Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2013: Entschädigung bei Internetausfall – Glücksspiel vor dem EuGH – Französisches Justizdrama

25.01.2013

Weitere Themen - Justiz

EuGH – Glücksspiel: Der Europäische Gerichtshof muss das deutsche Glücksspielrecht prüfen. Im Streit zwischen einem Internetglücksspiel-Anbieter und der staatlichen Lottogesellschaft Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof vier Fragen vorgelegt. Hintergrund ist ein schleswig-holsteinisches Gesetz, das bestimmte Internetglücksspiele zugelassen hatte, die in den anderen Bundesländern verboten blieben – das könnte dem europarechtlichen Gebot einer einheitlichen Regulierung widersprechen. Schleswig-Holstein hat zugleich am Donnerstag beschlossen, das Gesetz aufzuheben und dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Länder beizutreten. Die Rechtsanwälte Wulf Hambach und Maximilian Riege erläutern auf lto.de den Fall.

BGH – Werbung für Medikamente: Dürfen Pharmaunternehmen gegenüber Ärzten damit werben, dass ihre Präparate weniger Nebenwirkungen haben als die eines Konkurrenten? Wie spiegel.de berichtet, will der Bundesgerichtshof am 6. Februar im Streit zwischen Novo Nordisk und Sanofi-Aventis entscheiden. Novo Nordisk hatte in einem Faltblatt für Ärzte erklärt, sein Diabetes-Medikament führe zu einer geringeren Gewichtszunahme als das Sanofi-Aventis-Produkt.

LG München spricht Bild-Redakteur frei: Im Prozess um ein Interview mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer hat das Landgericht München zum zweiten Mal einen Redakteur der Bild-Zeitung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, er habe Fischer mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt. Der Fall war neu verhandelt worden, nachdem das Oberlandesgericht München einen ersten Freispruch revidiert hatte. Die FR berichtet.

Heimliche Videos von Mitarbeiterinnen: spiegel.de berichtet über einen Zahnarzt, der seine Mitarbeiterinnen heimlich beim Umkleiden gefilmt hat. Vor dem Arbeitsgericht Jena einigten sich die vier Frauen mit dem Arzt auf eine Entschädigungszahlung von insgesamt rund 50.000 Euro. Zudem ermittele die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch die Bildaufnahmen.

AG Hamburg – Au-Pair gegen Ex-Chef: Ein ehemaliges Au-Pair-Mädchen wirft einem Windkraftunternehmer vor, sie jahrelang ausgebeutet und dann vor die Tür gesetzt zu haben. Sie verlangt 100.000 Euro entgangenen Arbeitslohn – der Mann streitet jedoch sämtliche Vorwürfe ab. Die taz-nord (Marco Carini) berichtet von dem Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Demnach erklärte die Richterin, der Fall werde ein strafrechtliches Nachspiel haben: "Eine Partei lügt hier dermaßen, dass sie Prozessbetrug begeht".

Suhrkamp-Streit: Andreas Zielcke (FAZ) erläutert im Feuilleton die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe des Streits um den Suhrkamp-Verlag. Er geht davon aus, dass es letztlich weder zu einem Ausschluss der Familienstiftung noch zu einer Auflösung der beiden Kommanditgesellschaften kommt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2013: Entschädigung bei Internetausfall – Glücksspiel vor dem EuGH – Französisches Justizdrama . In: Legal Tribune Online, 25.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8036/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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