Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2019: Mil­lio­nen­buß­geld für Google / EGMR zum Fall Dem­janjuk / BAG zu sach­grund­loser Befris­tung

25.01.2019

Die französische Datenschutzbehörde hat Google auf Basis der DSGVO ein Bußgeld auferlegt. Außerdem in der Presseschau: Deutschland hat nicht die Unschuldsvermutung verletzt und die sachgrundlose Befristung ist weitgehend unzulässig.

Thema des Tages

Frankreich – DSGVO: Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat gegen Google nach Art. 83 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Die CNIL begründete die Höhe damit, dass Google massiv gegen die Vorgaben der DSGVO in Bezug auf transparente Datenverarbeitungen und die Anforderungen an Einwilligungen als Grundlage zulässiger Datenverarbeitungen verstoßen habe. Zudem habe Google nach Auffassung der CNIL keine hinreichenden Einwilligungserklärungen in Bezug auf personalisierte Werbung eingeholt. Diese Verstöße seien auch schwerwiegend. Zwei Datenschutzverbände hatten kurz nach Inkrafttreten der DSGVO bei der CNIL Beschwerden gegen Google eingereicht. In einem Gastbeitrag für lto.de berichtet der Anwalt Tim Wybitul vertieft über die Entscheidung. Der Autor stellt fest, dass die Vorgaben der DSGVO von der Behörde sehr streng ausgelegt wurden, auch die Zuständigkeit sei zweifelhaft, da die EU-Hauptniederlassung von Google in Irland liegt. Laut spiegel.de will der Google-Konzern gegen die Entscheidung vorgehen, wodurch nun der Conseil d´Etat, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Bußgelds entscheiden muss.

Heribert Prantl (SZ) erinnert daran, dass das Bußgeld, je nach Schwere und Ausmaß des Verstoßes, vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen kann, im Fall von Google wären das bis zu viereinhalb Milliarden Euro. Er hält die Grundverordnung für sehr viel besser als ihren Ruf.

spiegel.de (Sonja Peteranderl) spricht mit dem baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink darüber, was Unternehmen angesichts der Entscheidung aus Frankreich in Zukunft an Bußgeldern zu erwarten haben.

Rechtspolitik

Cyberkriminalität: In einem Gastbeitrag für die FAZ fordert die hessische Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, den Bund auf, endlich seinen Beitrag im Kampf gegen Internetkriminalität zu leisten. So sei die technische Eintrittsschwelle zur Internetkriminalität nahezu verschwunden, ohne dass dies rechtliche Antworten hervorgerufen habe. Der regelmäßige Hinweis an die Nutzer, sich etwa besser gegen das unbefugte Eindringen in Computer zu schützen, sei verfehlt, vielmehr ist Kühne-Hörmann der Ansicht: "Die Digitalisierung braucht ein strafrechtliches Rückgrat."

Textberichte im Rundfunk: Auf verfassungsblog.de fragt der Amtsrichter und Hamburger Justizbehördenbeamte Hauke Möller, ob durch den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Textberichterstattung für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten untersagt werden kann, oder ob dies mit der Rundfunkfreiheit unvereinbar sei. Konkret ist in der Änderung schwerpunktmäßig vorgesehen, dass künftig Textberichte nicht im Vordergrund stehen dürfen. Der Entwurf liegt den Landesparlamenten zur Abstimmung vor.

VGT – Autonomes Fahren: spiegel.de berichtet erneut vom 57. Verkehrsgerichtstag, bei dem es auch um Haftungsfragen rund um selbstfahrende Autos ging. So seien Verkehrssicherheitsrat und ADAC sich einig, dass Fahrer nur dann haftbar im strafrechtlichen Sinne sein sollten, wenn sie auf das Fahrsystem Einfluss nehmen können.

Justiz

EGMR zu Demjanjuk: Wie SZ (Wolfgang Janisch) und ausführlich lto.de (Markus Sehl) berichten, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde der Familie des ehemaligen Wachmanns im Konzentrationslager Sobibor, John Demjanjuk abgewiesen. Demjanjuk war im Mai 2011 vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Massenmord an mindestens 28 060 Menschen verurteilt worden und im März 2012 im Alter von 91 Jahren gestorben, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Damit war das Verfahren formal in der Schwebe, bevor die Frage der Schuld endgültig geklärt war. Das Landgericht München II stellte darauf das Verfahren ein und traf eine Kostenentscheidung zulasten der Erben. Diese argumentierten vor dem EGMR, mangels rechtskräftiger Entscheidung habe Demjanjuk formal immer noch als unschuldig zu gelten, weswegen Deutschland gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Sie wollten damit erreichen, dass die Kosten der Verhandlung von der Staatskasse getragen werden. Der EGMR ist jedoch der Auffassung, die Kosten seien dem Angeklagten auferlegt worden, weil sich in der ausführlichen Verhandlung zumindest ein erheblicher Verdacht gegen ihn ergeben habe. Die Kostenentscheidung als solche enthalte keine Feststellung seiner Schuld.

