Die juristische Presseschau vom 25. April 2013: Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt - Datenschützer gegen Regierung - OLG zu Netzentgelten

25.04.2013

Weitere Themen - Justiz

BGH zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen: Rechtsanwalt Hans-Jochem Mayer (beck-blog) berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshof zum Vergütungsrecht von Februar. Danach sei die unmittelbar vor dem Verhandlungstermin ausgesprochene Drohung eines Anwalts widerrechtlich, bei Nichtunterzeichnung einer Haftungsübernahme das Mandat sofort niederzulegen. Auch das anwaltliche Interesse an Erhöhung oder Sicherung der Vergütung sei kein wichtigen Grund i.S.v. § 627 Abs. 2 BGB.

LAG Hessen – Kündigungsschutz: Das Landesarbeitsgericht Hessen verhandelt zur Zeit über die Wirksamkeit einer Kündigung aus dem Jahr 1997. Die Zeit (Kolja Rudzio) stellt in ihrem Wirtschafts-Teil die Beteiligten und deren zahlreiche Auseinandersetzungen in Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit vor und zitiert einen Rechtsprofessor mit der Aussage, das Arbeitsrecht sei "generell viel zu kompliziert geworden."

OLG Düsseldorf zu Netzentgelten: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bleiben Strom- und Gaskunden vorerst Preiserhöhungen erspart. Wie die FAZ (Helmut Bünder) berichtet, widersetzte sich das Gericht der Forderung mehrerer Netzbetreiber nach einer Erhöhung der von der Bundesnetzagentur festgelegten Sätze für die Eigenkapitalverzinsung. Eine Anrufung des Bundesgerichtshofs sei wahrscheinlich.

Straffreiheit durch Selbstanzeige: Mit der Debatte über die Gerechtigkeit einer Strafbefreiung in Steuersachen durch eine Selbstanzeige setzt sich die Zeit (Rüdiger Jungbluth) in ihrem Wirtschafts-Teil auseinander. Zwar sei nicht ersichtlich, warum vorwiegend von Angst getriebene Steuerstraftäter gegenüber anderen Kriminellen privilegiert werden sollten. Praktiker wie Finanzbeamte oder Steuerfahnder befürworteten die bestehende Regelung jedoch, weil der Justiz die Ressourcen fehlten, eine große Anzahl von Steuerstrafverfahren zu führen.

Joachim Jahn (FAZ) erinnert in seinem Kommentar im Wirtschafts-Teil daran, dass auch andere rechtliche Instrumente, etwa tätige Reue, Geständnisse oder auch Kronzeugen-Aussagen, unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit bieten würde. An der Selbstanzeige in ihrer jetzigen Form sollte jedenfalls festgehalten werden, zumal Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell "immer weniger" tauge.

StA Stuttgart – Garcia Sanz: Im Zuge der Ermittlungen wegen mutmaßlicher Korruption im Zusammenhang mit Sponsoring-Verträgen beim VW-subventionierten Fußballklub VfL Wolfsburg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen VW-Einkaufsvorstand Francisco Javier Garcia Sanz ein Bußgeld beantragt. Wie die SZ (Klaus Ott) berichtet, habe der Manager nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratschef beim Bundesligisten Kontrollpflichten verletzt, indem er "pflichtwidrig" nicht dafür gesorgt habe, dass mutmaßliche Straftaten verhindert würden.

StA Tübingen - Unternehmensverantwortung: Die Staatsanwaltschaft Tübingen beschäftigt sich derzeit mit einer mutmaßlichen Strafaktion kongolesischer Polizisten und Militärs gegen Bewohner eines Dorfes aus dem Jahr 2011. Die Betroffenen haben über Anwälte des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Deutschland Anzeige gegen den Manager eines Holzkonzerns gestellt, der als Investor vor Ort die Aktion beauftragt haben soll. Über den Fall und die oftmals umstrittene Verantwortlichkeit von Unternehmen für im Ausland begangene Menschenrechtsverletzungen berichtet die Zeit (Andrea Böhm).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. April 2013: Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt - Datenschützer gegen Regierung - OLG zu Netzentgelten . In: Legal Tribune Online, 25.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8601/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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