Internetzugang ist genauso wichtig wie ein Auto - wenn der Anschluss ausfällt, gibt es eine Entschädigung. Das entschied jetzt der BGH. Außerdem in der Presseschau: Der Verkehrsgerichtstag in Goslar, Glücksspiel vor dem EuGH, Werbung für Medikamente, ein mexikanisch-französisches Justizdrama und zum Schluss das Verschwinden des goldenen Butterkekses.
BGH zu Internetzugang: Internetnutzer können eine pauschale Entschädigung verlangen, wenn der Internetanschluss wegen Fehlern beim Anbieter ausfällt. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass der Internetzugang zur Lebensgrundlage gehört – ähnlich wie etwa ein Auto. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob den Kunden tatsächlich zusätzliche Kosten entstanden sind. Die Höhe der Entschädigung muss nun das Landgericht Koblenz bestimmen. Die SZ (Wolfgang Janisch) und spiegel.de berichten über das Urteil.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Verkehrsgerichtstag: Am Donnerstag hat der 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar begonnen. Wie die SZ berichtet, nutzte Präsident Kay Nehm die Eröffnung, um ein härteres Vorgehen gegen Radfahrer zu fordern. In einem gesonderten Kommentar kritisiert Jan Heidtmann (SZ), das sei "ungefähr so, als solle Internetkriminalität mit dem Tastentelefon bekämpft werden" – statt schärferer Strafen müsse sich die Verkehrspolitik auf Radfahrer einstellen.
Wahlprüfungsrecht: Der Staatsrechtler Hans-Detlef Horn befasst sich auf der "Staat und Recht"-Seite der FAZ mit dem Gesetz zu Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen, das seit Juli vergangenen Jahres in Kraft ist. Damit kann etwa eine Vereinigung, die nicht als wahlvorschlagsberechtigte Partei anerkannt worden ist, noch vor der Wahl das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Studiengebühren: SPD und Grüne hatten für den Fall eines Wahlsieges in Niedersachsen angekündigt, die Studiengebühren abzuschaffen – allerdings müssen sie sich dabei an den bestehenden Vertrag mit den Hochschulen halten, der noch bis Ende 2015 läuft. Die Welt (Thomas Vitzthum) stellt die Rechtslage vor.
Weitere Themen - Justiz
EuGH – Glücksspiel: Der Europäische Gerichtshof muss das deutsche Glücksspielrecht prüfen. Im Streit zwischen einem Internetglücksspiel-Anbieter und der staatlichen Lottogesellschaft Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof vier Fragen vorgelegt. Hintergrund ist ein schleswig-holsteinisches Gesetz, das bestimmte Internetglücksspiele zugelassen hatte, die in den anderen Bundesländern verboten blieben – das könnte dem europarechtlichen Gebot einer einheitlichen Regulierung widersprechen. Schleswig-Holstein hat zugleich am Donnerstag beschlossen, das Gesetz aufzuheben und dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Länder beizutreten. Die Rechtsanwälte Wulf Hambach und Maximilian Riege erläutern auf lto.de den Fall.
BGH – Werbung für Medikamente: Dürfen Pharmaunternehmen gegenüber Ärzten damit werben, dass ihre Präparate weniger Nebenwirkungen haben als die eines Konkurrenten? Wie spiegel.de berichtet, will der Bundesgerichtshof am 6. Februar im Streit zwischen Novo Nordisk und Sanofi-Aventis entscheiden. Novo Nordisk hatte in einem Faltblatt für Ärzte erklärt, sein Diabetes-Medikament führe zu einer geringeren Gewichtszunahme als das Sanofi-Aventis-Produkt.
LG München spricht Bild-Redakteur frei: Im Prozess um ein Interview mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer hat das Landgericht München zum zweiten Mal einen Redakteur der Bild-Zeitung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, er habe Fischer mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt. Der Fall war neu verhandelt worden, nachdem das Oberlandesgericht München einen ersten Freispruch revidiert hatte. Die FR berichtet.