BAG zu sachgrundloser Befristung: Laut lto.de und FAZ (Marcus Jung) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von ca. eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat und sich im neuen Arbeitsverhältnis die Arbeitsaufgaben nicht wesentlich geändert haben. Es schloss sich damit, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Die Auslegung könne aber den Anwendungsbereich der Norm einschränken, wenn das Verbot der sachgrundlosen Befristung unzumutbar werde.

BAG zu Urlaubsfortzahlungen: Auf community.beck.de berichtet der Arbeitsrechtsprofessor Markus Stoffels von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Danach ist der nicht genommene Urlaub auch bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis gegenüber dessen Rechtsnachfolgern abzugelten. Der Europäische Gerichtshof hatte im November 2018 auf Vorlage des BAG entschieden, dass der durch Art. 7 Abs. 1 Arbeitszeitrichtlinie gewährleistete Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub entsteht, der auf dessen Rechtsnachfolger übergeht. Die Vorgaben der Richtlinie gelten nur für den gesetzlichen Mindesturlaub, nicht für tariflichen oder arbeitsvertraglichen Mehrurlaub.

OLG Hamm zu Krombacher "Felsquellwasser": Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm darf die Brauerei Krombacher den Begriff des Felsquellwassers weiterhin markenrechtlich schützen lassen. Geklagt hatte ein Hobbybrauer, der beantragt hatte, den Begriff aus dem deutschen Markenregister zu streichen. Er argumentierte, die Brauerei nutze den Begriff des Felsquellwassers als Bezeichnung für einen Inhaltsstoff, nicht aber für ihr Bier. Damit sei der Begriff nicht rechtserhaltend genutzt worden, sodass die sogenannte Benutzungsschonfrist nach § 26 Markengesetz abgelaufen sei. Das OLG allerdings entschied, dass wer den Begriff nach der Eintragung in das Register fortlaufend der Eintragung entsprechend nutzt, diese auch als Wortmarke weiter schützen lassen darf. Die Berufung ist nicht zugelassen. Es berichten lto.de und SZ (Benedikt Müller).

StA Stuttgart – Heckler und Koch: Wie FAZ, spiegel.de und taz (Benno Stieber) berichten, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Prozess um mutmaßlich illegale Waffenexporte und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz für frühere Mitarbeiter des Rüstungsunternehmens Heckler und Koch Haftstrafen und eine Bewährungsstrafe, sowie für zwei der fünf Angeklagten Freispruch gefordert. In den Jahren 2006 bis 2009 seien 4700 Sturmgewehre vom Typ G36 und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro illegal in Unruheregionen nach Mexiko geliefert worden, obwohl die Genehmigung durch die deutschen Behörden auf bestimmte Bundesstaaten beschränkt gewesen war. Laut Staatsanwaltschaft wurden bewusst falsche Angaben gemacht, um die Genehmigung der Bundesregierung zu erhalten. Das Urteil wird im Februar erwartet.

BVerwG zum Parken in enger Straße: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Begriff der "schmalen Fahrbahn" aus § 12 Abs. 3 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung zwar nicht sehr konkret ist, aber den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot genügt. Schmal im Sinne der Norm sei eine Fahrbahn dann, wenn das Parken gegenüber der Grundstücksein- und -ausfahrt deren Benutzung in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde. Geklagt hatte ein Mann, der nicht aus seiner Ausfahrt kam, ohne andere Autos zu touchieren. Bis zu drei Rangiervorgänge seien aber laut Bundesverwaltungsgericht zumutbar. Ein genereller Anspruch auf ein Parkverbot in einer engen Straße hätten Anwohner nicht. Es berichten lto.de und spiegel.de.

