schmerzensgeldanspruch und die Kosten für eine fachmännische Beseitigung des Tattoos bei einem Fachmann ihrer Wahl zugesprochen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. - 28. April 2014: ADAC-Sumpf mit Vertragsanwälten – Mehr "sichere Herkunftsstaaten" – Schulen ohne Gesichtsschleier . In: Legal Tribune Online, 28.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11803/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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