Die juristische Presseschau vom 26. September 2017: Erin­ne­rungen eines NS-Ermitt­lers / Männ­liche Mutter / Jus­tiz­re­form in Polen

26.09.2017

Justiz

BVerfG – Gewerbesteuer: Über dem Gewerbesteuergesetz braue "sich etwas zusammen“, fasst die FAZ (Hendrik Wieduwilt) die mündliche Verhandlung am Bundesverfassungsgericht zusammen. Die bremische Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) habe eingestanden, dass die beanstandete Regelung auch der finanziellen Stärkung der Kommunen diene. Die Haushaltslage dürfe aber nach Ansicht des Vertreters der beschwerdeführenden Beck-Brauerei bei der verfassungsrechtlichen Bewertung der Steuer keine Rolle spielen. Auch lto.de schreibt zur Verhandlung.

BGH zur Transmann: Die geschlechtlichen Elternrollen sind nicht beliebig austauschbar, entschied der Bundesgerichtshof. Damit muss ein transsexueller, rechtlich anerkannter Mann akzeptieren, dass er im Geburtenregister als Mutter seines Sohnes eingetragen ist. Über Fall und Entscheidung berichten SZ (Wolfgang Janisch) und taz.de (Christian Rath). Nach Ansicht des Gerichts ändere die Entscheidung nichts an der jetzigen Geschlechtsidentität des Klägers. Um den Kind aber Sicherheit zu geben, bedürfe es eines Eintrags entsprechend der mutterschaftlichen Zuordnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dies sei auch verfassungskonform, weil dem Grundgesetz keine Pflicht zur Schaffung eines geschlechtsneutralen Abstammungsrechts entnommen werden könne.

BAG zu Mindestlohn: Auch Rechtsanwältin Alexandra Henkel (Hbl-Rechtsboard.com) berichtet nun zu Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn, beginnend mit dem jüngsten Urteil zur Berechnungsgrundlage von Nacht- und Feiertagszuschlägen.

LAG Berlin-BB zu "Mein Kampf“-Lektüre: Die Lektüre einer Originalausgabe von Hitlers Schrift "Mein Kampf" während der Arbeitszeit kann die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters auch ohne Abmahnung rechtfertigen. Denn hier habe sich der unterlegene Kläger als vormaliger Repräsentant des Landes Berlin eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorwerfen zu lassen, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Über das Urteil berichtet lto.de.

OLG Celle – Abu Walaa: Auch die SZ (Lena Kampf) schreibt nun über den am heutigen Dienstag am Oberlandesgericht Celle beginnenden Prozess gegen den mutmaßlichen IS-Repräsentanten Abu Walaa. Die Ermittlungen gegen den "Hassprediger" stützten sich entscheidend auf die Angaben einer Vertrauensperson der Sicherheitsbehörden sowie eines Syrien-Rückkehrers, der als Kronzeuge fungiere.

OLG Stuttgart – al-Nusra: Wegen der Ermordung von 36 syrischen Regimeanhängern müssen sich vier mutmaßlich der sogenannten al-Nusra-Terrormiliz zugehörige Syrer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Zu Prozessbeginn äußerten sich die Angeklagten nach Bericht von spiegel.de nicht. Bis zum Oktober 2018 seien 80 Verhandlungstage geplant.

LG Bonn – Vergewaltigung: Zum Beginn des Verfahrens gegen einen ghanaischen Angeklagten, dem am Landgericht Bonn die Vergewaltigung einer Studentin vorgeworfen wird, hat der Angeklagte ausführlich seinen Fluchtweg beschrieben, jegliche Tatbeteiligung jedoch vehement und mit einer beleidigenden Bezeichnung für die Geschädigte bestritten. Es berichten Welt (Kristian Frigelj) und spiegel.de (Christian Parth).

LG München I – Georg Funke: Das am Landgericht München I gegen Georg Funke, den früheren Chef der Hypo Real Estate, sowie Markus Fell, den Finanzchef der Bank, laufende Verfahren wegen Bilanzfälschung dürfte sich nach Meldung des Spiegel (did) erheblich verlängern. Zum einen sei ein entscheidendes Gutachten zum tatsächlichen Zustand der Bank nach wie vor nicht fertiggestellt, zum anderen habe die Staatsanwaltschaft erst kürzlich in ihren Räumen 99 Umzugskartons mit Aktenordnern bemerkt, die erst teilweise ausgewertet worden seien.

AG Dresden zu Akif Pirinçci: Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Dresden den Autor Akif Pirinçci nach seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Strafe erging infolge einer Verständigung zwischen den Beteiligten, nach der der Schriftsteller in einer von seinem Anwalt abgegebenen Erklärung einräumte, bei einer Pegida-Veranstaltung im Oktober 2015 "über das Ziel hinausgeschossen" zu sein. Die taz (Michael Bartsch) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. September 2017: Erinnerungen eines NS-Ermittlers / Männliche Mutter / Justizreform in Polen . In: Legal Tribune Online, 26.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24703/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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