Die juristische Presseschau vom 26. November 2014: Einigung über die Frauenquote – Ausstieg aus der Kohleverstromung – keine Anklage in Ferguson

26.11.2014

Justiz

BVerfG – Bundeswehreinsatz in Libyen: Wie die Welt meldet, wird das Bundesverfassungsgericht am 28. Januar die Verfassungsklage der Grünen-Fraktion gegen einen Einsatz der Bundeswehr zur Evakuierung von EU-Bürgern aus Libyen im Jahr 2011 verhandeln. Geklärt werden soll, ob der Bundestag dem Einsatz hätte zustimmen müssen.

BGH zu Lehman-Zertifikaten: Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Dienstag zwei Käufern von Zertifikaten der insolventen Bank Lehman Brothers Schadensersatzansprüche gegen die Bethmann Bank zugesprochen, die ihnen die Zertifikate verkauft hatte. Die SZ (Wolfgang Janisch) und das Handelsblatt (Frank M. Drost) stellen das Urteil dar. In beiden Fällen habe es sich um Garantiezertifikate gehandelt, bei denen eine hundertprozentige Rückerstattung des Einlagekapitals zugesichert worden war. Im Anlageprospekt sei zwar ein Sonderkündigungsrecht für den Insolvenzfall aufgeführt worden, doch wurde dieses den Anlegern nicht vorgelegt. Damit habe die beratende Bank gegen die Aufklärungspflicht verstoßen und sei schadensersatzpflichtig.

BAG zu Betriebsratskosten: Anhand einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni dieses Jahres erläutert Rechtsanwalt Bernd Weller auf blog.handelsblatt.com das Verhältnis von § 40 Betriebsverfassungsgesetz und § 80 Abs. 3 BetrVG. Beide Vorschriften sind für die Frage relevant, unter welchen Umständen der Betriebsrat einen Anwalt zur Rate ziehen darf und der Arbeitgeber hierfür aufkommen muss. Im entschiedenen Fall hatte der Betriebsrat auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Mandatierung des Anwalts nach § 80 Abs. 3 BetrVG geklagt. Das BAG urteilte, dass der Betriebsrat keinen Anspruch auf Zustimmung habe, weil es sich um eine konkreten Konflikt über den Umfang von Mitbestimmungsrechten gehandelt habe und somit § 40 BetrVG einschlägig sei.

OLG Köln zu CC-Lizenzen: netzpolitik.org (Leonhard Dobusch) bespricht ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur Nutzung von "Creative Commons"-Lizenzen. Im entschiedenen Fall hatte das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio ein als "Non-Commercial" gekennzeichnetes Bild eines Fotografen genutzt, das dieser bei "flickr" hochgestellt hatte. Das OLG habe unter anderem noch einmal festgestellt, dass es für die Beurteilung, ob eine nicht-kommerzielle Nutzung vorliegt, alleine auf die konkrete Nutzung des Werkes und nicht auf das allgemeine Aufgabengebiet des Nutzers ankomme.

LG Hamburg zu Yagmur: Am gestrigen Dienstag hat das Landgericht Hamburg die Mutter der getöteten Yagmur wegen Mordes zur lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter habe die dreijährige Tochter misshandelt, bis diese ihren Verletzungen erlegen sei. Die Welt (Insa Gall) und die SZ (Thomas Hahn) berichten von der Urteilsverkündung und stellen den Fall ausführlich dar.

Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Eine fehlerhafte Belehrung beim Abschluss von Policen über eine Lebensversicherung hat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs dazu geführt, dass die Policen noch Jahre nach der angegebenen Frist widerrufen werden konnten, stellt die SZ (Friederike Krieger) dar. Jedoch habe das Oberlandesgericht Stuttgart den Klägern in vielen Fällen einen geringeren Betrag bei der Rückabwicklung zugesprochen als erhofft, weil die Kosten für Risikoschutz und Provisionen seitens der Versicherer abgezogen werden konnten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. November 2014: Einigung über die Frauenquote – Ausstieg aus der Kohleverstromung – keine Anklage in Ferguson . In: Legal Tribune Online, 26.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13921/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen