Die juristische Presseschau vom 25. April 2013: Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt - Datenschützer gegen Regierung - OLG zu Netzentgelten

25.04.2013

Das Bundesverfassungsgericht hat die Antiterrordatei im Grundsatz gebilligt, der Gesetzgeber muss jedoch nachbessern. Außerdem in der heutigen Presseschau: Datenschutz und die Regierung, Fluggastdatenspeicherung vor dem Aus, das OLG Düsseldorf zu Netzentgelten, Selbstanzeige in der Diskussion, die Bundesrepublik vor dem UN-Menschenrechtsausschuss und eine ganz besondere Blüte.

BVerfG zu Antiterrordatei: Das Bundesverfassungsgericht hat die 2007 eingerichtete Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt. Der Erste Senat hält das zugrundeliegende Gesetz wegen des wichtigen Ziels der Terrorbekämpfung für grundsätzlich verfassungsgemäß. Gleichzeitig wurden Einzelheiten beanstandet und dem Gesetzgeber aufgegeben, diese bis zum 31.12.2014 zu beheben. Betroffen ist hiervon etwa die Aufnahme bloßer Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen.

Es berichten u.a. FR-Online (Steffen Hebestreit) und lto.de (Claudia Kornmeier).

Christian Rath (taz) würdigt in seinem Kommentar die Kernaussagen des Urteils. Terrorangriffen sei demnach "mit den Mitteln des Rechtsstaats" zu begegnen, zudem habe das Gericht "erstmals" das informationelle Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten benannt. Der Versuch jedoch, dieses mit überholten Vorstellungen zu den unterschiedlichen Aufgaben beider Behörden zu begründen, sei "weltfremd."

Im Kommentar von Heribert Prantl (SZ) ist das Urteil gut, aber "nicht gut genug". Denn Gesetzgebung und Sicherheitsapparat hätten schon lange ihre "rechtsstaatliche Sensibilität" verloren. So greife eine "Terrorisierung des Rechts" weiter Raum, eine längere Online-Version des Kommentars gibt es hier.

Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) konzentriert sich in seiner Kolumne zum Urteil auf "die ziemlich unverhohlene Aufforderung an den Europäischen Gerichtshof, seine Grundrechtsrechtsprechung zurückzustecken." Karlsruhe wolle die Entscheidungsmacht darüber behalten, wann in Luxemburg vorgelegt werden muss und wann nicht. Diese Einstellung berge ungeahntes Konfliktpotential für den europäischen Verfassungsgerichtsverbund. Im Kommentar von Reinhard Müller (FAZ) liest sich die Stellungnahme des Gerichts folgendermaßen: "Der Erste Senat hat praktisch im Namen des ganzen Bundesverfassungsgerichts dem Europäischen Gerichtshof so knapp vor den Bug geschossen, dass jedwede weitere Luxemburger Grenzüberschreitung als Casus Belli aufgefasst werden wird."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Regeln für Fonds: Nach einem Bericht des Handelsblatts (R. Reichel/A. Rezmer/P. Köhler) beschloss der Finanzausschuss des Bundestages den Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuches, mit dem Fondsbeteiligungen strenger reguliert werden sollen. Das Vorhaben diene der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem vergangenen Jahr und beabsichtige, nach den Erfahrungen der Finanzkrise für mehr Stabilität zu sorgen.

Aufbewahrungsfristen: Der Bundestag soll am Donnerstag über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition abstimmen, nach dem die Fristen zur Aufbewahrung von Belegen für das Finanzamt von jetzt zehn schrittweise auf sieben Jahre verkürzt werden soll. Dies meldet die FAZ (Manfred Schäfers).

Datenschutzbericht: Wie die SZ (Stefan Braun) schreibt, hat der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, anlässlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes die Bundesregierung scharf kritisiert. Diese habe in der zu Ende gehenden Legislaturperiode im Datenschutz "nichts vorangebracht." Versprochene Gesetzesvorhaben wie das Beschäftigtendatenschutzgesetz seien versandet, die Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsgesetzgebung viel zu spät eingesetzt worden.

Fluggastdatenspeicherung vor dem Aus?: Einer Meldung auf netzpolitik.org (Andre Meister) zufolge steht die geplante EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten in Europa vor dem Aus, nachdem sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments gegen sie ausgesprochen hat. Allerdings sei das weitere Verfahren unklar. So treffe die Geschäftsordnung des Parlaments keine eindeutige Aussage darüber, ob das Plenum die Ausschuss-Entscheidung bestätigen muss.

Neues Bestattungsgesetz: Nach einer Meldung von lto.de plant die nordrhein-westfälische Regierung ein neues Bestattungsgesetz. Muslimischen Vereinen soll nach der Neuregelung der Friedhofsbetrieb ermöglicht werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. April 2013: Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt - Datenschützer gegen Regierung - OLG zu Netzentgelten . In: Legal Tribune Online, 25.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8601/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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