Die juristische Presseschau vom 27. August 2013: Euro-Hawk-Untersuchungsausschuss – OLG Hamburg zu Atomschmuggel – Ermittlungen gegen Auschwitz-Wachleute

27.08.2013

Weitere Themen - Justiz

BGH zu Beweisverwertungsverbot: Rechtsanwalt Detlef Burhoff berichtet im blog.strafrecht.jurion.de über einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Juni. Anlässlich einer Haftbefehlsverkündung hatte ein noch unverteidigter Beschuldigter zwar zunächst erklärt, sich nicht zur Sache einlassen zu wollen. Auf eine Spontanäußerung hin befragte ihn die Ermittlungsrichterin jedoch weiter, auch zum eigentlichen Tatgeschehen. Nach Feststellung des Bundesgerichtshofs unterlagen diese Äußerungen einem Verwertungsverbot, denn der hohe Rang der Selbstbelastungsfreiheit gebiete es, auch Spontanäußerungen nicht zum Anlass für sachaufklärende Nachfragen zu nehmen.

OLG Hamburg - Atom-Schmuggel: Seit einem Monat wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg gegen vier Angeklagte wegen des Vorwurfs illegalen Atom-Schmuggels verhandelt. Die Angeklagten sollen in Verletzung entsprechender UN-Sanktionen die Lieferung von Spezialventilen in den Iran vermittelt haben, wo sie bei der Herstellung waffenfähigen Plutoniums verwendet werden könnten, schreibt die Welt (Matthias Küntzel). Einer der Angeklagten sei bereits mehrere Jahre im Visier der Sicherheitsbehörden gewesen, ohne das diese eingegriffen hätten. Das Blatt zitiert hierzu einen Beamten des Zollkriminalamtes, der in seiner Vernehmung aussagte, dass er bei Hinweisen auf verdächtige Unternehmen "erst einmal" davon ausginge: "Diese deutsche Firma ist sauber."

LG Berlin zu Steuerhinterziehung: Über den Prozessauftakt im Verfahren gegen den ehemaligen Leiter der Berliner Treberhilfe vor dem Landgericht Berlin berichtet die taz-Berlin (Helena Wittlich). Dem Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 21 Fällen und mit einem Gesamtvolumen von mehr als einer halben Million Euro vorgeworfen. Der Fall hatte 2010 wegen des außergewöhnlichen Dienstwagens des Mannes, eines Maseratis, überregionale Aufmerksamkeit erregt.

LG Stuttgart zu Daimler-Verbrauchsangaben: Auf Antrag eines Umweltverbandes hat das Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die der Autohersteller Daimler-Benz verpflichtet wird, Aussagen zum Kohlendioxid-Ausstoß der S-Klasse nach oben zu korrigieren. Wie die SZ meldet, bemängelte das Gericht, dass Daimler bei der Berechnung der Werte zu CO2-Ausstoß, Effizienzklassen und Spritverbrauch besonders leistungsstarke Modell-Varianten nicht berücksichtigt hatte.

AG Stuttgart zu Stuttgart 21-Einsatz: Das Amtsgericht Stuttgart hat gegen drei Polizisten Strafbefehle wegen Körperverletzung im Amt durch den Wasserwerfereinsatz gegen Demonstranten im Rahmen der Proteste gegen das Großprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2010 erlassen. Wie welt.de (Hannelore Crolly) schreibt, seien zwei Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verhängt worden. Im kommenden Jahr solle vor dem Stuttgarter Landgericht Anklage gegen die mutmaßlichen Hauptverantwortlichen des Einsatzes erhoben werden.

NS-Verbrechen: Nach Bericht der taz (Klaus Hillenbrand) hat die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg ihre Vorermittlungen gegen Dutzende ehemalige Wachmänner des Vernichtungslagers Auschwitz abgeschlossen und an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Grundlage der wieder aufgenommenen Ermittlungen wegen Beihilfe zum Mord sei das Urteil des Landgerichts München gegen John Demjanuk.

Über einen in der kommenden Woche vor dem Landgericht Hagen beginnenden Prozess wegen Mordes an einem niederländischen Widerstandskämpfer berichtet die taz (Klaus Hillenbrand) in einem weiteren Artikel. Als niederländischer SS-Freiwilliger wurde dem Angeklagten noch während der NS-Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen, diese schützte ihn in den 1970er Jahren vor einer Auslieferung in das Nachbarland. Deutsche Ermittlungen in dieser Zeit seien eingestellt worden, weil die Tat als verjährter Totschlag bewertet worden sei. Nun habe sich die Rechtsauffassung geändert, wird der ermittelnde Staatsanwalt zitiert.

Mollath-Gutachten veröffentlicht: Einer Meldung der FAZ zufolge hat der Anwalt Gustl Mollaths, Gerhard Strate, sämtliche psychiatrischen Gutachten seines Mandanten auf der Internetseite seines Anwaltsbüros veröffentlicht. Die Veröffentlichung diene höchstmöglicher Transparenz angesichts der "neu einsetzenden Diskussion um die Rolle der Psychiatrie". Auch bild.de berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. August 2013: Euro-Hawk-Untersuchungsausschuss – OLG Hamburg zu Atomschmuggel – Ermittlungen gegen Auschwitz-Wachleute . In: Legal Tribune Online, 27.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9437/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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