Heimliche Videos von Mitarbeiterinnen: spiegel.de berichtet über einen Zahnarzt, der seine Mitarbeiterinnen heimlich beim Umkleiden gefilmt hat. Vor dem Arbeitsgericht Jena einigten sich die vier Frauen mit dem Arzt auf eine Entschädigungszahlung von insgesamt rund 50.000 Euro. Zudem ermittele die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch die Bildaufnahmen.
AG Hamburg – Au-Pair gegen Ex-Chef: Ein ehemaliges Au-Pair-Mädchen wirft einem Windkraftunternehmer vor, sie jahrelang ausgebeutet und dann vor die Tür gesetzt zu haben. Sie verlangt 100.000 Euro entgangenen Arbeitslohn – der Mann streitet jedoch sämtliche Vorwürfe ab. Die taz-nord (Marco Carini) berichtet von dem Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Demnach erklärte die Richterin, der Fall werde ein strafrechtliches Nachspiel haben: "Eine Partei lügt hier dermaßen, dass sie Prozessbetrug begeht".
Suhrkamp-Streit: Andreas Zielcke (FAZ) erläutert im Feuilleton die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe des Streits um den Suhrkamp-Verlag. Er geht davon aus, dass es letztlich weder zu einem Ausschluss der Familienstiftung noch zu einer Auflösung der beiden Kommanditgesellschaften kommt.
Weitere Themen – Recht in der Welt
UNO – Drohneneinsätze: Die Vereinten Nationen wollen den Einsatz von bewaffneten Drohnen untersuchen und auf Völkerrechtsverstöße überprüfen. Wie spiegel.de berichtet, fordert der UNO-Sonderberichterstatter Ben Emmerson, einen rechtlichen Rahmen für Drohneneinsätze zu schaffen, der insbesondere die Verantwortung der Staaten für technische Fehler regelt.
Mexiko/Frankreich – Justizdrama: Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat entschieden, eine seit 2005 inhaftierte Französin aus der Haft zu entlassen. Sie war zuvor zu 60 Jahren Haft verurteilt worden, weil sie an einer Entführung beteiligt gewesen sein soll – die Richter stellten jedoch fundamentale Verfahrensfehler fest. Der Fall hatte in beiden Ländern viel Aufmerksamkeit erhalten und führte zu diplomatischen Spannungen. Es berichten unter anderem die SZ (Michael Kläsgen) und die taz (Rudolf Balmer).
Türkei – Soziologin Selek verurteilt: Ein Gericht in Istanbul hat die im französischen Exil lebende Soziologin Pinar Selek zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, an einem Bombenanschlag beteiligt gewesen zu sein. Wie spiegel.de berichtet, wurde Selek von demselben Gericht bereits dreimal freigesprochen, jedes Mal wurde der Freispruch jedoch vom Obersten Gericht kassiert – Kritiker sprachen von einer "Prozessfarce".
Ägypten – Justiz gegen Reformen: Die FAZ (Rainer Hermann) schildert die Lage der Justiz in Ägypten. Nach dem Sturz Mubaraks würden sich Staatsanwälte und Richter gegen Reformen wehren, um ihre finanziellen Vorteile zu sichern.
Sonstiges
Vertrag über Bahnhofsvorplatz: Für verfassungsblog.de beleuchtet der Rechtswissenschaftler Christian Ernst einen Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und der Deutschen Bahn über den Hamburger Bahnhofsvorplatz. Dieser diene offenbar vor allem dem Ziel, die Hausordnung der DB durchzusetzen – und damit Obdachlose vertreiben zu können. Die Vertreibung aus dem öffentlichen Raum wegen Verstoßes gegen die privatrechtliche Hausordnung sei jedoch unzulässig.
Das Letzte zum Schluss
Goldener Keks: Einen vergoldeten Butterkeks, immerhin 20 Kilo schwer, haben Diebe in Hannover mitgehen lassen. Wie spiegel.de meldet, wurde der Keks von der Fassade des Bahlsen-Firmensitzes abmontiert.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2013: Entschädigung bei Internetausfall – Glücksspiel vor dem EuGH – Französisches Justizdrama . In: Legal Tribune Online, 25.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8036/ (abgerufen am: 07.05.2024 )
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