Die juristische Presseschau vom 26. November 2014: Einigung über die Frauenquote – Ausstieg aus der Kohleverstromung – keine Anklage in Ferguson

26.11.2014

Die Frauenquote für Aufsichtsräte soll 2016 kommen. Darauf haben sich am gestrigen Dienstag die Koalitionsparteien geeinigt. Außerdem in der Presseschau: Ist der Kohleausstieg verfassungskonform? Sind die geheimen TTIP-Verhandlungen demokratiewürdig? Wann darf sich der Betriebsrat einen Anwalt nehmen? Wie sollte das Jurastudium ausgestaltet sein? Und wann man neben einem Knöllchen eine Anzeige wegen Beleidigung riskiert.

Thema des Tages

Frauenquote: Spitzenpolitiker der Union und SPD haben sich beim Koalitionsgipfel am gestrigen Dienstag über die Frauenquote geeinigt, nachdem es in den letzten Tagen zu Konflikten bezüglich der konkreten Ausgestaltung gekommen war. Wie unter anderem welt.de (Sabine Menkens) und focus.de melden, soll es bei dem ursprünglichen Vorschlag von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Justizminister Heiko Mass (SPD) bleiben. Der Gesetzentwurf soll am 11. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden und die Quote ab 2016 gelten. Börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen danach eine Frauenquote von 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten vorweisen. Wird die Quote nicht erfüllt, sollen die Positionen unbesetzt bleiben. Die Union habe sich mit der Forderung nach Ausnahmeregelungen für den Fall, dass keine geeignete Person gefunden werden kann, nicht durchsetzen können. Dagegen sollten die Berichts- und Dokumentationspflichten eingeschränkt werden.

Heribert Prantl (SZ, sueddeutsche.de) spricht sich für die gesetzliche Einführung der Quote aus. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte habe gezeigt, dass sich durch freiwillige Selbstverpflichtungen wenig ändere. Die gesetzliche Einführung der Quote sei notwendig als Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichberechtigung.

Rechtspolitik

Länderfinanzausgleich: Die Reform des Solidarpakts und des Bund-Länder-Finanzausgleichs sollte am 11. Dezember beschlossen werden, doch sei eine Einigung unter den Länderchefs bisher nicht absehbar, berichtet die FAZ (Jasper von Altenbockum). Der Beitrag diskutiert die aktuellen Vorschläge wie eine mögliche Beteiligung der Länder an der Erhebung der Einkommenssteuer und die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten für Arbeitslose, die derzeit von Kommunen getragen werden.

Kohleausstieg: Um die Klimaschutzziele 2020 noch erreichen zu können, sollen nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums die Quoten für Treibhausgasemissionen von Kohlekraftwerken gesenkt werden. Professor Felix Ekardt bespricht bei lto.de die verfassungs- und europarechtlichen Voraussetzungen eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung, der etwa über die Einführung von Treibhausgasgrenzwerten oder über eine nachträgliche Befristung der Kraftwerksgenehmigungen erfolgen könnte. Der Autor bestimmt diese Maßnahmen als Inhaltsbestimmung des Eigentums und nimmt eine Abwägung mit den Klimaschutzbelangen vor.

Vergaberecht: Ein Erlass der Bundesinnenministeriums verpflichtet Unternehmen, die in einem Vergabeverfahren als Bieter auftreten, zur Abgabe einer Eigenerklärung. Darin sollen die Bieter versichern, dass sie nicht gegenüber Dritten, beispielsweise ausländischen Sicherheitsbehörden, zur Herausgabe vertraulicher Informationen verpflichtet sind. Die Rechtsanwälte Marc Gabriel und Wolfgang Fritzemeyer kritisieren den Erlass in der FAZ als unvereinbar mit den Prinzipien des Vergaberechts. Die Eigenerklärung stelle eine an die allgemeine Unternehmensführung gerichtete Ausführungsbedingung dar, die einer gesetzlichen Grundlage entbehre. Zudem verletze sie den Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz.

TTIP: Die Europäische Kommission will die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP transparenter gestalten und mehr Abgeordneten die Einsicht in die Dokumente gewähren. Sie dürfen die Dokumente in einem gesonderten Lesesaal einsehen, aber keine Notizen und Kopien machen. Heribert Prantl (SZ) findet die Geheimhaltung der Verhandlungen "einer Demokratie unwürdig". Die Dokumente "sollten wirklich öffentlich gemacht werden – nicht bruchteils-öffentlich in einem geheimen Leseraum."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. November 2014: Einigung über die Frauenquote – Ausstieg aus der Kohleverstromung – keine Anklage in Ferguson . In: Legal Tribune Online, 26.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13921/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen