Die juristische Presseschau vom 27. August 2013: Euro-Hawk-Untersuchungsausschuss – OLG Hamburg zu Atomschmuggel – Ermittlungen gegen Auschwitz-Wachleute

27.08.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Griechenland – Siemens: In Griechenland liegt ein internationaler Haftbefehl gegen den ehemaligen Siemens-Vorstand Volker Jung wegen der Beteiligung an Schmiergeldzahlungen des Konzern vor. Gegen Zahlung von 80.000 Euro soll die Athener Justiz bereit sein, den Haftbefehl auszusetzen und damit dem Ruheständler wieder die Möglichkeit zu Auslandsreisen zu ermöglichen, schreibt die SZ (Klaus Ott/Tasos Telloglou) und informiert über die Hintergründe dieses ungewöhnlichen "Ablasshandels".

China – Bo Xilai: Das Strafverfahren gegen den chinesischen Parteifunktionär Bo Xilai bezeichnet Sven Hansen (taz) in seinem Kommentar als "Schauprozess 2.0". Durch eine "sehr kalkulierte Prozessinszenierung" sollten alle Beteiligten inklusive des Angeklagten verschleiern, dass es einzig und allein darum gegangen sei, den bei anderen Partei-Größen in Ungnade gefallenen Bo zu maßregeln.

Italien – Amanda Knox: Nach einer Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts vom März muss der Prozess wegen der Tötung einer britischen Studentin im Jahr 2007 erneut aufgerollt werden. Dies solle Ende September in Florenz geschehen, allerdings in Abwesenheit der US-amerikanischen Angeklagten Amanda Knox. Wie die FAZ (Jörg Bremer) schreibt, erklärte ein Anwalt der als "Engel mit den Eisaugen" bekannt Gewordenen, sie verstünde nicht, warum ein neues Verfahren überhaupt nötig sei.

Italien – Berlusconi: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) interviewt Francesco Palermo, italienischer Verfassungsrechtler, zu den Aussichten einer Verfassungsklage Silvio Berlusconis, durch die der rechtskräftig verurteilte ehemalige Ministerpräsident des Landes versuchen könnte, seiner urteilsbedingten Amtsenthebung als Senator entgegenzuwirken. Der Experte, selbst Mitglied des Senats der italienischen Republik, erläutert die Rechtslage und schätzt die Chancen Berlusconis als gering ein.

Sonstiges

Ärztliche Unwürdigkeit: Die SZ (Christopher Keil/Bastian Obermayer) behandelt in ihrer Seite Drei-Reportage den ungewöhnlichen Fall eines Mediziners, der vor vier Jahren wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Weil der Arzt bereits zwei Jahrzehnte zuvor wegen eines anderen Mordes verurteilt wurde, fragen die Autoren, warum er von der zuständigen Regierung von Oberbayern nach der Haftentlassung wegen der ersten Tat seine Approbation zurückerhielt. Die entsprechende Bestimmung der Bundesärzteordnung sieht vor, dass die Zulassung erhalte, wer "sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt".

Online-Partnervermittlung: Partnervermittlungen per Internet erfreuen sich großer Beliebtheit. Rechtsanwalt Christian Oberwetter klärt auf lto.de über die rechtlichen Fallstricke dieser Dienstleistung unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung auf. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Anbieter glichen häufig einem "Minenfeld", speziell Vertragsbestimmungen zu Kündigungen und Widerruf erwiesen sich oftmals in der gerichtlichen Prüfung als unzulässig.

Arbeit statt Ersatzhaft: Über gemeinnützige Arbeit als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe schreibt Diplom-Jurist Mirko Laudon auf lto.de. Die Strafform eröffne mittellosen Verurteilten die Möglichkeit, sich (wieder) in den Arbeitsmarkt einzugliedern und entlaste gleichzeitig klamme öffentliche Kassen.

Das Letzte zum Schluss

Statt Scheck: Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wurde in den USA ein Schweizer beschuldigt. Einen Teil der auf zwei Millionen Dollar festgesetzten Kaution hat er auf eher ungewöhnliche Art beglichen. Wie die Welt meldet, verwendete er hierzu das Gemälde "Mädchen mit Ziege" des Franzosen Charles-Francois Daubigny, Schätzwert 500.000 Dollar.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. August 2013: Euro-Hawk-Untersuchungsausschuss – OLG Hamburg zu Atomschmuggel – Ermittlungen gegen Auschwitz-Wachleute . In: Legal Tribune Online, 27.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9437/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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