VG München zu Reichsbürger-Verdacht: Eine Bürgermeisterin aus dem Oberallgäu hatte angegeben, Staatsangehörige des Königreichs Bayern zu sein und war deshalb in Verdacht geraten, Teil der Reichsbürgerbewegung zu sein, weswegen sie durch die Landesanwaltschaft als Disziplinarbehörde vorläufig vom Amt suspendiert wurde. Das Verwaltungsgericht München hat nun entschieden, dass der bloße Verdacht für eine Suspendierung nicht ausreicht, so lto.de.

LG Karlsruhe – Werbung: Mit der Frage der Werbung durch sogenannte Influencer, bzw. der Frage wann ein Foto auf Instagram Werbung ist, befasst sich auch das Landgericht Karlsruhe. Dort steht die Fitness-Influencerin Pamela Reif wegen des Vorwurfs der Schleichwerbung vor Gericht. Von der Verhandlung berichtet tagesschau.de (Frank Bräutigam) und zitiert den Vorsitzenden Richter Steffen Wesche, der sagt, Netzthemen seien auf gewisse Weise für die Gerichte immer noch juristisches Neuland.

OLG Stuttgart – Musterfeststellungsklage: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die allererste Musterfeststellungsklage, die ab heute der 6. Zivilsenat am Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt und bezeichnet diese als Belastungstest für das neu geschaffene Rechtsinstrument. Konkret geht es um formfehlerhafte Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank, Kläger sind 600 Verbraucher und die Schutzgemeinschaft der Bankkunden (SdB).

LG Berlin – Noah Becker: Der Anwalt des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier hat angekündigt, gegen das Urteil des Landgerichts Berlin, das Meyer wegen eines rassistischen Tweets zur Zahlung von Schmerzensgeld an Noah Becker verpflichtet, in Berufung zu gehen. Die Entscheidung der zuständigen Pressekammer des Landgerichts sei nach Ansicht des Anwalts in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Auch die Höhe des Schmerzensgeldes findet er zu hoch. Das berichten spiegel.de und zeit.de.

LG Dresden – Frauke Petry: Laut Hbl beginnt am 18. Februar vor dem Landgericht Dresden der Meineid-Prozess gegen die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry. Vorgesehen seien bis zum 13. März sieben Verhandlungstage. Petry wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages falsch ausgesagt und anschliessend beeidet zu haben.

LG Berlin – Legal-Tech: Laut lto.de zieht die Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK) im Rechtsstreit mit dem Betreiber des Legal-Tech-Portals wenigermiete.de in Betracht, in Berufung zu gehen. Das Landgericht Berlin habe nach Ansicht der RAK offengelassen, welche konkreten Kenntnisse im Bereich des Mietrechts und der Mietpreisbremse der Inkassodienstleister vorweisen muss, wodurch im Mietrecht nicht der Schutz der Rechtssuchenden gewährleistet sei, der durch § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz sicherstellt werden soll. In einem Kommentar zur Mietpreisbremse nimmt die FAZ (Hendrik Wieduwilt) Bezug auf das umstrittene Geschäftsmodell von wenigermiete.de.

Faktische Inländer: Die taz (Christian Rath) spricht im Interview mit dem für das Ausländerrecht zuständigen Richter am Bundesverfassungsgericht Ulrich Maidowski. Es geht insbesondere um faktische Inländer, also solche Menschen die meist ihre gesamte Kindheit und Jugend in Deutschland verbracht haben und in der Gesellschaft verwurzelt sind, ohne jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen, wie Maidowski ausführt. Er erklärt auch, warum im Falle einer Abschiebung von faktischen Inländern eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung zwingend geboten ist.

Recht in der Welt

Italien – EGMR zu Amanda Knox: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien dazu verurteilt, der Amerikanerin Amanda Knox eine Entschädigung in Höhe von 10.400 Euro zu zahlen und die Verfahrenskosten zu übernehmen. Die damalige Studentin war 2007 beschuldigt worden, ihre britische Mitbewohnerin ermordet zu haben. Das knapp achtjährige Strafverfahren endete 2015 mit einem Freispruch hinsichtlich des Mordvorwurfs. Knox warf daraufhin den italienischen Behörden vor, sie ohne anwaltlichen Beistand befragt zu haben, außerdem habe die ihr zugestellte Dolmetscherin ihre Aufgabe missbraucht und sie sei von der Polizei unter Druck gesetzt worden, wodurch Knox ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt sah. Die ersten beiden Vorwürfe bestätigte nun der EGMR. Es berichten lto.de, lawblog.de sowie spiegel.de. Die SZ (Oliver Meiler) kommentiert, durch die dem Fall folgenden Gerichtsverfahren sei vor allem die Sensationsgier genährt worden.

Italien – EGMR zu Umweltverschmutzung: Laut taz (Christian Rath) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall um das Stahlwerk Ilva, das größte in Europa, Italien verurteilt. Bereits 2013 und 2015 hatten italienische Bürger geklagt, in 161 Fällen wurden die Beschwerden als zulässig eingestuft, wenn die Kläger in Tarent selbst oder in der Nähe wohnten. Nach Auffassung des EGMR habe der italienische Staat die Rechte der Bürger auf Privatleben und Rechtsschutz verletzt, weil der Staat nicht ausreichend gegen die von dem Stahlwerk ausgehende Umweltverschmutzung vorging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Großbritannien – EGMR zu Speicherung von Protest: Wie die taz (Christian Rath) berichtet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Großbritannien verurteilt, weil die Polizei unrechtmäßig die Daten des 94-jährigen Friedensaktivisten John Catt gespeichert hat. In einer Datei für "inländische Extremisten" fanden sich Einträge zu 66 Demonstrationen und Kundgebungen, wie der Kläger 2010 unter Berufung auf das britische Datenschutzgesetz herausfand. Der britische Supreme Court hielt die Datensammlung und -speicherung durch die Polizei im Jahr 2015 für verhältnismäßig. Der EMGR sah jedoch nun in der fortdauernden Speicherung der – grundsätzlich gerechtfertigt erfassten – Daten eine Verletzung des Rechts auf Privatleben. Die Speicherung sei unverhältnismäßig. Daten über politische Überzeugungen seien besonders schützenswert. Grundsätzlich monierten die Richter das Fehlen einer zeitlichen Obergrenze für die Datenspeicherung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

EGMR – Hohe Fallzahlen: Der Jahresbericht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der von dessen Präsidenten Guido Raimondi vorgestellt wurde, ergibt, dass sich im Jahr 2018 die Zahl der Anträge nicht verringert hat. So waren zum Jahresende, ähnlich wie 2017, 56.350 offene Fälle anhängig. lto.de berichtet und erwähnt, dass Russland – das Land mit der höchsten Zahl an Verurteilungen – durch Verweigerung von Zahlungen an den Europarat, auch den Gerichtshof zunehmend unter Druck setzt.

Italien – Salvini: Wie FAZ und zeit.de mitteilen, will das zuständige Gericht in Catania ungeachtet eines Antrags der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens einen Prozess gegen Innenminister Matteo Salvini fortführen. Salvini wird Freiheitsberaubung vorgeworfen, weil er einem Schiff der italienischen Küstenwache mit 137 aus Seenot geretteten Menschen an Bord im August 2018 anderthalb Wochen lang die Einfahrt in einen Hafen verweigerte.

Juristische Ausbildung

Mecklenburg-Vorpommern: lto.de (Marcel Schneider) berichtet aus einem Gespräch mit der rechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Jacqueline Bernhardt über schlechte Zustände der juristischen Fakultäten in Mecklenburg-Vorpommern. Diese hat die einzigen beiden verbliebenen Jurafakultäten des Landes, die Universität Greifswald und die Universität Rostock besucht und festgestellt, dass beide Fakultäten personell und was die Bibliotheken betrifft, schlecht ausgestattet sind. Darin sähe Bernhardt auch eine Gefährdung der Justiz, da durch eine gute Ausbildung der Bedarf an Nachwuchsjuristen wesentlich beeinflusst werde. 

Sonstiges

Daten von Fahrzeugen: Die FAZ (Kerstin Schwenn/Martin Gropp) berichtet von einer kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung zur Frage, wer die Rechte an von Fahrzeugen aufgezeichneten Daten hätte. Laut Antwort der Bundesregierung kenne die deutsche Rechtsordnung bislang keine allgemeine eigentumsrechtliche Zuordnung von Daten, die Verfügungsbefugnis über die Daten richte sich nach der rechtlichen Zulässigkeit und technischen Zugriffsmöglichkeit im Einzelfall. Autofahrer selbst könnten nach geltendem Recht nicht über die Freigabe ihrer Daten bestimmen.

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lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2019: Millionenbußgeld für Google / EGMR zum Fall Demjanjuk / BAG zu sachgrundloser Befristung . In: Legal Tribune Online, 25.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33455/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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